Page 24 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema
klassen und Düngeempfehlungen für Phos-
Stickstoff-Düngebedarfsermittlung phat wurden im April 2018 für Weinbau in
für Ertragsanlagen im Weinbau (Schätzverfahren) Baden-Württemberg geändert.
- Aufzeichnung gemäß § 10 (1) Düngeverordnung -
Stickstoff-Düngebedarfsermittlung BEW BEW BEW BEW BEW BEW
Bewirtschaftungseinheit
für Ertragsanlagen im Weinbau (BEW) möglichst eindeutig Beispiel
Betrieb: Düngejahr: bennenen ! N- und P-Bilanz beachten!
Rein-Stickstoff (kg N/ha)
Ausgangswert bei einem Traubenertrag von 7 bis 14 t/ha + 40 + 40 + 40 + 40 + 40 + 40 + 40
Traubenertrag > 14 t/ha +10 0
Rebenwachstum Vor allem wenn organische Dünger oder mi-
stark - 30
ausgeglichen (normal, mittel) +/- 0 0 neralische „Volldünger“ eingesetzt werden,
schwach + 30*
Humusgehalt in 0 bis 30 cm Bodentiefe [in %] ist darauf zu achten, dass die Zufuhr von
Leichte Böden unter 1,5 % + 20*
(S und l‘S) 1,5 bis 2,5 % +/- 0 Stickstoff und Phosphat die Abfuhr dieser
- 40
über 2,5 %
Mittlere bis schwere unter 1,8 % + 20*
Böden 1,8 bis 3,0 % +/- 0 + 20 Nährstoffe nur in geringen Mengen über-
(lS, sL, uL, t‘L, tL, lT und T) über 3,0 % - 40
Steinhaltige Böden unter 4,0 % +/- 0 schreiten darf (s. Nährstoffvergleich). Durch
(ab 20 % Steine) über 4,0 % - 40
Skelettreiche Böden unter 7,0 % +/- 0*
(ab 50 % Steine) über 7,0 % - 40 die Trauben wird nur wenig Stickstoff und
Bodenpflege jede jede
2. Gasse Gasse
Einsaat auf zuvor offengehaltenem Boden + 20 + 40 Phosphat abgeführt. Während bei der Er-
Einsaat nach vorherigem Begrünungsumbruch +/- 0 +/- 0
Dauerbegrünung mit Etablierte Dauerbegrünung +/- 0 +/- 0
Gräsern und anderen 0 mittlung der Düngemenge nur die löslichen
Nichtleguminosen Stören einer Dauerbegrünung - 15 - 30
Umbruch nach 5 Jahren - 20 - 40 bzw. frei werdenden N-Mengen angerechnet
nach 10 Jahren - 40 - 80
Walzen/Mulchen ab 50 % Leguminosen-Anteil - 10 - 20
Begrünungen Umbruch unter 50 % Leguminosen-Anteil - 25 - 50 0 werden, sind beim Nährstoffvergleich i.d.R.
mit Leguminosen
Umbruch ab 50 % Leguminosen-Anteil - 50 - 100
Offenhalten über Sommer - 10 - 20 / die Gesamtgehalte in die Bilanz aufzuneh-
Abdeckung zur Schonung der Bodenwasservorräte (Rinde, Stroh, Holzhäcksel) - 10 - 20 / men. Nach der Düngeverordnung müssen
Maximaler Stickstoff-Düngebedarf (kg N/ha) max. 80 kg N/ha 60 beispielsweise bei Grünschnittkompost im
nach Schätzverfahren
Jahr des Aufbringens nur mindestens 3 % des
Ort, Datum, Unterschrift des Betriebsleiters:
Gesamtstickstoffgehaltes für die kurzfristige
N-Lieferung berücksichtigt werden. In den
3 Folgejahren ist eine N-Nachlieferung von
insgesamt 10 % der mit dem Kompost aufge-
Abbildung 4 Bodenuntersuchung vor brachten Menge an Gesamtstickstoff bei der
Anwendung des Schätzverfahrens Phosphatdüngung Ermittlung des N-Düngebedarfs anzurech-
zur N-Düngebedarfsermittlung. Im nen (davon 4 % im 1. Folgejahr nach der
Beispiel handelt es sich um eine
Rebanlage mit ausgeglichenem Bei Schlägen ab 1 ha ist vor einer Zufuhr von Düngung und in den nächsten 2 Jahren je-
Wuchs und einem mittleren mehr als 30 kg Phosphat je ha und Jahr die im weils 3 %). D.h. im Lauf von 4 Jahren werden
Ertragsniveau. Der Boden hat Boden verfügbare Phosphatmenge zu ermit- bei Grünschnittkompost insgesamt ca. 13 %
einen geringen Humusgehalt, die
Begrünung wird gemulcht. Es teln (Ausnahmen siehe Abb. 1). Die entspre- des Gesamtstickstoffs bei der Ermittlung des
ergibt sich ein maximaler chende Bodenuntersuchung muss mindes- N-Düngebedarfs berücksichtigt. Während
Düngebedarf von 60 kg N/ha/Jahr.
tens alle 6 Jahre durchgeführt werden. Als bei allen anderen organischen Düngern die
Schlag gilt eine zusammenhängende, einheit- Gesamtgehalte von P und N vollständig in die
lich bewirtschaftete Fläche. Unterschiedliche Bilanzierung eingehen, gibt es für Kompost
Rebsorten oder unterschiedliche Pflanzjahre eine Ausnahme: Im Nährstoffvergleich darf
haben keine Auswirkung. Bisher wurde für die anzurechnende Stickstoffzufuhr bis auf
Weinbau in Baden-Württemberg bei Phos- 30 % der Gesamt-N Menge verringert
phatgehalten ab 29 mg P O /100 g Boden werden.
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keine Düngeempfehlung ausgesprochen.
Der unbedachte Einsatz P-haltiger Mehr-
Nach der neuen Düngeverordnung, die am nährstoffdünger kann langfristig zu Proble-
2.6.2017 in Kraft trat, liegt der entsprechende men in der Phosphat-Bilanz führen. Werden
Grenzwert nun bei 20 mg P O /100 g Boden beispielsweise über 6 Jahre jeweils 5 kg/Ar
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(nach der CAL-Methode) und 3,6 mg Phos- „Rebendünger“ mit 12 % N und 5 % Phos-
phor /100 g Boden nach dem EUF-Verfah- phat (sowie 14 % Kalium und 9 % Magnesi-
ren. Bei höheren Phosphatgehalten besteht um) gedüngt und liegt der Traubenertrag im
kein Düngebedarf; auf diesen Flächen darf Mittel bei 12 t/ha, so würde der jährliche
aber Phosphat noch im Umfang der voraus- Phosphatüberschuss 13 kg Phosphat/ha be-
sichtlichen Abfuhr (auch zusammengefasst tragen und der Kontrollwert von 10 kg Phos-
für 3 Jahre) z.B. mit Stallmist zugeführt wer- phat/ha und Jahr (für den 6-Jahreszeitraum
den. Beispielsweise ist bei einem Traubener- ab 2018) überschritten. Mit dieser Menge
trag von 10 t / ha mit einer Abfuhr von 10 kg würden je Hektar 60 kg N und 25 kg Phos-
Phosphat je ha und Jahr (bzw. in 3 Jahren mit phat gedüngt und für die meisten Rebflächen
30 kg Phosphat/ha) zu rechnen. Die Gehalts- wäre dies zu viel.
24 Landinfo 5 | 2018