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Problemstellungen und Lösungsansätze
nen in der LPR zu berücksichtigen. Die Förderung von
Weidezäunen im Allgemeinen kann durch die LPR (Teil D3)
ermöglicht werden.
Fallbeispiele
Weitere Informationen zu Zäunen enthalten das Fallbeispiel
13, Fester Zaun an Straßen, Bahnanlagen oder Steinbrü-
chen, Steilhängen, in Kapitel 6.3.4 sowie das Fallbeipiel 17,
Stromleitungen und Wasserversorgung, in Kapitel 6.5.1.
6.6 Flächendefizit
Problemstellung
Schäfereien besitzen oftmals wenig Eigentumsflächen und
haben darüber hinaus nur wenige Pachtflächen, die über
langjährige Verträge gesichert sind. Einen nicht unerhebli-
chen Teil des jährlichen Weidefutters für die Herde müssen Abbildung 49: Litzenzaun mit 5 Drähten an einem Zwischenpfos-
dann Restnutzungen, Nachnutzungen, die Beweidung von ten (Zaunsystem nach Gallagher-Art); Foto: Ebert
Zwischenfrüchten, Stoppeläckern und Brachflächen erbrin-
gen. Zudem hat in den letzten Jahren die Konkurrenz um
Flächen zugenommen. Gründe waren und sind der Ausbau Recht zu, dass Gemeindegebiet als gemeinschaftliche
der Biomassenutzung über das EEG, der Flächenverbrauch Herbst- und Winterweide festzusetzen und an Schäfereibe-
für Siedlungs- und Verkehrsflächen, die Zerschneidungswir- triebe zu verpachten. Bewirtschafterinnen und Bewirtschaf-
kung von Straßen, so dass mit Schafherden schwer erreich- ter einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke können die-
bare Restflächen entstehen können, die intensivere Fläche- se Zwischennutzung für ihre Flächen ausschließen (Markie-
ninanspruchnahme aufgrund ökonomischer Zwänge in der rung mit Hegewisch / Strohwisch / großem Ast).
Landwirtschaft oder auch eine größere Nachfrage nach
Flächen infolge der Entwicklung weg von Tierprämien hin Die Zeiten haben sich zwar seit Einführung bzw. juristischer
zu Flächenprämien in der Agrarförderung. Fixierung dieser historischen Weiderechte sowohl in der
Landwirtschaft, in der Schäferei als auch in den Kommunen
geändert, und eine Ausweisung bzw. Anwendung in heutiger
6.6.1 Herbst- / Winterweiden Zeit mag erklärungsbedürftiger sein. Das Gemeinschafts-
weiderecht kann aber eine wichtige Grundlage für ein funk-
Schäfereibetriebe stehen regelmäßig im Herbst vor dem tionierendes Ganzjahresbeweidungskonzept einer Gemar-
Problem, dass kurz vor den Sperrfristen, die die Düngever- kung sein (Nähere Informationen finden sich im Leitfaden
ordnung zur Ausbringung von organischen Düngern setzt, Schafhaltung in Baden-Württemberg, Kapitel 7 ab Seite 32
auf Äckern und Grünland Gülle ausgebracht wird. Da ff (MLR BW 2012)).
Schäfereibetriebe solche Flächen ca. 6 Wochen nach der
Gülleausbringung als Weideflächen meiden, wird die Flä-
chenbasis bzw. das nutzbare Zeitfenster für Winterweideflä-
chen eingeschränkt. Ob die Novellierung der Düngegesetz-
gebung im Nebeneffekt zu einer Entspannung der Winter-
weideflächen-Situation ab 2018 führen wird, bleibt abzu-
warten. Einige der im Rahmen des Projektes befragten
schafhaltenden Betriebe befürchtet aber infolge von Ein-
schränkungen bei der Wirtschaftsdüngerausbringung auf
Ackerflächen im Herbst bei begrenzten Lagerkapazitäten
eine Verlagerung aufs Grünland und damit eine weitere
Verknappung bei geeigneten Herbst- und Winterweiden.
Auf der Grundlage traditioneller, aber immer noch gültiger
Gemeinschaftsweiderechte für den badischen und den
württembergischen Landesteil steht den Kommunen das Abbildung 50: Herbstweide; Foto: LEV Heidenheim
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