Page 23 - E-paper Landinfo 1_2024
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Schwerpunktthema: Kartoffel





       des amtlichen Verzeichnisses, heruntergebro-  Punkte zu prüfen: Fremdbesatz, Fehlstellen,   Quellen:
       chen auf ihre Vermehrungsbetriebe.       Krankheiten wie Schwarzbeinigkeit, Zebra-  Dienstanweisung des Ministeriums
                                                Chip, Stolbur, Potato spindle tuber viroid und   für Ernährung, Ländlichen Raum
                                                Viruskrankheiten. Die je nach Kategorie un-  und Verbraucherschutz Baden-
                                                                                         Württemberg: „Probenahme,
         Anmeldung zur Pflanzgutvermehrung      terschiedlichen Anforderungen sind in der   Kennzeichnung und Verschließung
                                                Dienstanweisung für die Feldbesichtigung   von Pflanzkartoffeln“ vom
       Der Antragsteller (Züchter, VO-Firma) kann   beschrieben.                         01.08.2023
       bis zum 15. Mai des Jahres der Vermehrung
       einen Antrag auf Pflanzgutvermehrung für   Vor der Ernte der Pflanzkartoffeln ist durch   Pflanzkartoffelverordnung
                                                                                         (PflKartV) in der Bekanntmachung
       Betriebe mit Betriebssitz in Baden-Württem-  einen amtlich verpflichteten oder amtlichen   der Neufassung vom 23.11.2004,
       berg bei der Saatgutanerkennungsstelle beim   Probenehmer je Vermehrungsvorhaben eine   zuletzt geändert durch Artikel 2 der
       LTZ Augustenberg stellen. Darin erklärt er,   Probe von 220 Knollen zu entnehmen. Die   Verordnung vom 08.07.2022
       dass auf den vorgesehenen Vermehrungsflä-  Probe darf erst entnommen werden, wenn
       chen in den letzten zwei bzw. drei Jahren kei-  der Bestand vollständig abgestorben ist (ohne
       ne Kartoffeln angebaut wurden (ab 2028: in   grüne Pflanzenreste). Dabei ist auf ausrei-
       den letzten vier Jahren vor der Anstellung),   chende Schalenfestigkeit zu achten. Ein Wie-
       und dass das Ausgangspflanzgut der zu ver-  deraustrieb nach der Probenahme sollte auf-
       mehrenden Sorte frei von Unionsgeregelten   grund der Gefahr einer erneuten Virusinfek-
       Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQPs) ist.   tion nicht erfolgen. Kommt es dennoch zum
                                                Wiederaustrieb, muss eine neue Probe gezo-
       Die Anmeldungen zu Pflanzgutvermehrun-   gen werden. Jeder Schlag bzw. Teilschlag ist
       gen in Baden-Württemberg sind ab diesem   repräsentativ z. B. in Form einer „8“ zu be-
       Jahr nur noch in elektronischer Form mög-  proben.
       lich. Das heißt, dass der Anmelder den unter-
       schriebenen Antrag auf Anerkennung als   Für die Probe sollen nur unbeschädigte, mit-
       Pflanzgut und die dazugehörigen Kontrolllis-  telgroße (Pflanzgutgröße), gesunde und scha-  Bild 2: Kartoffellager, Quelle:
       ten mit den einzelnen Vermehrungsvorhaben   lenfeste Kartoffeln verwendet werden. Es   Hartmut Weeber / LTZ
       als PDF-Datei einsendet. Parallel dazu wird
       eine Datendatei mitgesendet, welche in das
       bundeseinheitliche Programm der Saat- und
       Pflanzgutanerkennungsstellen eingelesen
       wird. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbear-
       beiter der Saatgutanerkennungsstelle prüfen
       jedes angemeldete Vorhaben auf seine Rich-
       tigkeit.



         Feldbesichtigung und Probennahme
         der Vermehrungsvorhaben

       Die zur Vermehrung anzumeldenden Flä-
       chen werden mit den auf Kartoffelzystenne-
       matoden untersuchten Flächen abgeglichen.
       Eine Überschreitung ist nicht zulässig. Nach
       der Prüfung des Vermehrungsvorhabens ist
       dies für den Feldbesichtiger im bundesein-
       heitlichen Programm ersichtlich. Sobald alle
       Anmeldungen im Programm erfasst sind,
       werden die Feldbesichtiger schriftlich darüber
       informiert.

       Je nach Auspflanztermin geht der Feldbesich-
       tiger zwischen Mitte Juni und Ende Juli zwei-
       mal in jedes ihm zugeordnete Vermehrungs-
       vorhaben. Dabei hat er bei Basispflanzgut an
       mind. 10 x 100 Pflanzen und bei Z-Pflanzgut
       an mind. 5 x 100 Pflanzen die nachfolgenden


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