Page 45 - Landinfo Heft 4/2017 - Schwerpunkt Ökolandbau
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Pflanzen- und Tierproduktion
• An Pflanzen, die von Bienen angeflogen wer-
den (z.B. bei vorhandenem Honigtau)
• Wenn blühende Pflanzen mitgetroffen werden
können (Unkräuter!)
• Der Einsatz bienengefährlicher Pflanzen-
schutzmittel im Wald muss spätestens 48 h vor-
her der zuständigen Behörde gemeldet werden
Bild 2: Biene an Phacelia durch regelmäßige amtliche Kontrollen überprüft.
Die Einhaltung der Bienenschutzverordnung wird
In Baden-Württemberg wurden für das Jahr 2016
keine Beanstandungen hinsichtlich der Bienen-
schutzbestimmungen in den amtlichen Kontrol-
len festgestellt. Verstöße gegen die Bienenschutz-
Verordnung sind nach dem Pflanzenschutzgesetz
als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt und wer-
den entsprechend geahndet.
gesetzt und bewertet so die in der Praxis zu erwar-
tende Bienengefährlichkeit. Bei der Bewertung
wird ein deutlicher Puffer berücksichtigt. Sind Bienenschäden in Baden-
durch die empfohlenen Aufwandmengen keine Württemberg
Bienenschäden zu erwarten, finden keine weiteren
Untersuchungen statt und das Pflanzenschutzmit- Trotz aller Bemühungen kommt es jedes Jahr zu
tel wird als bienenungefährlich (B4) eingestuft. Bienenschäden mit Verdacht auf Vergiftung durch
Diese Einstufung erfolgt ebenfalls, wenn in den Pflanzenschutzmittel. Bei der Aufklärung der Ver-
Halbfreiland- und Freilanduntersuchungen nach dachtsfälle arbeiten in Baden-Württemberg die
der Pflanzenschutzmittelanwendung keine Effek- Untere Veterinärbehörde, die Untere Landwirt-
te festgestellt werden (Bild 2: Biene an Phacelia). schaftsbehörde, der Bienengesundheitsdienst und
Treten bei allen Untersuchungen Effekte auf, wird das LTZ Augustenberg mit dem JKI Hand in
das Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich Hand. Bei einem Verdachtsfall nimmt der Bienen-
(B1) eingestuft. Die so ermittelten Einstufungen sachverständige eine Bienenprobe und die Untere
der Pflanzenschutzmittel hinsichtlich ihrer Bie- Landwirtschaftsbehörde eine Probe des verdäch-
nengefährlichkeit bestimmen damit deren Ein- tigen Pflanzenmaterials, das vermutlich mit einem
satz. bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel behan-
delt wurde. Um die Probenahme zu vereinfachen,
hat das LTZ einen Koffer für den Einsatz bei
Bienenschutzverordnung Bienenschäden entwickelt, der alle notwendigen
Informationen und unter anderem Gefäße, Ein-
Wie anfangs bereits erwähnt, gibt es seit fast hun- malhandschuhe, Versandtaschen und weitere Ma-
dert Jahren gesetzliche Regelungen, die die Bienen terialien enthält (Bild 3 Bienenkoffer).
vor Schäden durch Pflanzenschutzmittelanwen-
dungen schützen sollen. Die Proben müssen unverzüglich und in ausrei-
chender Menge an das JKI verschickt werden, wo
In der Bienenschutzverordnung ist die Anwen- sie untersucht werden. Liegen Verstöße gegen die
dung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel Bienenschutzverordnung vor, suchen die zustän-
folgendermaßen geregelt: Bienengefährliche Mit- digen Behörden den Verursacher und ziehen ihn
tel dürfen im Umkreis von 60 m zu Bienenständen zur Rechenschaft. Parallel dazu wird eine Bienen-
innerhalb des täglichen Bienenflugs nur mit Zu- probe an den Bienengesundheitsdienst des Lan-
stimmung des Imkers ausgebracht werden, Bie- des verschickt. Dieser untersucht, ob die Bienen
nengefährliche Mittel dürfen nicht angewendet von Krankheiten oder der Varroamilbe befallen
werden: waren.
• An blühenden Pflanzen (Ausnahme Kartoffel Am LTZ Augustenberg werden die Daten der Bie- Bild 3: Bienenkoffer
und Hopfen), dabei gilt eine Pflanze als blü- nenschadensfälle mit Verdacht auf Vergiftung ge-
hend, sobald die erste Blüte offen ist sammelt und landesweit in einer Datenbank abge-
Landinfo 4 | 2017 43