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Problemstellungen und Lösungsansätze





       (mit Sickerschacht) für den anfallenden Festmist an. Geeig-  Als positives Beispiel für den Bau eines Schafstalles durch
       nete Plätze befinden sich an windabgewandten Seiten    eine Kommune ist das Bauvorhaben durch die Stadt Bop-
       (Nord, Nordosten oder Osten) und im Schatten. Die Fläche   fingen (Landkreis Ostalbkreis) zu nennen (Fallbeispiel 14).
       sollte Platz bieten, um den Festmist bis zu einer Dauer von
       sechs Monaten lagern zu können (Kompostierung des Mis-  Zu Fördermöglichkeiten siehe nächstes Kapitel 6.4.2.
       tes). Die aktuellen Vorgaben aus der Düngegesetzgebung
       zur Mindestlagerkapazität sind zu berücksichtigen. Ist eine
       Lagerung des Mistes nicht beim Stall möglich und muss   6.4.2  Fördermöglichkeiten
       diese in der Feldflur erfolgen, so sind die Grundsätze zum
       Schutz der Gewässer einzuhalten.                       Stallbauten können unter bestimmten Voraussetzungen
                                                              nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert wer-
       Für den Festmist müssen genügend Ausbringungsflächen   den. Die LPR ist „Grundlage der Förderung von Maßnah-
       (Grünland oder Acker) zur Verfügung stehen.            men des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Lan-
                                                              deskultur gemäß § 5 des Naturschutzgesetzes (NatSchG)“
       Standortwahl (nach Mendel 2008, KTBL 2009)             (Auszug aus der LPR, 2015). Erläuterungen zur LPR sind
                                                              Kapitel 7.1 Landschaftspflegerichtlinie zu entnehmen.
       Für die Planung eines Stallneubaus sollte mit einer mindes-
       tens einjährigen Vorlaufzeit gerechnet werden, in der früh-  Die LPR bietet in Teil D (Investitionen) Möglichkeiten zur
       zeitig Fachberatungskräfte für Schafhaltung sowie Stallbau   Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Inves-
       einbezogen werden. Vorplanungen sollten nicht nur Besich-  titionen müssen im „[…] überwiegend öffentlichen Interes-
       tigungen von bestehenden Ställen für mögliche Stallbaulö-  se zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege
       sungen umfassen, sondern zudem die frühe Einbeziehung   und der Landeskultur sowie zur Erhaltung, Wiederherstel-
       von Gemeinde und Landratsamt. Desgleichen sollte eine   lung […] der Kulturlandschaft“ sein (Auszug aus der LPR,
       Bauvoranfrage gestellt werden, welche die Bauabsichten ge-  2015).
       nau definiert.
                                                              Die Förderung von Schafställen kann nach Teil D1 (Inves-
       Wichtige planungsrechtliche Voraussetzungen für den Bau   titionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe) und D3 (In-
       eines Stalles sind das Umweltrecht (BImSchG, BNatSchG,   vestitionen in Landschaftspflege) erfolgen. Bewilligungs-
       NatSchG und WHG) und das Baurecht (BauGB, BauN-        stellen sind die Regierungspräsidien (bezüglich D1 und D3)
       VO). Zudem ist für den Stallbau eine Einverständniserklä-  bzw. Unteren Verwaltungsbehörden (bezüglich D3, soweit
       rung der Nachbarschaft notwendig.                      das Investitionsvolumen unter 20.000 € beträgt).

       Gebaut werden sollte bevorzugt im Außenbereich auf ebe-  In Tabelle 8 sind diese Teile näher erläutert. Ergänzende
       ner, freier Fläche und möglichst in unmittelbarer Nähe zu   Zuwendungsbestimmungen hierzu siehe LPR (2015).
       den Schafweiden. Die zukünftige Lage sollte so gewählt
       werden, dass keine angrenzend wohnenden Personen ge-   Eine Stallbauförderung nach LPR D3 kann auch von einer
       stört werden, die Kosten durch notwendige Erdarbeiten   Gemeinde beantragt werden (Vorteile s. Kapitel 6.4.1).
       gering gehalten werden können und der Stall gut von der
       Weide aus erreichbar ist. Es ist zu berücksichtigen, dass
       Strom- und v.a. der Wasseranschluss vorhanden sein oder
       neu gelegt werden müssen.

       Stallbau in öffentlicher Trägerschaft (MLR BW 2012)

       Da Winter-Schafställe ebenfalls zur Sicherung der Bewei-
       dung von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen beitra-
       gen, kann eine öffentliche Förderung über die Kommune
       oder das Land bzw. die EU gerechtfertigt sein. Eine kom-
       plette Übernahme des Bauvorhabens durch bspw. die Kom-
       mune mit einer einkommensangepassten Verpachtung an
       die Schäferei ist meist am sinnvollsten. Mit dieser Möglich-
       keit kann auch im Falle eines Wechsels der Schäferei (z.B.
       Betriebsaufgabe aus Altersgründen) die Stallnutzung für die
       naturschutzfachliche Beweidung durch Neuverpachtung
       langfristig sichergestellt werden.
                                                              Abbildung 40:   Folienstall im Winter; Foto: LEV Ostalbkreis




                                                                                                             65
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