Page 22 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema





          Dr. Monika Riedel, Dr. Dietmar Rupp


          Düngeverordnung im Weinbau - an die Bilanzen denken!



          Winzerinnen und Winzer wissen es und durch die Düngeverordnung ist es eine verbindliche  Vorgabe:
          Düngetermin und Düngermenge müssen auf den Bedarf der Pflanzen und die Standortbedingungen
          ausgerichtet sein. Nur dann stehen wichtige Nährstoffe wie etwa Stickstoff zeitgerecht und in der
          richtigen Menge für die Rebe zur Verfügung und können Nährstoffverluste vermindert werden.



                                                                              Düngebedarf durch Messen oder
                   Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs           Schätzen ermitteln und
                       und der Ermittlung des Düngebedarfs                    dokumentieren
                  § 8 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 10 Abs.1 Satz 4 Düngeverordnung (DüV)
                            Nach Abzug von  1)           1)  Flächen, auf denen nur
               Nein, unter 15 ha   Betrieb über 15 ha LF?   Ja, 15 ha oder mehr   Zierpflanzen oder Weihnachts-
                                                         baumkulturen angebaut werden,   elevant werden die Bestimmungen der
                                                         Baumschul-, Rebschul-,   RDüngeverordnung, wenn auf einer Reb-
              Mehr als 2 ha Gemüse,                      Strauchbeeren- und Baumobst-
                                                         flächen, nicht im Ertrag
              Hopfen, Wein oder                          stehende Dauerkulturflächen   fläche „wesentliche Nährstoffmengen“, d.h.
              Erdbeeren?                                 des Wein- oder Obstbaus sowie   mehr als 50 kg Gesamtstickstoff oder 30 kg
                                                         Flächen, die der Erzeugung
                                                         schnellwüchsiger Forstgehölze   P O  je Hektar und Jahr, gedüngt werden sol-
               nein    ja                                zur energetischen Nutzung   2  5
                                                         dienen, reine Weideflächen   len. Dann ist der Düngebedarf unter Berück-
                                                         ohne N-Düngung wenn max.
                                                         100 kg N/ha aus Beweidung   sichtigung der im Boden verfügbaren Nähr-
              N-Anfall  2)  aus eigener                  anfallen.
              Viehhaltung insgesamt                                         stoffmengen festzustellen und zu dokumen-
              über 750 kg N pro Jahr?                    2)  N-Anfall aus eigener Vieh-  tieren. Nicht nur die Ermittlung des Dünge-
                                                         haltung ist mit Brutto-Werten
                                           Erhält mindestens ein   (Anlage 1, Tabelle 1 Spalte 4
                                           Schlag mehr als    DüV) zu berechnen, ohne   bedarfs, sondern auch die Dokumentation
                nein   ja                  50 kg N oder    Abzug von Stall- und   hat vor der Düngemaßnahme zu erfolgen.
                                           30 kg P 2 O 5     Lagerungsverluste.
                                           je ha und Jahr?
               Aufnahme von                                                 Vor dem Aufbringen von Düngemitteln, Bo-
               Wirtschaftsdüngern
               und/ oder                mindestens ein   kein Schlag        denhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflan-
               Gärrückständen?          Schlag erhält   erhält mehr als
                                        mehr als    50 kg N oder            zenhilfsmitteln müssen deren Gehalte an Ge-
                                        50 kg N oder    30 kg P 2 O 5
                                        30 kg P 2 O 5     je ha und Jahr    samtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder
                nein   ja
                                        je ha und Jahr                      Ammoniumstickstoff und der Gesamtphos-
                                                                            phatgehalt bekannt sein. Bei Mineraldünger
                                        Nährstoffvergleich
                                        erforderlich                        oder organisch-mineralischen Handelsdün-
                                                                            gern dürfte dies kein Problem sein – es steht
                                                   Kein
                                                   Nährstoffvergleich       alles auf der Verpackung. Für Wirtschafts-
                                                   erforderlich
                                                                            dünger, wie beispielsweise Stallmist, finden
           Schläge, die nicht mehr als 50 kg N je   Keine Pflicht zur Erstellung eines   sich Standardwerte in Tabellen, die vom
           ha und Jahr erhalten, erfordern keine   Nährstoffvergleiches bedeutet auch
           N-Düngebedarfsermittlung.              keine Aufzeichnungspflicht für:   Landwirtschaftlichen Technologiezentrum
           Schläge, die nicht mehr als 30 kg P 2 O 5    -  Düngebedarfsermittlung   Augustenberg veröffentlicht wurden. Abruf-
           je ha und Jahr erhalten und Schläge, die   -  Bodenuntersuchungsergebnisse
           kleiner als ein Hektar sind, erfordern   -  N-Mengen im Boden             bar sind die Zahlen unter www.duengung-bw.
           keine P-Düngebedarfsermittlung.          (N min -Richtwerte)
                                                  -  Nährstoffgehalte der   de und www.ltz-bw.de.
                                                    eingesetzten Düngemittel
                                                                            Für Gärrückstande aus Biogasanlagen sind
           Auch bei einer Befreiung der Erstellung bzw. der Aufzeichnungspflichten wird dies aus fachlicher
           Sicht dennoch empfohlen.                                         aktuelle Analysen erforderlich. Düngemaß-
           Impressum                                                        nahmen  ohne  vorherige  Düngebedarfser-
           Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ), Neßlerstraße 25, 76227 Karlsruhe,
           Tel.: 0721/9468-0, Fax: 0721/9468-209, E-Mail: poststelle@ltz.bwl.de, www.ltz-augustenberg.de   mittlung entsprechen nicht der guten fachli-
           Bearbeitung und Redaktion: Dr. Markus Mokry, Tobias Mann (Referat 12: Agrarökologie), Dr. Karin Rather (LVG Heidelberg)
                                                               Stand: März 2018   chen Praxis. Allerdings gibt es Situationen
                                                                            (geringe Düngemengen, kleine Parzellen,
                                                                            Kleinbetriebe etc.), wo weder eine Bedarfser-
                                                                            mittlung  noch eine  Dokumentation  vorge-
                                                                            schrieben sind. Ob eine Verpflichtung besteht
          Abbildung 1                                                       oder nicht, lässt sich anhand des Schaubildes
          Muss eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und/oder Phosphat durchgeführt werden? Der
          „Entscheidungsbaum“ gibt die Antwort.                             (Abb. 1) ablesen.
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