Page 19 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema





       Dr. Karin Rather


       Ein Jahr Düngeverordnung im Gemüsebau



       Die LVG Heidelberg befragte die Beratungsdienste im Gemüsebau nach ihren Erfahrungen aus dem ersten
       Jahr nach Einführung der Düngeverordnung



       Mitten in der Hochsaison wurde die Düngeverordnung (DüV) am 02.06.2017 rechtsverbindlich und
       stellte die Gemüsebaubetriebe vor erhebliche Herausforderungen. Um diese zu meistern, griffen viele
       Betriebe auf die Leistungen der Beratungsdienste zurück. Vor dem In-Kraft-Treten der DüV hatte die
       LVG Heidelberg sowohl die Betriebe als auch die Beratungsdienste auf zahlreichen Veranstaltungen zu
       den Vorgaben der neuen DüV informiert. Daneben wurden die Beratungskräfte schon frühzeitig in der
       Düngebedarfsberechnung an der LVG Heidelberg geschult. Im Folgenden wird aus einem Interview
       mit den Beratungsdiensten zur Umsetzung der DüV im Gemüsebau berichtet.




         Rechtsbegriffe in der DüV              Moduls können die Gemüsebaubetriebe Be-
                                                ratungsleistungen auch zur Umsetzung der
           ufgabe der LVG Heidelberg bestand da-  neuen DüV in Anspruch nehmen. Nach In-
       Arin, nicht eindeutige Rechtsbegriffe zu   formationen der Beratungsdienste wird dies
       klären. In den Betrieben musste geprüft wer-  von  vielen  Gemüsebaubetrieben  angenom-
       den, ob mit Folie überdachte Flächen zur   men.
       ‚landwirtschaftlich genutzten Fläche‘ im Sin-
       ne der DüV zählen. Erst wenn der Folientun-  Eines der Tools im Modul Düngung ist die
       nel ‚stationär‘ ist, eine ‚gesteuerte Wasserzu-  Düngebedarfsberechnung mit dem EDV-
       fuhr‘ aufweist und damit keine Nährstoffaus-  Programm „Düngung-BW“ (www.duengung-
       waschung droht, sind die Flächen von den   bw.de). Die Anwendung stößt generell auf
       Regelungen der DüV ausgenommen. Hierfür   positive Resonanz in den Betrieben. Die Be-
       sind eine feste Standdauer des Folientunnels   ratungsdienste heben hervor, dass für die Be-
       von mindestens elf Monaten sowie die Steu-  rechnung mit Düngung-BW nur drei bis fünf
       erung der Wasserzufuhr mit Tensiometer   Minuten notwendig sind. Anfängliche
       oder Lichtsumme ausreichend. Auch die De-  Schwierigkeiten im Programm wurden von
       finition einer ‚wesentlichen Nährstoffmenge‘   der Beratung aufgedeckt und von den Pro-
       wurde eingangs in der Beratung kontrovers   grammierern im Geodatenzentrum am Lan-
       diskutiert. Nur wenn je Schlag und Jahr insge-  desamt für Geoinformation und Landent-
       samt nicht mehr als 50 kg N/ha bzw. 30 kg   wicklung Baden-Württemberg behoben. Bei
       Phosphat/ha aufgebracht werden, sind diese   der Düngebedarfsberechnung erhält der  Be-
       Schläge von der DBE und vom Nährstoffver-
       gleich befreit. Inzwischen bieten bundesweite
       Mustervollzugshinweise Abhilfe bei Missver-                                       Bild 1
       ständnissen in der Auslegung und konkreti-                                        Bodenproben werden für den
       sieren Rechtsbegriffe.                                                            Transport zum Labor vorbereitet



         Spezialmodul Düngung

       Seit 2018 bieten sechs gartenbauliche Bera-
       tungsdienste in Baden-Württemberg das Spe-                                    Fotos: LVG Heidelberg
       zialmodul Düngung im Förderprogramm
       „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe“ an
       (http://www.beratung-bw.de). Innerhalb des



       Landinfo 5 | 2018                                                                                     19
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