Page 24 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema





                                                                            klassen und Düngeempfehlungen für Phos-
                        Stickstoff-Düngebedarfsermittlung                   phat wurden im April 2018 für Weinbau in
                        für Ertragsanlagen im Weinbau (Schätzverfahren)     Baden-Württemberg geändert.
                        - Aufzeichnung gemäß § 10 (1) Düngeverordnung -
                Stickstoff-Düngebedarfsermittlung                                                                          BEW   BEW  BEW  BEW  BEW  BEW
                                    Bewirtschaftungseinheit
                für Ertragsanlagen im Weinbau  (BEW) möglichst eindeutig   Beispiel
          Betrieb:     Düngejahr:     bennenen !                              N- und P-Bilanz beachten!
                                    Rein-Stickstoff (kg N/ha)
          Ausgangswert bei einem Traubenertrag von 7 bis 14 t/ha  + 40                 + 40  + 40  + 40  + 40  + 40  + 40
          Traubenertrag     > 14 t/ha  +10                 0
          Rebenwachstum                                                     Vor allem wenn organische Dünger oder mi-
          stark                        - 30
          ausgeglichen (normal, mittel)   +/- 0                 0           neralische  „Volldünger“ eingesetzt  werden,
          schwach                       + 30*
          Humusgehalt in 0 bis 30 cm Bodentiefe [in %]                      ist darauf zu achten, dass die Zufuhr von
          Leichte Böden     unter 1,5 %   + 20*
          (S und l‘S)       1,5 bis 2,5 %    +/- 0                          Stickstoff und Phosphat die Abfuhr dieser
                                       - 40
                            über 2,5 %
          Mittlere bis schwere   unter 1,8 %   + 20*
          Böden             1,8 bis 3,0 %    +/- 0                 + 20     Nährstoffe nur in geringen Mengen über-
          (lS, sL, uL, t‘L, tL, lT und T)  über 3,0 %   - 40
          Steinhaltige Böden   unter 4,0 %    +/- 0                         schreiten darf (s. Nährstoffvergleich). Durch
          (ab 20 % Steine)  über 4,0 %   - 40
          Skelettreiche Böden   unter 7,0 %    +/- 0*
          (ab 50 % Steine)  über 7,0 %  - 40                                die Trauben wird nur wenig Stickstoff und
          Bodenpflege                jede  jede
                                    2. Gasse  Gasse
                  Einsaat auf zuvor offengehaltenem Boden  + 20     + 40     Phosphat abgeführt. Während bei der Er-
                  Einsaat nach vorherigem Begrünungsumbruch  +/- 0     +/- 0
          Dauerbegrünung mit   Etablierte Dauerbegrünung  +/- 0     +/- 0
          Gräsern und anderen                0                              mittlung der Düngemenge nur die löslichen
          Nichtleguminosen  Stören einer Dauerbegrünung  - 15     - 30
                  Umbruch  nach 5 Jahren  - 20     - 40                     bzw. frei werdenden N-Mengen angerechnet
                       nach 10 Jahren  - 40     - 80
                  Walzen/Mulchen  ab 50 % Leguminosen-Anteil  - 10     - 20
          Begrünungen   Umbruch  unter 50 % Leguminosen-Anteil  - 25     - 50     0  werden, sind beim Nährstoffvergleich i.d.R.
          mit Leguminosen
                  Umbruch  ab 50 % Leguminosen-Anteil  - 50     - 100
          Offenhalten über Sommer        - 10  - 20     /                   die  Gesamtgehalte  in  die  Bilanz  aufzuneh-
          Abdeckung zur Schonung der Bodenwasservorräte (Rinde, Stroh, Holzhäcksel)  - 10     - 20     /  men. Nach der Düngeverordnung müssen
          Maximaler Stickstoff-Düngebedarf (kg N/ha)                                                     max. 80 kg N/ha  60  beispielsweise  bei  Grünschnittkompost  im
          nach Schätzverfahren
                                                                            Jahr des Aufbringens nur mindestens 3 % des
          Ort, Datum, Unterschrift des Betriebsleiters:
                                                                            Gesamtstickstoffgehaltes für die kurzfristige
                                                                            N-Lieferung berücksichtigt werden. In den
                                                                            3 Folgejahren ist eine N-Nachlieferung von
                                                                            insgesamt 10 % der mit dem Kompost aufge-
          Abbildung 4                Bodenuntersuchung vor                  brachten Menge an Gesamtstickstoff bei der
          Anwendung des Schätzverfahrens   Phosphatdüngung                  Ermittlung des N-Düngebedarfs anzurech-
          zur N-Düngebedarfsermittlung. Im                                  nen (davon  4  % im 1. Folgejahr  nach  der
          Beispiel handelt es sich um eine
          Rebanlage mit ausgeglichenem   Bei Schlägen ab 1 ha ist vor einer Zufuhr von   Düngung und in den nächsten 2 Jahren je-
          Wuchs und einem mittleren   mehr als 30 kg Phosphat je ha und Jahr die im   weils 3 %). D.h. im Lauf von 4 Jahren werden
          Ertragsniveau. Der Boden hat   Boden verfügbare Phosphatmenge zu ermit-  bei Grünschnittkompost insgesamt ca. 13 %
          einen geringen Humusgehalt, die
          Begrünung wird gemulcht. Es   teln (Ausnahmen siehe Abb. 1). Die entspre-  des Gesamtstickstoffs bei der Ermittlung des
          ergibt sich ein maximaler   chende Bodenuntersuchung muss mindes-  N-Düngebedarfs berücksichtigt. Während
          Düngebedarf von 60 kg N/ha/Jahr.
                                   tens alle 6 Jahre durchgeführt werden. Als   bei allen anderen organischen Düngern die
                                   Schlag gilt eine zusammenhängende, einheit-  Gesamtgehalte von P und N vollständig in die
                                   lich bewirtschaftete Fläche. Unterschiedliche   Bilanzierung eingehen, gibt es für Kompost
                                   Rebsorten oder unterschiedliche Pflanzjahre   eine Ausnahme: Im Nährstoffvergleich darf
                                   haben keine Auswirkung. Bisher wurde für   die anzurechnende Stickstoffzufuhr bis auf
                                   Weinbau in Baden-Württemberg bei Phos-   30 % der Gesamt-N Menge verringert
                                   phatgehalten ab 29 mg P O /100 g Boden   werden.
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                                   keine Düngeempfehlung ausgesprochen.
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                                   Nach der neuen Düngeverordnung, die am   nährstoffdünger kann langfristig zu Proble-
                                   2.6.2017 in Kraft trat, liegt der entsprechende   men in der Phosphat-Bilanz führen. Werden
                                   Grenzwert nun bei 20 mg P O /100 g Boden   beispielsweise über 6 Jahre jeweils 5 kg/Ar
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                                   (nach der CAL-Methode) und 3,6 mg Phos-  „Rebendünger“ mit 12 % N und 5 % Phos-
                                   phor /100 g Boden nach dem EUF-Verfah-   phat (sowie 14 % Kalium und 9 % Magnesi-
                                   ren. Bei höheren Phosphatgehalten besteht   um) gedüngt und liegt der Traubenertrag im
                                   kein Düngebedarf; auf diesen Flächen darf   Mittel bei 12 t/ha, so würde der jährliche
                                   aber Phosphat noch im Umfang der voraus-  Phosphatüberschuss 13 kg Phosphat/ha be-
                                   sichtlichen Abfuhr (auch zusammengefasst   tragen und der Kontrollwert von 10 kg Phos-
                                   für 3 Jahre) z.B. mit Stallmist zugeführt wer-  phat/ha und Jahr (für den 6-Jahreszeitraum
                                   den. Beispielsweise ist bei einem Traubener-  ab 2018) überschritten. Mit dieser Menge
                                   trag von 10 t / ha mit einer Abfuhr von 10 kg   würden je Hektar 60 kg N und 25 kg Phos-
                                   Phosphat je ha und Jahr (bzw. in 3 Jahren mit   phat gedüngt und für die meisten Rebflächen
                                   30 kg Phosphat/ha) zu rechnen. Die Gehalts-  wäre dies zu viel.
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