Page 28 - Landinfo_3_2021
P. 28

Betrieb und Markt





          Anna Knuff, Heike Nitsch, Nele Stackelberg, Felix Fornoff, Jörg Schramek


          FAKT-Blühmischungen zur Förderung von Bestäubern



          Der Lebensraum von Wildbienen und anderen blütenbesuchenden Insekten ist durch den Rückgang
          natürlicher Habitate in landwirtschaftlichen Gebieten bedroht (Wagner 2020). Die Förderung von Blüh-
          streifen oder -flächen auf Ackerland über das baden-württembergische Förderprogramm für Agrar-
          umwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) soll ein Baustein sein, dem Insektenschwund zu begegnen,
          da sie Pollen und Nektar als Insektennahrung zur Verfügung stellen. Neben dem Artenschutz als pri-
          märes Ziel der Maßnahmen kann die Förderung von bestäubenden Insekten sich auch positiv auf die
          Erträge von nahe gelegenen, von Bestäubung abhängigen Ackerkulturen auswirken.



                                     Hintergrund und Vorgehen               (Syrphidae) sowie Tagfaltern (Lepidoptera) er-
                                                                            fasst:
                                   Um die Wirkung über FAKT geförderter Blüh-
                                   flächen auf blütenbesuchende Insektengruppen   •  Einjährige Blühflächen der FAKT-Maßnahme
                                   zu ermitteln, wurde im Jahr 2018 eine erste Stu-  E2 (für diese Studie nur M1-Mischung)
                                   die im Rahmen der Evaluierung des Maßnah-  •  Überjährige Blühflächen der FAKT-Maßnah-
                                     men- und Entwicklungsplans Ländlicher    me E2 (M3-Mischung)
                                       Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020   •  Mehrjährige Teilflächen der FAKT-Maßnah-
                                        (MEPL III) durchgeführt (Nitsch et al.   me E7 (M3-Mischung)
                                         2019). Während in der ersten Studie nur   •  Stillgelegte, Grünland-geprägte Vergleichsflä-
                                         einjährige Blühmischungen (Saatgut-  chen (Brache)
                                         Mischungen M1 und M2) berücksichtigt   •  Vergleichsflächen mit Anbau von Raps
                                         werden konnten, wurde in der aktuel-  •  Vergleichsflächen mit Anbau von Legumino-
                                         len Untersuchung auch die über- oder   sen (Kleegras, Luzerne, Soja)
                                        mehrjährig angebaute Mischung (M3)
                                       einbezogen.  Ergänzt  wurden  außerdem   Insgesamt wurden 58 Flächen in neun Landkrei-
                                     Vergleichsflächen mit blühenden Ackerkul-  sen ausgewählt (fünf Flächentypen mit je zehn
                                   turen.                                   Flächen, der Typ mehrjährige Blühflächen mit
         Gewöhnliche Langbauchschweb-                                       nur acht Flächen) und zwischen Mai und Sep-
         fliege (Sphaerophoria scripta);    Auf folgenden Flächentypen wurden im Jahr   tember jeweils dreimal beprobt (s. auch Abb. 1).
         Quelle: Dr. Anna Knuff
                                   2020 deshalb Artenreichtum und Individuen-  Im Bericht zur Studie (Knuff et al. 2021) werden
                                   zahlen von Blütenpflanzen und von Wild- und   Untersuchungs- und Auswertungsmethodik be-
                                   Honigbienen (Anthophila), Schwebfliegen   schrieben.


           Welche FAKT-Maßnahmen wurden untersucht?
           Zum Zeitpunkt der vorliegenden Studie wurden in FAKT zwei Maßnahmen angeboten, die die Ansaat von Blühmischungen auf Ackerflächen fördern:
           •   Die FAKT-Maßnahmen E2 (Brachebegrünung mit Blühmischungen) soll primär blütenbesuchenden Insekten Schutz-, Brut-, Rückzugs- oder
              Migrationsflächen in der Agrarlandschaft bereitstellen. Sie unterstützt sowohl die Einsaat einjähriger (Aussaat im Frühjahr des Jahres der Förde-
              rung) als auch überjähriger Blühmischungen (Aussaat bereits im Spätsommer des Vorjahres). In beiden Fällen ist eine Vorbereitung der Fläche für
              eine Folgekultur bereits im September wieder möglich. Über den Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren muss die Größe der Förderfläche im
              Betrieb aufrechterhalten werden. Die Blühflächen können dabei den Ort wechseln oder auf derselbe Fläche verbleiben.
           •   Die Maßnahme E7 (Anlage von Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen - Lebensräume für Niederwild) wurde erstmalig im Jahr 2019 angeboten. Sie
              kombiniert durch jährlich wechselnde Neuansaat auf jeweils rund einer Hälfte der Fläche mehrjährige mit einjährigen Vegetationsstrukturen und soll
              somit Deckungs- und Nahrungsflächen für zahlreiche Tiere (insbesondere Niederwild) bieten, aber auch Insekten können von den Blühflächen
              profitieren.Für beide Maßnahmen sind Blühmischungen vorgeschrieben, die definierte Gewichtsanteile an Saatgut bestimmter blühender Pflanzen-
              arten aufweisen müssen. Für die einjährigen Varianten sind dies die Mischungen M1 (18 Pflanzenarten) und M2 (M1 ohne Kreuzblütler und
              Buchweizen). Für überjährige Blühflächen sowie die Maßnahme E7 ist die Mischung M3 (32 Pflanzenarten) vorgesehen.
           Ab dem Jahr 2021 wurde eine weitere Maßnahme eingeführt, die „Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen)“ (FAKT
           Maßnahme E8). Sie schreibt den Einsatz von regionalem Saatgut mit einem Anteil von 40% Wildarten vor und die Blühflächen bleiben über die gesamte
           Förderperiode ohne Neuansaat stehen. In der vorliegenden Untersuchung ist diese Maßnahme nicht enthalten.
           Für eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen siehe LTZ und MLR (2021).





          28                                                                                          Landinfo 3/2021
   23   24   25   26   27   28   29   30   31   32   33