Zur Steuerung der Aufforstung wurde mit dem Satzungsrecht der Gemeinden ein Instrument geschaffen, mit dem, anstelle der obligatorischen
Einzelaufforstungsgenehmigungen, für ganze Gebiete die Möglichkeit der Aufforstung oder das Verbot von Aufforstungen
rechtsverbindlich festgesetzt werden kann.
Unter Beteiligung der zuständigen Behörden, des Naturschutzes und von Vertretern der Grundstückseigentümer können
die Gemeinden durch Satzung Aufforstungsgebiete oder Nichtaufforstungsgebiete festsetzen.