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Einführung PIK



PIK sind subventionsfreie Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen, bei welchen eine fortwährende landwirtschaftliche Nutzung der Flächen bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung gewährleistet wird. Somit kann dem landwirtschaftlichen Flächenverbrauch durch dauerhafte ökologische Aufwertungsmaßnahem, welche eine landwirtschaftliche Nutzung insbesondere auf Ackerflächen ausschließen, entgegengewirkt werden. PIK stellen somit eine Möglichkeit für einen flächensparenden und landwirtschaftsverträglichen Ausgleich dar. Als Praxisbeispiele für PIK gelten z.B. Blühstreifen, erhöhte Saatreihenabstände und ein Düngemittelverzicht. Landwirte haben, insofern sie frühzeitig in den Planungsprozessen beteiligt werden, bei PIK zahlreiche Mitspracherechte und die Chance sich selbstständig einzubringen. Sie sind somit wichtiger Bestandteil der Planungen in Verbindung mit dem Vorhabenträger sowie dem Naturschutz. Zudem eröffnen sich durch PIK neue und langfristige Einkommensmöglichkeiten für die Landwirtschaft.

Die Landeregierung will im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt eine weitere Verbreitung von PIK in der Fläche erreichen. Sie hält es für erforderlich, auch im Ackerbau Bewirtschaftungsformen zu entwickeln, die einen „produktionsinternen“ naturschutzfachlichen über die Kompensation hinausgehenden Mehrwert erzeugen (durch stärkere Durchdringung der Agrarlandschaft mit biodiversitätsrelevanten Strukturen mit Trittstein- und Verbundfunktion). Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen können in Baden-Württemberg für unterschiedliche Standorte entwickelt werden. Ziel ist es u.a., ein Netz an Beispielsvorhaben mit PIK einzurichten.

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG: „Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden.“

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