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Problemstellungen und Lösungsansätze





          Tabelle 8:   Übersicht / Vergleich Landschaftspflegerichtlinie Teile D1 und D3


          Begriff  Teil D1 „kl. landwirtsch. Betriebe“            Teil D3 „Landschaftspflege“
                    •  Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von   •  Bauliche Anlage einschl. technischer
                      unbeweglichem Vermögen,
                                                                    •  Einrichtung,
              Zweck der   Zuwendung  •  Kauf von neuen technischen Anlagen der   •  Fahrzeuge, Maschinen, Geräte oder
                      Innenwirtschaft,
                                                                    •  technische Hilfsmittel
                    •  Kauf von neuen Hangspezialmaschinen, insbesondere,
                      wenn sie überbetrieblich eingesetzt werden.
                    Natürliche und juristische Personen, die ein landwirtschaft-  Natürliche Personen,
              Zuwendungs-  empfänger  mindestens zu 25 % aus der Bodenbewirtschaftung oder   Gebietskörperschaften
                    liches Unternehmen bewirtschaften, dessen Umsatzerlöse
                                                                    juristische Personen des Privatrechts,
                    der bodengebundenen Tierhaltung erzielt werden.
                                                                    (Landwirte und Landwirtinnen, Zusammenschlüsse von
                                                                    Landwirten und Landwirtinnen, Personen des Privatrechts).
                    •  Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte   •  Gebietskörperschaften 50 %, (besonders
                      Haltung sind erfüllt (Premiumförderung): 40 % (Rinder   •  Vereine / Verbände 70 %,
                                                                     naturschutzwichtige Maßnahmen 70 %),
                      30%)
              Höhe der   Zuwendung  •  Lediglich Basisanforderungen bei Stallbauten erfüllt:   •  für Ställe, bauliche Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge,
                      20%
                                                                     technische Hilfsmittel 50 %,
                                                                    •  besonders  naturschutzwichtige Maßnahmen 90 %.


                                                                6.5 Weideinfrastruktur
          Agrarinvestitionsförderungsprogramm                   Problemstellung

          Als weitere Fördermöglichkeit ist das Agrarinvestitionsför-  Der tägliche Wasserbedarf eines Schafes beläuft sich je nach
          derungsprogramm (AFP) zu nennen. Das Zuwendungsziel   Jahreszeit (Lufttemperatur) und Fütterung (Gras-, Silage-,
          der AFP ist definiert durch „ […] Unterstützung einer wett-  Heu- oder Kraftfutter) zwischen ca. 2,0 und >14 l. Mit ei-
          bewerbsfähigen, besonders umweltschonenden und beson-  nem hohen Wert ist in einer Leistungsphase wie Trächtigkeit
          ders tiergerechten Landwirtschaft können investive Maß-  oder Laktation und bei hohen Kraftfuttergaben zu rechnen.
          nahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert   Im Allgemeinen ist darauf zu achten, dass eine gute Qualität
          werden.“ (Auszug VwV einzelbetriebliche Förderung 2015).   beim Tränkwasser besteht. Dieses sollte nicht nur frisch
                                                                sein, sondern zudem frei von Krankheitserregern und ande-
          Die AFP ermöglicht ein Investitionsvolumen von min.   ren gesundheitsschädigenden Eigenschaften. Des Weiteren
          20.000 € (Basisförderung von 20 % in Form eines Zuschus-  ist eine Geschmacksbeeinträchtigung des Tränkwassers zu
          ses) bis max. 750.000 € (Obergrenze für Betriebszusam-  vermeiden (Mendel 2008, KTBL 2009). Das Tränkewasser
          menschlüsse ist bei 1,5 Mio. €, Stand 12.2016). Aufgrund
          von besonderen baulichen Anforderungen für tiergerechten
          Haltung kann der Zuschuss bis zu 40 % betragen.

          Detailliertere Informationen zum AFP können beim För-
          derwegweiser des Infodienstes Landwirtschaft BW einge-
          holt werden 18

          Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnah-
          men, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Hö-
          he der Förderung ist der VwV einzelbetriebliche Förderung
          (2015) direkt zu entnehmen .
                                 19







          18  http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/
          Foerderwegweiser/Einzelbetriebliche_Foerderung
          19  http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/  Abbildung 41:  Die tägliche Portion Zuwendung gehört dazu; Foto:
          MLR.LEL/PB5Documents/recht/EU_14-20/03_BW/Landes-VO/2015-04-29%20  Strobl
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