Page 66 - Handlungsleitfaden_Schafbeweidung_18-10-02.indd
P. 66
Problemstellungen und Lösungsansätze
Tabelle 8: Übersicht / Vergleich Landschaftspflegerichtlinie Teile D1 und D3
Begriff Teil D1 „kl. landwirtsch. Betriebe“ Teil D3 „Landschaftspflege“
• Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von • Bauliche Anlage einschl. technischer
unbeweglichem Vermögen,
• Einrichtung,
Zweck der Zuwendung • Kauf von neuen technischen Anlagen der • Fahrzeuge, Maschinen, Geräte oder
Innenwirtschaft,
• technische Hilfsmittel
• Kauf von neuen Hangspezialmaschinen, insbesondere,
wenn sie überbetrieblich eingesetzt werden.
Natürliche und juristische Personen, die ein landwirtschaft- Natürliche Personen,
Zuwendungs- empfänger mindestens zu 25 % aus der Bodenbewirtschaftung oder Gebietskörperschaften
liches Unternehmen bewirtschaften, dessen Umsatzerlöse
juristische Personen des Privatrechts,
der bodengebundenen Tierhaltung erzielt werden.
(Landwirte und Landwirtinnen, Zusammenschlüsse von
Landwirten und Landwirtinnen, Personen des Privatrechts).
• Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte • Gebietskörperschaften 50 %, (besonders
Haltung sind erfüllt (Premiumförderung): 40 % (Rinder • Vereine / Verbände 70 %,
naturschutzwichtige Maßnahmen 70 %),
30%)
Höhe der Zuwendung • Lediglich Basisanforderungen bei Stallbauten erfüllt: • für Ställe, bauliche Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge,
20%
technische Hilfsmittel 50 %,
• besonders naturschutzwichtige Maßnahmen 90 %.
6.5 Weideinfrastruktur
Agrarinvestitionsförderungsprogramm Problemstellung
Als weitere Fördermöglichkeit ist das Agrarinvestitionsför- Der tägliche Wasserbedarf eines Schafes beläuft sich je nach
derungsprogramm (AFP) zu nennen. Das Zuwendungsziel Jahreszeit (Lufttemperatur) und Fütterung (Gras-, Silage-,
der AFP ist definiert durch „ […] Unterstützung einer wett- Heu- oder Kraftfutter) zwischen ca. 2,0 und >14 l. Mit ei-
bewerbsfähigen, besonders umweltschonenden und beson- nem hohen Wert ist in einer Leistungsphase wie Trächtigkeit
ders tiergerechten Landwirtschaft können investive Maß- oder Laktation und bei hohen Kraftfuttergaben zu rechnen.
nahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert Im Allgemeinen ist darauf zu achten, dass eine gute Qualität
werden.“ (Auszug VwV einzelbetriebliche Förderung 2015). beim Tränkwasser besteht. Dieses sollte nicht nur frisch
sein, sondern zudem frei von Krankheitserregern und ande-
Die AFP ermöglicht ein Investitionsvolumen von min. ren gesundheitsschädigenden Eigenschaften. Des Weiteren
20.000 € (Basisförderung von 20 % in Form eines Zuschus- ist eine Geschmacksbeeinträchtigung des Tränkwassers zu
ses) bis max. 750.000 € (Obergrenze für Betriebszusam- vermeiden (Mendel 2008, KTBL 2009). Das Tränkewasser
menschlüsse ist bei 1,5 Mio. €, Stand 12.2016). Aufgrund
von besonderen baulichen Anforderungen für tiergerechten
Haltung kann der Zuschuss bis zu 40 % betragen.
Detailliertere Informationen zum AFP können beim För-
derwegweiser des Infodienstes Landwirtschaft BW einge-
holt werden 18
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnah-
men, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Hö-
he der Förderung ist der VwV einzelbetriebliche Förderung
(2015) direkt zu entnehmen .
19
18 http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/
Foerderwegweiser/Einzelbetriebliche_Foerderung
19 http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/site/pbs-bw-new/get/documents/ Abbildung 41: Die tägliche Portion Zuwendung gehört dazu; Foto:
MLR.LEL/PB5Documents/recht/EU_14-20/03_BW/Landes-VO/2015-04-29%20 Strobl
-%20VwV%20einzelbetriebliche%20F%C3%B6rderung.pdf?attachment=true
66