Page 45 - Landinfo Heft 4/2017 - Schwerpunkt Ökolandbau
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Pflanzen- und Tierproduktion





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                                                  den (z.B. bei vorhandenem Honigtau)
                                                •  Wenn blühende Pflanzen mitgetroffen werden
                                                  können (Unkräuter!)

                                                •  Der Einsatz bienengefährlicher Pflanzen-
                                                  schutzmittel im Wald muss spätestens 48 h vor-
                                                  her der zuständigen Behörde gemeldet werden

          Bild 2: Biene an Phacelia             durch regelmäßige amtliche Kontrollen überprüft.
                                                Die Einhaltung der Bienenschutzverordnung wird
                                                In Baden-Württemberg wurden für das Jahr 2016
                                                keine  Beanstandungen  hinsichtlich  der  Bienen-
                                                schutzbestimmungen in den amtlichen Kontrol-
                                                len festgestellt. Verstöße gegen die Bienenschutz-
                                                Verordnung sind nach dem Pflanzenschutzgesetz
                                                als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt und wer-
                                                den entsprechend geahndet.
       gesetzt und bewertet so die in der Praxis zu erwar-
       tende Bienengefährlichkeit. Bei der Bewertung
       wird  ein  deutlicher  Puffer  berücksichtigt.  Sind   Bienenschäden in Baden-
       durch die empfohlenen Aufwandmengen keine   Württemberg
       Bienenschäden zu erwarten, finden keine weiteren
       Untersuchungen statt und das Pflanzenschutzmit-  Trotz aller Bemühungen kommt es jedes Jahr zu
       tel wird als bienenungefährlich (B4) eingestuft.   Bienenschäden mit Verdacht auf Vergiftung durch
       Diese Einstufung erfolgt ebenfalls, wenn in den   Pflanzenschutzmittel. Bei der Aufklärung der Ver-
       Halbfreiland- und Freilanduntersuchungen nach   dachtsfälle arbeiten in Baden-Württemberg die
       der Pflanzenschutzmittelanwendung keine Effek-  Untere  Veterinärbehörde,  die  Untere  Landwirt-
       te festgestellt werden (Bild 2: Biene an Phacelia).   schaftsbehörde, der Bienengesundheitsdienst und
       Treten bei allen Untersuchungen Effekte auf, wird   das LTZ Augustenberg mit dem JKI Hand in
       das Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich   Hand. Bei einem Verdachtsfall nimmt der Bienen-
       (B1) eingestuft. Die so ermittelten Einstufungen   sachverständige eine Bienenprobe und die Untere
       der Pflanzenschutzmittel hinsichtlich ihrer Bie-  Landwirtschaftsbehörde eine Probe des verdäch-
       nengefährlichkeit bestimmen damit deren Ein-  tigen Pflanzenmaterials, das vermutlich mit einem
       satz.                                    bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel behan-
                                                delt wurde. Um die Probenahme zu vereinfachen,
                                                hat das LTZ einen Koffer für den Einsatz bei
         Bienenschutzverordnung                 Bienenschäden entwickelt, der alle notwendigen
                                                Informationen und unter anderem Gefäße, Ein-
       Wie anfangs bereits erwähnt, gibt es seit fast hun-  malhandschuhe, Versandtaschen und weitere Ma-
       dert Jahren gesetzliche Regelungen, die die Bienen   terialien enthält (Bild 3 Bienenkoffer).
       vor  Schäden  durch  Pflanzenschutzmittelanwen-
       dungen schützen sollen.                  Die Proben müssen unverzüglich und in ausrei-
                                                chender Menge an das JKI verschickt werden, wo
       In der Bienenschutzverordnung ist die Anwen-  sie untersucht werden. Liegen Verstöße gegen die
       dung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel   Bienenschutzverordnung vor, suchen die zustän-
       folgendermaßen geregelt: Bienengefährliche Mit-  digen Behörden den Verursacher und ziehen ihn
       tel dürfen im Umkreis von 60 m zu Bienenständen   zur Rechenschaft. Parallel dazu wird eine Bienen-
       innerhalb des täglichen Bienenflugs nur mit Zu-  probe an den Bienengesundheitsdienst des Lan-
       stimmung des Imkers ausgebracht werden, Bie-  des verschickt. Dieser untersucht, ob die Bienen
       nengefährliche Mittel dürfen nicht angewendet   von Krankheiten oder der Varroamilbe befallen
       werden:                                  waren.

       •  An blühenden Pflanzen (Ausnahme Kartoffel   Am LTZ Augustenberg werden die Daten der Bie-  Bild 3: Bienenkoffer
         und Hopfen), dabei gilt eine Pflanze als blü-  nenschadensfälle mit Verdacht auf Vergiftung ge-
         hend, sobald die erste Blüte offen ist  sammelt und landesweit in einer Datenbank abge-



       Landinfo 4 | 2017                                                                                     43
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