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Umsetzungsintrumente, Fördermöglichkeiten





          Die Förderung von Investitionen in Schafställe kann über   auch die Kalkulation von abweichenden Flächen- und Stun-
          Teil D „Investitionen“ ermöglicht werden. Nähere Erläute-  densätzen nach Anhang 1 B der LPR.
          rungen hierfür siehe Kapitel 6.4.2 Förderungsmöglichkei-
          ten. Zauninvestitionen sind über LPR D3 förderfähig. Des   Tabelle 10: Welche Behörde ist für welche LPR-Maßnahme
          Weiteren sind im Teil E „Dienstleistungen“ u.a. Biotopver-  zuständig
          netzungskonzeptionen oder Studien und Konzepte zum
          Zwecke des Naturschutzes förderfähig.                   Was              Welche Behörde
                                                                  Beantragung einer   LRA (ULB)
          Für Schäferreibetriebe, die mit ihren Schafherden auf Na-  Registrier-Nummer
          turschutzflächen unterwegs sind, ist die LPR das wichtigste   LPR A         LRA
          Förderinstrument zur Vergütung der Beweidung.
                                                                   LPR B              LRA, RP
          Im Vertragsnaturschutz wird i.d.R. nicht die gesamte Be-  LPR C             RP, LRA*
          triebsfläche gefördert, sondern nur die naturschutzwichti-  LPR D1          RP Abt. 3
          gen Flächen. Darüber hinaus können auch Beweidungsver-
          träge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft in Gebieten     D3              LRA**, RP
          zur Erhaltung der Mindestflur abgeschlossen werden. Der
          Vertragsnaturschutz nach LPR ist im Vergleich zum FAKT
          kein Antragsprogramm. Zur Förderung über die LPR müs-    LPR E1, E3         LRA***, RP
          sen eine Förderkulisse und ein öffentliches Interesse vorlie-  LEADER       LEADER-Geschäftsstelle / RP
          gen. Daher geht i.d.R. die Untere Verwaltungsbehörde oder
          der LEV auf Schäfereibetriebe zu und bietet ihnen für na-
          turschutzfachlich wichtige Flächen einen LPR-Vertrag an.  *                 C1, beschränkt auf Gebiete einer
                                                                                      Biotopvernetzungskonzeption oder
                                                                                      Konzeption zur Sicherung der
          Eine Auswahl von Flächensätzen aus dem Anhang 1A der                        Mindestflur
          LPR für schäfereitypische Pflege- und Bewirtschaftungs-
          maßnahmen enthält Tabelle 9.                             **                 bei Maßnahmen mit einem
                                                                                      Investitionsvolumen von bis zu
          Bei diesen Flächensätzen handelt es sich um Standardsätze.                  20.000 €, ausgenommen Maßnah-
          Bei erschwerten Rahmenbedingungen ermöglicht die LPR                        men, die ein Stadt- oder Landkreis
                                                                                      oder eine Einrichtung, an der ein
                                                                                      Stadt- oder Landkreis beteiligt ist,
                                                                                      beantragt oder die kreisübergrei-
          Tabelle 9:  Auszug aus LPR  Anhang 1 A: Flächensätze für                    fend erfolgen
          Schäfereien
                                                                   ***                ausgenommen Maßnahmen, die
          Nr. 4 Beweidung ohne Einsatz von Pflanzenschutz- und (nicht                 ein Stadt- oder Landkreis oder eine
          auf der Weide angefallenen) Stickstoff-Düngemitteln
                                                                                      Einrichtung, an der ein Stadt- oder
                                                                                      Landkreis beteiligt ist, beantragt
           4.1     Hütehaltung – ein bis zwei Weidegänge  360 €/ha
                                                                                      oder die kreisübergreifend erfolgen
           4.2     Hütehaltung – mehr als zwei Weidegän-  550 €/ha
                   ge
           4.3     Extensive Standweide             250 €/ha    An dieser Stelle soll noch auf Folgendes hingewiesen wer-
                                                                den: Über die LPR sind nur Maßnahmen förderfähig, die
           4.4     Koppelweide                      310 €/ha    nicht bereits über andere Förderprogramme (oder Ökokon-
                                                                to) vergütet werden.
          Nr. 6 Zulagen Grünlandbewirtschaftung

           6.1     Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz             Nicht förderfähig sind Aufwandsentschädigungen für Be-
                   gefährdeter Arten                            wirtschaftungsmaßnahmen, zu denen sich ein Bewirtschaf-
           6.1.1   bei hohem Arbeits- und Betreuungs-  75 €/ha  ter oder eine Bewirtschafterin z.B. im Pachtvertrag ohnehin
                   aufwand                                      bereits verpflichtet hat. Deshalb sollten Pachtverträge zu
           6.1.2   bei geringem Arbeits- und Betreuungs-  40 €/ha  naturschutzwichtigen Flächen von den Pachtauflagen so
                   aufwand                                      formuliert sein, dass keine Komplikationen mit einer LPR-
           6.4     Mechanische Nachpflege (bei Bewei-  85 €/ha  Förderung bestehen.
                   dung)
           6.5     Ziegen mitführen bei Hütehaltung  150 €/ha
           6.6     Ziegen mitführen bei Koppelhaltung/  150 €/ha
                   Standweide




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