Page 50 - Handlungsleitfaden_Schafbeweidung_18-10-02.indd
P. 50

Problemstellungen und Lösungsansätze





          Nutzung ein Pferchflächenbedarf von immerhin 5 ha, wenn   und Ausgleichsverordnung (SchALVO), wonach in der en-
          idealerweise jede Nacht die Pferchfläche gewechselt wird.  geren Schutzzone II auf auswaschungsgefährdeten A-Bö-
                                                                den das Pferchen verboten ist, und in der weiteren Schutz-
          Pferchen auf  Grünland                                zone III keine besonderen Beschränkungen bestehen. Die
                                                                genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Plänen zur jeweili-
          Bezüglich der höheren Bodenfeuchte kann das Pferchen   gen Schutzgebietsverordnung. Hinderungsgründe aus Sicht
          auf  Grünland  gegenüber  dem  Acker,  z.B.  in  Bezug  auf   des Trinkwasserschutzes für das Pferchen in einer Schutz-
          Krankheiten wie der Moderhinke, problematischer sein. Zu-  zone II sind neben dem Nährstoffeintrag vor allem auch das
          dem ist das Pferchen nur früh im Jahr oder nach der Mahd   Risiko der erhöhten Keimbelastung.
          möglich. Hieraus ergibt sich allerdings ein vorteilhafter
          Doppelnutzen von Grünland gegenüber Ackerflächen als
          Pferch: Auf diesen Flächen kann zudem noch Winterfutter   6.2.2  Möglichkeiten für neue Pferchflächen
          (Heu, Öhmd, Silage) gewonnen werden (Mendel 2008,
          MLR BW 2012).                                         Oftmals steht eine eigene oder gepachtete Pferchfläche
                                                                nicht zur Verfügung. Für diesen Fall gibt es verschiedene
          Der Leitfaden Schafhaltung in Baden-Württemberg gibt für   Möglichkeiten, genügend Flächen für das Pferchen bereit zu
          Grünlandpferche eine Mindestgröße von 100 x 50 m bei   stellen.
          einer Herdengröße von etwa 500 Mutterschafen an (MLR
          BW 2012). Somit ergibt sich auf der beispielhaften 20ha   Kommunen
          Naturschutzfläche für 500 Tiere mit 20 Verweiltagen ein
          Flächenbedarf von 10 ha.                              Die Gemeinde sollte den Schäfereibetriebe auf der Suche
                                                                nach Pferchplätzen mit ihren Möglichkeiten unterstützen,
          Weitere Informationen zum Thema Pferch sind ebenfalls   damit die Beweidung der Heiden auf ihrer Gemarkung si-
          dem Leitfaden Schafhaltung in Baden-Württemberg (MLR   chergestellt wird. Gemeinden haben eigene Äcker und Wie-
          BW 2012) zu entnehmen.                                sen meist verpachtet. Wenn schäfereirelevante Flächen frei
                                                                werden, sollten diese bevorzugt an Schäfereibetriebe gege-
          Pferchen in Wasserschutzgebieten                      ben werden.

          In Wasserschutzgebieten können sich Einschränkungen für   Grunderwerb
          das Pferchen in Abhängigkeit von der Schutzzone und der
          Schutzverordnung ergeben. Im Standardfall gelten in Was-  Eine weitere Möglichkeit, dem Pferchflächenmangel abzu-
          serschutzgebieten die Regelungen aus der Schutzgebiets-   helfen, ist der Grunderwerb. Optimal ist, wenn die Kommu-
                                                                ne dem örtlichen Schäferbetrieb eine geeignete Infrastruk-
                                                                tur zur Verfügung stellt. Neben einem Stall sind geeignete
                                                                Triebwege und Pferchflächen von großer Bedeutung. Der
                                                                Grunderwerb kann über die Landschaftspflegerichtlinie
                                                                (mit 50 bis max. 90 %) bezuschusst werden.

                                                                Wechselnde Pferche

                                                                Geeigneter ist allerdings die Nutzung von wechselnden
                                                                Pferchen. Hierfür kann die Nutzung einer nicht eigenen
                                                                oder gepachteten Fläche von beidseitigem Vorteil (Schäfe-
                                                                reibetrieb und Landwirtschaftsbetrieb) sein. In einer (jähr-
                                                                lich neu auszumachenden, i.d.R. aber mündlichen) Verein-
                                                                barung wird die Ackernutzung als Pferch geregelt. Geregelt
                                                                wird die Erstattung der Ertragsausfälle, welche der Land-
                                                                wirtschaftsbetrieb durch Einschränkungen bei der Acker-
                                                                nutzung hat. Je nach eigentlicher Ackernutzung (Getreide
                                                                o.a.) fällt diese in unterschiedlicher Höhe aus (Berechnung
                                                                sollte von der ULB vorgenommen werden). Die Ausgleichs-
                                                                zahlungen können über die Landschaftspflegerichtlinie ge-
                                                                fördert werden.

                                                                Diese Maßnahme für neue Pferchflächen kann für Acker-
          Abbildung 33:  Pferchen im Wald; Foto: LEV Heidenheim  flächen und auch für Grünland angewendet werden. Hierfür




          50
   45   46   47   48   49   50   51   52   53   54   55