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Umsetzungsintrumente, Fördermöglichkeiten





          sind für die Tauschpartnerinnen und Tauschpartner gebüh-  •  danach wird die Ausführung angeordnet; die UFB veran-
          renfrei.                                                lasst beim Grundbuchamt und bei der Unteren Vermes-
                                                                  sungsbehörde die Berichtigung der Grundbücher und des
          Weitere Voraussetzungen:                                Liegenschaftskatasters

          •   wenige Grundstücke und Eigentümerinnen und Eigentü-  Adressen / Link
           mer
                                                                Weiterführende Informationen über die Flurneuordnung
          •   freiwillige Einigung aller beteiligten Grundstückseigentü-  im Allgemeinen, über die aktuell laufenden Verfahren sowie
           merinnen und Grundstückseigentümer                   die Kontaktdaten der Unteren Flurbereinigungsbehörden
                                                                erhält man auf der Homepage des Landesamtes für Geoin-
          •   Einverständnis eventueller Rechtsinhaberinnen und   formation und Landentwicklung Baden-Württemberg
           Rechtsinhaber an den Tauschgrundstücken              (LGL): http://www.lgl-bw.de. Des Weiteren können auf
                                                                der Seite des LGL  weitere Informationen zu FNO-Ver-
                                                                                25
          •   schriftlicher Antrag der Tauschpartnerinnen und Tausch-  fahren eingesehen werden. Ebenfalls ist es möglich, sich
           partner an die UFB                                   über aktuelle oder sich in der Planung befindende FNO-
                                                                Verfahren in jedem Landkreis zu informieren  Für weitere
                                                                                                      26
          •   in der Regel nur Tausch ganzer Grundstücke, keine Bau-  Informationen bezüglich Flurneuordnung und Land-
           maßnahmen                                            schaftspflege gibt eine Broschüre des MLR Aufschluss .
                                                                                                              27
          Grober Ablauf (hier beispielhaft für die Bereitstellung einer
          Pferchfläche):                                        7.3 Eingriffsregelung, Ausgleichs- und
                                                                    Ersatzmaßnahmen / Kompensation,
          •   erforderliche Vorarbeiten durch LEV / Schäfereibetrieb:  Ökokonto, Ersatzzahlung

              –  Festlegung geeigneter Standorte für einen Pferch im   Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzes,
             Schafbeweidungskonzept                             das mit seinem allgemeinen Verschlechterungsverbot auch
              – Erhebung der Eigentümerinnen und Eigentümer / Be-  außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von
             wirtschaftenden der betroffenen Fläche             Natur und Landschaft gewährleistet. Unvermeidbare Beein-
              – Abklärung, ob diese zu einem Tausch bereit wäre  trächtigungen in Natur und Landschaft wie bspw. durch
                                                                Straßenbau, Baugebiete o.ä. sind nach § 15 Abs. 2 BNatschG
              – geeignete Tauschfläche / Tauschpartnerin bzw. Tausch-  auszugleichen (= Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen
             partner suchen (z.B. Eigentumsflächen Schäferei, Ge-  (= Ersatzmaßnahmen). Diese Maßnahmen werden von der
             meinde etc.); die zu tauschenden Grundstücke sollten in   jeweiligen UNB überprüft und in einem Kompensations-
             etwa die gleichen Werte haben, geringfügige Differen-  verzeichnis (nach Kompensationsverzeichnis-Verordnung,
             zen können in Geld ausgewiesen werden, müssen aber   KompVzVO) erfasst (UM 2016).
             vereinbart werden
              – parallel Kontakt mit der UFB aufnehmen und Vorha-  Gesetzlich erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaß-
             ben abstimmen; weiter Schritte erst vornehmen, wenn   nahmen
             die Durchführbarkeit feststeht
                                                                Die Verpflichtung, unvermeidbare Beeinträchtigung in Na-
          •  Tauschpartnerin oder -partner stellen Antrag bei der UFB;   tur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen, kann
           diese klärt mit der Oberen Flurbereinigungsbehörde ab,   gezielt für die Wiederherstellung / Renaturierung von de-
           ob das Verfahren durchgeführt werden kann            gradierten Biotopen genutzt werden.


          •  anschließend erfolgen erste Vorarbeiten durch UFB: Er-  Durch Kommunikation mit der Unteren und der Höheren
           hebung Grundbücher und evtl. Belastungen, Erhebung   Naturschutzbehörde , bzw. der betroffenen Kommune,
           Liegenschaftskataster; falls Belastungen vorhanden sind,   können frühzeitig Möglichkeiten / Maßnahmen für Schäfe-
           müssen sich die Tauschpartnerin oder -partner um die   reibetriebe wie Weideflächengewinnung durch Zurückdrän-
           Regelung (z.B. Löschung einer Grundschuld) kümmern   gen unerwünschter Sukzession benannt und erarbeitet wer-
                                                                den. Aufgrund der Finanzierung der LEV-Geschäftsstellen
          •  ausnahmsweise erforderliche Vermessungsarbeiten wer-  aus öffentlichen Geldern darf ein LEV hierbei nur beratend
           den durchgeführt
                                                                25  http://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_Flurneuordnung/
          •  die UFB stellt den Tauschplan (Texte und Karten) auf, die   26  http://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_Flurneuordnung/
           Tauschpartnerin oder -partner und die UFB unterschrei-  Aktuelle_Verfahren/list_landkr.html
                                                                27  http://www.lgl-bw.de/lgl-internet/web/sites/default/de/06_
           ben diesen                                           Flurneuordnung/Galerien/Dokumente/landespflege-in-flurneuordnung1.pdf



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