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Umsetzungsintrumente, Fördermöglichkeiten





           8.  Unterstützung zur Gefahrenentschärfung bei Bahn-  Fördervoraussetzungen und Auflagen bietet die Landwirt-
               trassen- oder Straßenquerungen                   schaftsverwaltung diverse Broschüren, regelmäßig Infoter-
                                                                mine und Informationsmöglichkeiten im Internet an . Für
                                                                                                             30
           9.  Bei Bedarf Bereitschaft zu Stallneubau in kommuna-  Schafhaltungsbetriebe mit Schwerpunkt in der Landschafts-
               ler Trägerschaft                                 pflege ist zu berücksichtigen, dass sich Maßnahmen aus
                                                                FAKT und aus der LPR nicht auf ein und derselben Fläche
           10. Zaunbau an Straßen, Bahngleißen oder Steinbrüchen   kombinieren lassen. Auch innerhalb des FAKT-Programms
               (vgl. Kapitel 6.4 Stall und 6.3.4 Fester Zaun)   lassen sich einige Maßnahmen nicht oder nur mit Abstri-
                                                                chen bei den Fördersätzen kombinieren. Nachfolgend eine
           11. Wasseranschluss an der Weide einrichten (vgl. Kapitel   Auswahl (Tabelle 11) an FAKT-Maßnahmen, die für Schaf-
               6.5.1 Anforderungen an Wasserleitungen) oder vor-  haltungsbetriebe von Interesse sein können.
               handenen Wasseranschlüsse zur Verfügung stellen

           12. Öffentlichkeitsarbeit (Hoffest, Pressemitteilungen,   7.6 Beratung.Zukunft.Land
               usw. vgl. Kapitel 5.5 Akzeptanz in der Bevölkerung
               und Öffentlichkeitsarbeit)                       Im Jahr 2015 wurde die institutionelle Förderung von Bera-
                                                                tungsdiensten durch das Angebot „Beratung.Zukunft.
           13. Bei Bedarf Vermittlung zwischen Schäferei, Landnut-  Land.“ abgelöst. Dahinter steckt ein breit gefächertes Ange-
               zenden und Anwohnerschaft                        bot aus 57 einzelnen, in sich abgeschlossenen Beratungsmo-


           14. Regionalvermarktungsprojekte unterstützen        30  https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde_DE/
                                                                Startseite/Foerderwegweiser/Agrarumwelt_+Klimaschutz+und+Tierwohl+_
                                                                FAKT_
                                                                Tabelle 11:  Auswahl aus FAKT-Programm
          7.5 Förderprogramm für Agrarumwelt,
             Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)

          Das zentrale Förderprogramm für Agrarumwelt- und Kli-    Maßnahmen-  Maßnahmenbezeichnung gem. FAKT  Förder-
          maschutzmaßnahmen in der sogenannten 2. Säule der EU-      bereich                              satz
          Agrarförderung heißt in Baden-Württemberg FAKT (För-
          derprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tier-      B 1.1  Extensive Bewirtschaftung des Dauer-
          wohl). Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann FAKT-Maß-         grünlandes mit Viehbesatz bis 1,4 RGV/  150 €/ha
          nahmen einmal jährlich zum Stichtag 15. Mai über die           ha HFF ohne mineralische Stickstoffdün-
          Abgabe eines Gemeinsamen Antrags bei seinem Landrat-           gung
          samt beantragen. Der Verpflichtungszeitraum für alle flä-  B 1.2  Extensive Bewirtschaftung bestimmter   150 €/ha
          chenbezogenen FAKT-Maßnahmen beträgt mindestens                Dauergrünlandflächen ohne Stickstoff-
          fünf Jahre.  Über die angebotenen Maßnahmen im FAKT,           düngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha
                                                                         Dauergrünland
                                                                  B 3.1  Bewirtschaftung von artenreichem   230 €/ha
                                                                         Grünland (mit 4 Kennarten)
                                                                  B 3.2  Bewirtschaftung von artenreichem   260 €/ha
                                                                         Grünland (mit 6 Kennarten)
                                                                  B 4    Extensive Nutzung von § 30 BNatSchG/ §   280 €/
                                                                         32 NatSchG Biotopen               ha

                                                                  B 5    Extensive Nutzung der FFH-Lebensraum-  280 €/
                                                                         typen Flachland- und Bergmähwiesen  ha
                                                                  C 1    Erhaltung von Streuobstbeständen  2,50 €/
                                                                                                           Baum
                                                                  D 1    Verzicht auf chemisch-synthetische   190 €/
                                                                         Produktionsmittel                 ha
                                                                  D 2.1  Ökolandbau Einführung – Acker/   350 €/ha
                                                                         Grünland (2 Jahre)
                                                                  D 2.2  Ökolandbau Beibehaltung – Acker/  230 €/ha
                                                                         Grünland
                                                                 Erklärung Abkürzungen:
          Abbildung 55:  Eine funkionierende Schafbeweidung auf den   RGV   = Rauhfutterfressende Großvieheinheit
          entsprechenden Biotopen liegt auch im Interesse einer Kommune;   HFF   = Hauptfutterfläche
          Foto: Ebert



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