Page 25 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema
Hilfreiche Links
Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat sowie entsprechende Dokumentation und Nährstoffvergleich:
www.duengung-bw.de (N , NID und Referenzwerte sowie Phosphat und ab 2019 auch Nährstoffvergleich)
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www.lvwo-weinsberg.de
http://www.wbi-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinfo
Weitere Informationen zur Düngeverordnung und deren Umsetzung im Weinbau:
http://ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung /Rechtlicher Rahmen
www.ble-medienservice.de (Info-Broschüre „Die neue Düngeverordnung“; download
Aufzeichnungspflichten und erstellt werden. Die Einzeljahre werden an-
Nährstoffvergleich schließend in einem jährlich fortzuschreiben-
den mehrjährigen Vergleich (= gleitende,
Wenn „wesentliche Nährstoffmengen“ (mehr mehrjährige Mittelwerte) zusammengefasst.
als 50 kg Gesamtstickstoff oder 30 kg Phos-
phat je ha und Jahr) auf einem Schlag ausge- Die N-Zufuhr abzüglich N-Abfuhr im
bracht werden, beginnt die Aufzeichnungs- Durchschnitt der letzten 3 Düngejahre ergibt
pflicht, wie bereits erwähnt, schon vor der den Kontrollwert für Stickstoff, gleiches gilt
Düngung. Aufzuzeichnen sind für Phosphat im Durchschnitt der letzten
6 Düngejahre. Derzeit liegt der Kontrollwert
1. Verfahren und Ergebnis der Düngebe- für Stickstoff noch bei 60 kg N/ha/Jahr im
darfsermittlung für N und P, Durchschnitt der letzten 3 Jahre und für
Phosphat bei 20 kg P O /ha/Jahr für den
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2. Nährstoffgehalt der Düngemittel (auch 6-Jahreszeitraum. Beginnt der 3- bzw. 6-Jah-
Wirtschaftsdünger, Kompost u. ä.), insbe- reszeitraum mit dem Düngejahr 2018 oder
sondere Gesamtstickstoff, verfügbarer später, werden die Kontrollwerte auf 50 kg N
Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und bzw. 10 kg P O je ha und Jahr vermindert.
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Gesamtphosphat - einschließlich der zu ih-
rer Ermittlung angewendeten Verfahren, Wie die Vorgängerversion nennt auch die
neue Düngeverordnung Situationen, bei de- Dr. Monika Riedel
3. die ermittelten im Boden verfügbaren nen kein Nährstoffvergleich nötig ist (Abb. 1). WBI Freiburg
Nährstoffmengen einschließlich der zu ih- Entscheidend ist die Betriebsfläche, der Um- Tel. 0761/ 40165-3301
rer Ermittlung angewendeten Verfahren fang der Sonderkulturen sowie die N- und monika.riedel@wbi.bwl.de
(bei Phosphat nur für Schläge ab 1 ha). P-Düngung. Die Aufzeichnungen müssen
7 Jahre aufbewahrt werden und sind bei Kon-
Bis zum 31. März des Folgejahres sind Aus- trollen (z.B. Cross-Compliance) vorzulegen.
gangsdaten und Ergebnisse der Nährstoff- Möglicherweise werden aufgrund des § 13
vergleiche zu dokumentieren. Düngeverordnung in Regionen mit hohen
Nitratgehalten im Grundwasser oder hohen
Die Nährstoffvergleiche für Stickstoff und Phosphatgehalten in oberirdischen Gewäs-
Phosphat können für das abgelaufene Dün- sern weitere Vorgaben festgelegt.
gejahr
Der vorliegende Beitrag bespricht die Rege-
• als Vergleich von Zu- und Abfuhr für die lungen der Düngeverordnung für die Nähr-
landwirtschaftlich genutzte Fläche insge- stoffbedarfsermittlung und den Nährstoff-
samt (Betriebsbilanz) oder vergleich aus Sicht des Weinbaus. Rechtsver-
bindlich ist der ausführliche Text der Dünge- Dr. Dietmar Rupp
• als zusammengefasste Schlagbilanz (auf der verordnung (siehe www.bmel.de) LVWO Weinsberg
Basis der einzelnen Schläge oder Bewirt- Tel. 07134/ 504145
schaftungseinheiten) dietmar.rupp@lvwo.bwl.de
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