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Problemstellungen und Lösungsansätze





       nen in der LPR zu berücksichtigen. Die Förderung von
       Weidezäunen im Allgemeinen kann durch die LPR (Teil D3)
       ermöglicht werden.

       Fallbeispiele

       Weitere Informationen zu Zäunen enthalten das Fallbeispiel
       13, Fester Zaun an Straßen, Bahnanlagen oder Steinbrü-
       chen, Steilhängen, in Kapitel 6.3.4 sowie das Fallbeipiel 17,
       Stromleitungen und Wasserversorgung, in Kapitel 6.5.1.



       6.6 Flächendefizit

       Problemstellung

       Schäfereien besitzen oftmals wenig Eigentumsflächen und
       haben darüber hinaus nur wenige Pachtflächen, die über
       langjährige Verträge gesichert sind. Einen nicht unerhebli-
       chen Teil des jährlichen Weidefutters für die Herde müssen   Abbildung 49:  Litzenzaun mit 5 Drähten an einem Zwischenpfos-
       dann Restnutzungen, Nachnutzungen, die Beweidung von   ten (Zaunsystem nach Gallagher-Art); Foto: Ebert
       Zwischenfrüchten, Stoppeläckern und Brachflächen erbrin-
       gen. Zudem hat in den letzten Jahren die Konkurrenz um
       Flächen zugenommen. Gründe waren und sind der Ausbau   Recht zu, dass Gemeindegebiet als gemeinschaftliche
       der Biomassenutzung über das EEG, der Flächenverbrauch   Herbst- und Winterweide festzusetzen und an Schäfereibe-
       für Siedlungs- und Verkehrsflächen, die Zerschneidungswir-  triebe zu verpachten. Bewirtschafterinnen und Bewirtschaf-
       kung von Straßen, so dass mit Schafherden schwer erreich-  ter einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke können die-
       bare Restflächen entstehen können, die intensivere Fläche-  se Zwischennutzung für ihre Flächen ausschließen (Markie-
       ninanspruchnahme aufgrund ökonomischer Zwänge in der   rung mit Hegewisch / Strohwisch / großem Ast).
       Landwirtschaft oder auch eine größere Nachfrage nach
       Flächen infolge der Entwicklung weg von Tierprämien hin   Die Zeiten haben sich zwar seit Einführung bzw. juristischer
       zu Flächenprämien in der Agrarförderung.               Fixierung dieser historischen Weiderechte sowohl in der
                                                              Landwirtschaft, in der Schäferei als auch in den Kommunen
                                                              geändert, und eine Ausweisung bzw. Anwendung in heutiger
       6.6.1  Herbst- / Winterweiden                          Zeit mag erklärungsbedürftiger sein. Das Gemeinschafts-
                                                              weiderecht kann aber eine wichtige Grundlage für ein funk-
       Schäfereibetriebe stehen regelmäßig im Herbst vor dem   tionierendes Ganzjahresbeweidungskonzept einer Gemar-
       Problem, dass kurz vor den Sperrfristen, die die Düngever-  kung sein (Nähere Informationen finden sich im Leitfaden
       ordnung zur Ausbringung von organischen Düngern setzt,   Schafhaltung in Baden-Württemberg, Kapitel 7 ab Seite 32
       auf Äckern und Grünland Gülle ausgebracht wird. Da     ff (MLR BW 2012)).
       Schäfereibetriebe solche Flächen ca. 6 Wochen nach der
       Gülleausbringung als Weideflächen meiden, wird die Flä-
       chenbasis bzw. das nutzbare Zeitfenster für Winterweideflä-
       chen eingeschränkt. Ob die Novellierung der Düngegesetz-
       gebung im Nebeneffekt zu einer Entspannung der Winter-
       weideflächen-Situation ab 2018 führen wird, bleibt abzu-
       warten. Einige der im Rahmen des Projektes befragten
       schafhaltenden Betriebe befürchtet aber infolge von Ein-
       schränkungen bei der Wirtschaftsdüngerausbringung auf
       Ackerflächen im Herbst bei begrenzten Lagerkapazitäten
       eine  Verlagerung  aufs  Grünland  und  damit  eine  weitere
       Verknappung bei geeigneten Herbst- und Winterweiden.

       Auf der Grundlage traditioneller, aber immer noch gültiger
       Gemeinschaftsweiderechte für den badischen und den
       württembergischen Landesteil steht den Kommunen das    Abbildung 50:  Herbstweide; Foto: LEV Heidenheim





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