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Problemstellungen und Lösungsansätze





       den, dass die Herde nicht auf die Fläche gelangt. Hierfür   6.3.2  Trieb durch Wohn- / Stadtgebiet und Wald
       ist ggf. das Abstecken mit einem mobilen Zaun empfeh-
       lenswert.                                              Durch erhöhten Flächenverbrauch der Städte und Kommu-
                                                              nen wachsen Wohn- und Gewerbeflächen heute oftmals bis
       Besonderheiten in Triebwegen                           direkt an die Grenzen von artenreichen Schafweiden heran.
                                                              Bei fehlender landwirtschaftlicher Fläche muss mit der
       Auf dem Schaftrieb von einer Weide zur nächsten müssen   Schafherde direkt durch das neue Wohn- / Gewerbegebiet
       oftmals Straßen oder Fließgewässer überquert werden.   getrieben werden, um an die Weideflächen zu gelangen.
       Sind keine Brücken oder Unterführungen vorhanden, so
       muss das Hütepersonal eine Möglichkeit finden, diese   Die Kommunen sollten die örtlichen Schäfereien frühzeitig
       Hindernisse queren  zu  können. Weitere  gefährliche, zu   in Bebauungsplanungen mit einbeziehen und deren Anlie-
       querende Hindernisse stellen Bahnübergänge dar. Infor-  gen unterstützen, damit der Schaftrieb auch durch Bauge-
       mationen und Planungsdetails hierfür sind dem Leitfaden   biete möglich ist und die Beweidung von naturschutzrele-
       Schafhaltung in Baden-Württemberg (MLR BW 2012) zu     vanten Flächen gewährleistet werden kann.
       entnehmen.



        Fallbeispiel 9:



                                             Zugewachsender Triebweg

        Schutzgebiet:          Geschütztes Biotop


        Ausgangslage           •   Triebweg zwischen Waldrand und Wiese bzw. Acker zu schmal
                               •   Weg wird immer schmaler:  Wald, Wiese und Acker dehnen sich jährlich aus


        Ziel                   Triebweg verbreitern und in seiner Breite erhalten

        Massnahme              •   Waldrand zurückdrängen
                               •   Landnutzende auf Bewirtschaftungsgrenzen hinweisen

        Umsetzung              •   Maßnahme mit Revierleitung vorabstimmen
                               •   Mit Revierleitung und Forst-Unternehmen Bäume auszeichnen und Kosten kalkulieren
                               •   Unternehmer beauftragen
                               •   Folgepflege notwendig
                               •   UNB weist Landwirtschaftsbetriebe darauf hin, Bewirtschaftungsgrenzen künftig ein-
                                  zuhalten.
                               •   LPR Teil B
        Förderung              •   Falls Triebweg nicht in Schutzgebietskulisse => Als Förderkulisse „Einzugs- und Puf-

                                  ferbereich von Schutzgebieten“ angeben, da Maßnahme die Beweidung der nächst-
                                  gelegenen naturschutzfachlich hochwertigen Heidefläche sichert

        Ergebnis               Verbesserte Triebsituation zur Weide


        Projektentwicklung /   •   Bedenken der Revierleitung: Waldrand ist westexponiert => Westwinde => Gefahr
        Bestehende Probleme       des Windbruchs
                               •   Vorsichtiger Eingriff, einzelne große Bäum nur „aufasten“, nach einiger Zeit nochmals
                                  Bäume entnehmen






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