Page 25 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema






        Hilfreiche Links


        Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat sowie entsprechende Dokumentation und Nährstoffvergleich:
        www.duengung-bw.de (N  ,  NID und Referenzwerte sowie Phosphat und ab 2019 auch Nährstoffvergleich)
                             min
        www.lvwo-weinsberg.de
        http://www.wbi-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinfo




        Weitere Informationen zur Düngeverordnung und deren Umsetzung im Weinbau:
        http://ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung /Rechtlicher Rahmen
        www.ble-medienservice.de (Info-Broschüre „Die neue Düngeverordnung“; download





         Aufzeichnungspflichten und             erstellt werden. Die Einzeljahre werden an-
         Nährstoffvergleich                     schließend in einem jährlich fortzuschreiben-
                                                den mehrjährigen Vergleich (= gleitende,
       Wenn „wesentliche Nährstoffmengen“ (mehr   mehrjährige Mittelwerte) zusammengefasst.
       als 50 kg Gesamtstickstoff oder 30 kg Phos-
       phat je ha und Jahr) auf einem Schlag ausge-  Die N-Zufuhr abzüglich N-Abfuhr  im
       bracht  werden, beginnt die  Aufzeichnungs-  Durchschnitt der letzten 3 Düngejahre ergibt
       pflicht, wie bereits erwähnt, schon vor der   den Kontrollwert für Stickstoff, gleiches gilt
       Düngung. Aufzuzeichnen sind              für Phosphat im Durchschnitt der letzten
                                                6 Düngejahre. Derzeit liegt der Kontrollwert
       1. Verfahren und Ergebnis der Düngebe-   für Stickstoff noch bei 60 kg N/ha/Jahr im
         darfsermittlung für N und P,           Durchschnitt der letzten 3 Jahre und für
                                                Phosphat bei 20 kg P O /ha/Jahr für den
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       2. Nährstoffgehalt der Düngemittel (auch  6-Jahreszeitraum. Beginnt der 3- bzw. 6-Jah-
         Wirtschaftsdünger, Kompost u. ä.), insbe-  reszeitraum mit dem Düngejahr 2018 oder
         sondere Gesamtstickstoff, verfügbarer  später, werden die Kontrollwerte auf 50 kg N
         Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und  bzw. 10 kg P O  je ha und Jahr vermindert.
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         Gesamtphosphat - einschließlich der zu ih-
         rer Ermittlung angewendeten Verfahren,  Wie die Vorgängerversion nennt auch die
                                                neue Düngeverordnung Situationen, bei de-  Dr. Monika Riedel
       3. die ermittelten im Boden verfügbaren  nen kein Nährstoffvergleich nötig ist (Abb. 1).   WBI Freiburg
         Nährstoffmengen einschließlich der zu ih-  Entscheidend ist die Betriebsfläche, der Um-  Tel. 0761/ 40165-3301
         rer Ermittlung angewendeten Verfahren  fang der Sonderkulturen sowie die N- und   monika.riedel@wbi.bwl.de
         (bei Phosphat nur für Schläge ab 1 ha).  P-Düngung. Die Aufzeichnungen müssen
                                                7 Jahre aufbewahrt werden und sind bei Kon-
       Bis zum 31. März des Folgejahres sind Aus-  trollen (z.B. Cross-Compliance) vorzulegen.
       gangsdaten und Ergebnisse der Nährstoff-  Möglicherweise werden aufgrund des § 13
       vergleiche zu dokumentieren.             Düngeverordnung in Regionen mit hohen
                                                Nitratgehalten im Grundwasser oder hohen
       Die  Nährstoffvergleiche  für  Stickstoff  und   Phosphatgehalten  in oberirdischen  Gewäs-
       Phosphat können für das abgelaufene Dün-  sern weitere Vorgaben festgelegt.
       gejahr
                                                Der vorliegende Beitrag bespricht die Rege-
       • als Vergleich von Zu- und Abfuhr für die  lungen der Düngeverordnung für die Nähr-
         landwirtschaftlich genutzte Fläche insge-  stoffbedarfsermittlung und den Nährstoff-
         samt (Betriebsbilanz) oder             vergleich aus Sicht des Weinbaus. Rechtsver-
                                                bindlich ist der ausführliche Text der Dünge-  Dr. Dietmar Rupp
       • als zusammengefasste Schlagbilanz (auf der  verordnung (siehe www.bmel.de)     LVWO Weinsberg
         Basis der einzelnen Schläge oder Bewirt-                                        Tel. 07134/ 504145
         schaftungseinheiten)                                                            dietmar.rupp@lvwo.bwl.de



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