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Ziel und Inhalt - Dauergrünlandumwandlungsverbot
Das flächendeckende, kontinuierliche und unbefristete Dauergrünlandumwandlungsverbot hat zum Ziel, weiterhin eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen. Mit dem Schutz von Dauergrünland werden vielfältige positive Auswirkungen mit Blick auf den Arten-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutz sowie gegenseitige Synergien vereint. Darüber hinaus dient der Schutz von Dauergrünland auch dem Schutz von Bodendenkmalen.
Verschiedene Gesetze sind zu beachten
Zwar gelten das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) sowie Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Agrarförderung zunächst unabhängig voneinander, jedoch sind sie im Zusammenhang mit dem Dauergrünlandumwandlungsverbot gegebenenfalls gleichzeitig zu beachten:
- Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
(GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG), u.a.
- Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG), u.a.
- Dauergrünlandverordnung
Darüber hinaus sind sind die Vorschriften des Naturschutzes und des Boden- und Wasserschutzes zu beachten (vgl. § 27a Abs. 5 LLG).
(Abruf am 17.03.2025)