Page 18 - Landinfo Biodiversität
P. 18

Schwerpunktthema





                                   zogen zu bekommen, ist verständlicherweise äu-  seiner Unschärfe liegt. Der Aufwuchs einer Streu-
                                   ßerst gering. Weiterhin wird die oft noch gängige   obstwiese oder artenreichen Grünlands lässt sich
                                   Praxis von Gemeinden kritisiert, Kompensations-  theoretisch bis zu einem gewissen Grade verwer-
                                   maßnahmen ohne planerische Einbeziehung der   ten. Dafür bedarf es jedoch einer entsprechenden
                                   Bewirtschafter samt ihrer Interessen durchzufüh-  Agrarstruktur und bestehender Wertschöpfungs-
                                   ren. Das große Interesse an Informationen zum   ketten am Ort des Ausgleichs. Ohne Raufutterver-
                                   MLR-PiK Projekt und an der Teilnahme zur   werter, ohne Saft- und Mostproduzenten oder
                                   Durchführung von Modelvorhaben, wie auch be-  ausreichend Kunden, die regionales Obst nachfra-
                                   reits vorbildlich auf diesem Gebiet handelnde   gen,  lässt  sich  der  Aufwuchs  oder  die  Ernte
                                   Kommunen, zeugen jedoch von einem Umden-  schlecht vermarkten. Auf alle Fälle sinken sowohl
                                   ken.  Kommunen,  Landwirtschafts- und  Natur-  die Naturalerträge als auch die Produktionswerte
                                   schutzbehörden sowie die Bewirtschafter nehmen   in Euro deutlich.
                                   das  Angebot, mit Hilfe des PiK-Projekts  neue
                                   Wege in der Kompensationspraxis zu gehen, sehr   Hier ist also nicht von produktionsintegrierter
                                   gut an und zeigen Engagement und Ideenreich-  Kompensation im engeren Sinn zu sprechen. Au-
                                   tum bei der Planung.                     ßerdem verursacht die Pflege der Maßnahme sehr
                                                                            hohe Kosten und verteuert eine Maßnahme relativ
                                   Die Vorgabe, landwirtschaftliche Flächen mög-  zu einer, welche entweder nicht so pflegeintensiv
                                   lichst zu schonen und Kompensation über geeig-  ist oder die örtliche Agrarstruktur berücksichtigt.
                                   nete Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erzielen,   Produktionsintegrierte  Kompensation  bedeutet
                                   ergibt sich aus § 15 (3) des BNatSchG.   immer eine Extensivierung/Änderung der wirt-
                                                                            schaftlichen Nutzung. Die Anlage von mehrjähri-
          Abb 3.: Mehrjähriger Blühstreifen,   Der Begriff „Produktionsintegrierte Kompensa-  gen Blühstreifen, Blüh-, Stoppel- und Schwarz-
          Wassergut Canitz, Thallwitz,
          Sachsen                  tion“ ist nicht unumstritten, was insbesondere an   brachen oder das Belassen von Getreide auf dem
          Quelle: Mössner                                                   Acker als Nahrungsquelle und Deckung im Win-
                                                                            ter  sind  Ausprägungen  starker  Extensivierung.
                                                                            Erweiterter Saatreihenabstand oder verminderte
                                                                            Aussaatdichte, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel,
                                                                            angepasste Düngung, reduzierte mechanische
                                                                            Beikrautregulierung können eine artenreiche
                                                                            Wildkrautflora fördern und dennoch kann weiter-
                                                                            hin ein bestimmter Ertrag an Marktfrüchten er-
                                                                            wirtschaftet werden. Von solchen Maßnahmen
                                                                            profitieren insbesondere auch Insekten (BASF
                                                                            SE, 2017). Zum spezifischen Artenschutz müssen
                                                                            solche Maßnahmen nur noch auf die jeweilige
                                                                            Zielart angepasst werden. So lassen sich nach dem
                                                                            Baukastenprinzip Maßnahmenkomplexe für einen
                                                                            Standort entwerfen.



                                                                              Welche Kriterien bedingen die
                                                                              Eigenschaft „produktionsintegriert“?

                                                                            Aus unserer Sicht das Zusammenspiel folgender
                                                                            Kriterien:
                                                                            •   Die Maßnahmenplanung erfolgt in enger Ab-
                                                                              stimmung mit dem Flächenbewirtschafter. Eine
                                                                              erfolgreiche Pflege der Maßnahme gelingt umso
                                                                              mehr, je angepasster die Umsetzung der Maß-
                                                                              nahme auf die Arbeitsabläufe für die jeweiligen
                                                                              Ackerkulturen ist.

                                                                            •   Die  Fläche  bleibt  in  der Bewirtschaftung  des
                                                                              Eigentümers/Pächters.





          18                                                                                      Landinfo 3 | 2019
   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23