Page 22 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema
Dr. Monika Riedel, Dr. Dietmar Rupp
Düngeverordnung im Weinbau - an die Bilanzen denken!
Winzerinnen und Winzer wissen es und durch die Düngeverordnung ist es eine verbindliche Vorgabe:
Düngetermin und Düngermenge müssen auf den Bedarf der Pflanzen und die Standortbedingungen
ausgerichtet sein. Nur dann stehen wichtige Nährstoffe wie etwa Stickstoff zeitgerecht und in der
richtigen Menge für die Rebe zur Verfügung und können Nährstoffverluste vermindert werden.
Düngebedarf durch Messen oder
Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs Schätzen ermitteln und
und der Ermittlung des Düngebedarfs dokumentieren
§ 8 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und § 10 Abs.1 Satz 4 Düngeverordnung (DüV)
Nach Abzug von 1) 1) Flächen, auf denen nur
Nein, unter 15 ha Betrieb über 15 ha LF? Ja, 15 ha oder mehr Zierpflanzen oder Weihnachts-
baumkulturen angebaut werden, elevant werden die Bestimmungen der
Baumschul-, Rebschul-, RDüngeverordnung, wenn auf einer Reb-
Mehr als 2 ha Gemüse, Strauchbeeren- und Baumobst-
flächen, nicht im Ertrag
Hopfen, Wein oder stehende Dauerkulturflächen fläche „wesentliche Nährstoffmengen“, d.h.
Erdbeeren? des Wein- oder Obstbaus sowie mehr als 50 kg Gesamtstickstoff oder 30 kg
Flächen, die der Erzeugung
schnellwüchsiger Forstgehölze P O je Hektar und Jahr, gedüngt werden sol-
nein ja zur energetischen Nutzung 2 5
dienen, reine Weideflächen len. Dann ist der Düngebedarf unter Berück-
ohne N-Düngung wenn max.
100 kg N/ha aus Beweidung sichtigung der im Boden verfügbaren Nähr-
N-Anfall 2) aus eigener anfallen.
Viehhaltung insgesamt stoffmengen festzustellen und zu dokumen-
über 750 kg N pro Jahr? 2) N-Anfall aus eigener Vieh- tieren. Nicht nur die Ermittlung des Dünge-
haltung ist mit Brutto-Werten
Erhält mindestens ein (Anlage 1, Tabelle 1 Spalte 4
Schlag mehr als DüV) zu berechnen, ohne bedarfs, sondern auch die Dokumentation
nein ja 50 kg N oder Abzug von Stall- und hat vor der Düngemaßnahme zu erfolgen.
30 kg P 2 O 5 Lagerungsverluste.
je ha und Jahr?
Aufnahme von Vor dem Aufbringen von Düngemitteln, Bo-
Wirtschaftsdüngern
und/ oder mindestens ein kein Schlag denhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflan-
Gärrückständen? Schlag erhält erhält mehr als
mehr als 50 kg N oder zenhilfsmitteln müssen deren Gehalte an Ge-
50 kg N oder 30 kg P 2 O 5
30 kg P 2 O 5 je ha und Jahr samtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder
nein ja
je ha und Jahr Ammoniumstickstoff und der Gesamtphos-
phatgehalt bekannt sein. Bei Mineraldünger
Nährstoffvergleich
erforderlich oder organisch-mineralischen Handelsdün-
gern dürfte dies kein Problem sein – es steht
Kein
Nährstoffvergleich alles auf der Verpackung. Für Wirtschafts-
erforderlich
dünger, wie beispielsweise Stallmist, finden
Schläge, die nicht mehr als 50 kg N je Keine Pflicht zur Erstellung eines sich Standardwerte in Tabellen, die vom
ha und Jahr erhalten, erfordern keine Nährstoffvergleiches bedeutet auch
N-Düngebedarfsermittlung. keine Aufzeichnungspflicht für: Landwirtschaftlichen Technologiezentrum
Schläge, die nicht mehr als 30 kg P 2 O 5 - Düngebedarfsermittlung Augustenberg veröffentlicht wurden. Abruf-
je ha und Jahr erhalten und Schläge, die - Bodenuntersuchungsergebnisse
kleiner als ein Hektar sind, erfordern - N-Mengen im Boden bar sind die Zahlen unter www.duengung-bw.
keine P-Düngebedarfsermittlung. (N min -Richtwerte)
- Nährstoffgehalte der de und www.ltz-bw.de.
eingesetzten Düngemittel
Für Gärrückstande aus Biogasanlagen sind
Auch bei einer Befreiung der Erstellung bzw. der Aufzeichnungspflichten wird dies aus fachlicher
Sicht dennoch empfohlen. aktuelle Analysen erforderlich. Düngemaß-
Impressum nahmen ohne vorherige Düngebedarfser-
Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ), Neßlerstraße 25, 76227 Karlsruhe,
Tel.: 0721/9468-0, Fax: 0721/9468-209, E-Mail: poststelle@ltz.bwl.de, www.ltz-augustenberg.de mittlung entsprechen nicht der guten fachli-
Bearbeitung und Redaktion: Dr. Markus Mokry, Tobias Mann (Referat 12: Agrarökologie), Dr. Karin Rather (LVG Heidelberg)
Stand: März 2018 chen Praxis. Allerdings gibt es Situationen
(geringe Düngemengen, kleine Parzellen,
Kleinbetriebe etc.), wo weder eine Bedarfser-
mittlung noch eine Dokumentation vorge-
schrieben sind. Ob eine Verpflichtung besteht
Abbildung 1 oder nicht, lässt sich anhand des Schaubildes
Muss eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und/oder Phosphat durchgeführt werden? Der
„Entscheidungsbaum“ gibt die Antwort. (Abb. 1) ablesen.
22 Landinfo 5 | 2018