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Umsetzungsintrumente, Fördermöglichkeiten
8. Unterstützung zur Gefahrenentschärfung bei Bahn- Fördervoraussetzungen und Auflagen bietet die Landwirt-
trassen- oder Straßenquerungen schaftsverwaltung diverse Broschüren, regelmäßig Infoter-
mine und Informationsmöglichkeiten im Internet an . Für
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9. Bei Bedarf Bereitschaft zu Stallneubau in kommuna- Schafhaltungsbetriebe mit Schwerpunkt in der Landschafts-
ler Trägerschaft pflege ist zu berücksichtigen, dass sich Maßnahmen aus
FAKT und aus der LPR nicht auf ein und derselben Fläche
10. Zaunbau an Straßen, Bahngleißen oder Steinbrüchen kombinieren lassen. Auch innerhalb des FAKT-Programms
(vgl. Kapitel 6.4 Stall und 6.3.4 Fester Zaun) lassen sich einige Maßnahmen nicht oder nur mit Abstri-
chen bei den Fördersätzen kombinieren. Nachfolgend eine
11. Wasseranschluss an der Weide einrichten (vgl. Kapitel Auswahl (Tabelle 11) an FAKT-Maßnahmen, die für Schaf-
6.5.1 Anforderungen an Wasserleitungen) oder vor- haltungsbetriebe von Interesse sein können.
handenen Wasseranschlüsse zur Verfügung stellen
12. Öffentlichkeitsarbeit (Hoffest, Pressemitteilungen, 7.6 Beratung.Zukunft.Land
usw. vgl. Kapitel 5.5 Akzeptanz in der Bevölkerung
und Öffentlichkeitsarbeit) Im Jahr 2015 wurde die institutionelle Förderung von Bera-
tungsdiensten durch das Angebot „Beratung.Zukunft.
13. Bei Bedarf Vermittlung zwischen Schäferei, Landnut- Land.“ abgelöst. Dahinter steckt ein breit gefächertes Ange-
zenden und Anwohnerschaft bot aus 57 einzelnen, in sich abgeschlossenen Beratungsmo-
14. Regionalvermarktungsprojekte unterstützen 30 https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde_DE/
Startseite/Foerderwegweiser/Agrarumwelt_+Klimaschutz+und+Tierwohl+_
FAKT_
Tabelle 11: Auswahl aus FAKT-Programm
7.5 Förderprogramm für Agrarumwelt,
Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
Das zentrale Förderprogramm für Agrarumwelt- und Kli- Maßnahmen- Maßnahmenbezeichnung gem. FAKT Förder-
maschutzmaßnahmen in der sogenannten 2. Säule der EU- bereich satz
Agrarförderung heißt in Baden-Württemberg FAKT (För-
derprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tier- B 1.1 Extensive Bewirtschaftung des Dauer-
wohl). Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann FAKT-Maß- grünlandes mit Viehbesatz bis 1,4 RGV/ 150 €/ha
nahmen einmal jährlich zum Stichtag 15. Mai über die ha HFF ohne mineralische Stickstoffdün-
Abgabe eines Gemeinsamen Antrags bei seinem Landrat- gung
samt beantragen. Der Verpflichtungszeitraum für alle flä- B 1.2 Extensive Bewirtschaftung bestimmter 150 €/ha
chenbezogenen FAKT-Maßnahmen beträgt mindestens Dauergrünlandflächen ohne Stickstoff-
fünf Jahre. Über die angebotenen Maßnahmen im FAKT, düngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha
Dauergrünland
B 3.1 Bewirtschaftung von artenreichem 230 €/ha
Grünland (mit 4 Kennarten)
B 3.2 Bewirtschaftung von artenreichem 260 €/ha
Grünland (mit 6 Kennarten)
B 4 Extensive Nutzung von § 30 BNatSchG/ § 280 €/
32 NatSchG Biotopen ha
B 5 Extensive Nutzung der FFH-Lebensraum- 280 €/
typen Flachland- und Bergmähwiesen ha
C 1 Erhaltung von Streuobstbeständen 2,50 €/
Baum
D 1 Verzicht auf chemisch-synthetische 190 €/
Produktionsmittel ha
D 2.1 Ökolandbau Einführung – Acker/ 350 €/ha
Grünland (2 Jahre)
D 2.2 Ökolandbau Beibehaltung – Acker/ 230 €/ha
Grünland
Erklärung Abkürzungen:
Abbildung 55: Eine funkionierende Schafbeweidung auf den RGV = Rauhfutterfressende Großvieheinheit
entsprechenden Biotopen liegt auch im Interesse einer Kommune; HFF = Hauptfutterfläche
Foto: Ebert
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