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Problemstellungen und Lösungsansätze
Abbildung 35: Die Auflichtung des Waldrands ergibt in Kombination mit dem Wiesenweg einen ausreichend breiten Triebweg; Foto: LEV
Heidenheim
Liegt ein Schäferrevier im Gebiet eines Flurneuordnungs- den Schäfereien zu einer Art Selbstverpflichtung, dass kran-
verfahren (FNO), so sollte versucht werden, Planung und ke, übertragungsgefährdete Tiere nicht getrieben werden, ist
Umsetzung geeigneter Triebwegen im Zuge des FNO-Ver- empfehlenswert. Ebenfalls keine rechtlich bindenden Vor-
fahrens anzugehen. Die Neustrukturierung der Flur und die schriften bezüglich der potenziellen Gefahr von Krank-
Schaffung von Ausgleichsflächen bieten beste Vorausset- heitsübertragungen gibt es hinsichtlich des Vorbeitreibens
zungen für das Anlegen neuer Triebwege. Weitere Informa- einer Herde nahe einer anderen (Bühlmeyer, 2016).
tionen und Möglichkeiten zu Flurneuordnungsverfahren
sind im Kapitel 7.2 dargelegt. Verbreitete Praxis unter den Schäfereibetrieben in ihren Re-
vieren und Triebwegen ist es, diese so abzugrenzen und zu
Triebwegnutzung nutzen, dass Überschneidungen möglichst vermieden wer-
den. Dies wird als Prophylaxe gegen Krankheitsübertragun-
Ein Triebweg kann (theoretisch) von mehreren Schäfereibe- gen ausgeübt. Befragte Schäfereien nennen eine bewährte
trieben genutzt werden. Diese müssen allerdings darauf Karenzzeit von ca. 2 Wochen bei unvermeidlicher gemein-
achten, dass es zu keiner Krankheits- bzw. Seuchenübertra- samer Nutzung derselben Triebwege durch verschiedene
gung (Verbreitung) zwischen den einzelnen Herden kom- Schäfereien. Für weitere Informationen bezüglich Schaf-
men kann. krankheiten wird auf Kapitel 8.4 Tiergesundheit verwiesen.
Eine bindende Karenzzeit ist veterinärrechtlich nicht gege- Wenn an Triebwege angrenzende Flächen mit Schafen be-
ben. Im Kontext einer anzeigepflichtigen Seuche wird als weidet werden, ist ebenfalls auf die oben genannten Punkte
seuchenrechtliche Maßnahme als erstes ein Verbot des Wan- zu achten. Auch in solch einem Fall kann es zu Krankheits-
derns verhängt. Eine Absprache unter den triebwegnutzen- übertragungen kommen. Zudem muss darauf geachtet wer-
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