Page 19 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema
Dr. Karin Rather
Ein Jahr Düngeverordnung im Gemüsebau
Die LVG Heidelberg befragte die Beratungsdienste im Gemüsebau nach ihren Erfahrungen aus dem ersten
Jahr nach Einführung der Düngeverordnung
Mitten in der Hochsaison wurde die Düngeverordnung (DüV) am 02.06.2017 rechtsverbindlich und
stellte die Gemüsebaubetriebe vor erhebliche Herausforderungen. Um diese zu meistern, griffen viele
Betriebe auf die Leistungen der Beratungsdienste zurück. Vor dem In-Kraft-Treten der DüV hatte die
LVG Heidelberg sowohl die Betriebe als auch die Beratungsdienste auf zahlreichen Veranstaltungen zu
den Vorgaben der neuen DüV informiert. Daneben wurden die Beratungskräfte schon frühzeitig in der
Düngebedarfsberechnung an der LVG Heidelberg geschult. Im Folgenden wird aus einem Interview
mit den Beratungsdiensten zur Umsetzung der DüV im Gemüsebau berichtet.
Rechtsbegriffe in der DüV Moduls können die Gemüsebaubetriebe Be-
ratungsleistungen auch zur Umsetzung der
ufgabe der LVG Heidelberg bestand da- neuen DüV in Anspruch nehmen. Nach In-
Arin, nicht eindeutige Rechtsbegriffe zu formationen der Beratungsdienste wird dies
klären. In den Betrieben musste geprüft wer- von vielen Gemüsebaubetrieben angenom-
den, ob mit Folie überdachte Flächen zur men.
‚landwirtschaftlich genutzten Fläche‘ im Sin-
ne der DüV zählen. Erst wenn der Folientun- Eines der Tools im Modul Düngung ist die
nel ‚stationär‘ ist, eine ‚gesteuerte Wasserzu- Düngebedarfsberechnung mit dem EDV-
fuhr‘ aufweist und damit keine Nährstoffaus- Programm „Düngung-BW“ (www.duengung-
waschung droht, sind die Flächen von den bw.de). Die Anwendung stößt generell auf
Regelungen der DüV ausgenommen. Hierfür positive Resonanz in den Betrieben. Die Be-
sind eine feste Standdauer des Folientunnels ratungsdienste heben hervor, dass für die Be-
von mindestens elf Monaten sowie die Steu- rechnung mit Düngung-BW nur drei bis fünf
erung der Wasserzufuhr mit Tensiometer Minuten notwendig sind. Anfängliche
oder Lichtsumme ausreichend. Auch die De- Schwierigkeiten im Programm wurden von
finition einer ‚wesentlichen Nährstoffmenge‘ der Beratung aufgedeckt und von den Pro-
wurde eingangs in der Beratung kontrovers grammierern im Geodatenzentrum am Lan-
diskutiert. Nur wenn je Schlag und Jahr insge- desamt für Geoinformation und Landent-
samt nicht mehr als 50 kg N/ha bzw. 30 kg wicklung Baden-Württemberg behoben. Bei
Phosphat/ha aufgebracht werden, sind diese der Düngebedarfsberechnung erhält der Be-
Schläge von der DBE und vom Nährstoffver-
gleich befreit. Inzwischen bieten bundesweite
Mustervollzugshinweise Abhilfe bei Missver- Bild 1
ständnissen in der Auslegung und konkreti- Bodenproben werden für den
sieren Rechtsbegriffe. Transport zum Labor vorbereitet
Spezialmodul Düngung
Seit 2018 bieten sechs gartenbauliche Bera-
tungsdienste in Baden-Württemberg das Spe- Fotos: LVG Heidelberg
zialmodul Düngung im Förderprogramm
„Beratung landwirtschaftlicher Betriebe“ an
(http://www.beratung-bw.de). Innerhalb des
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