Page 21 - Landinfo Heft 3/2018 - Hochschultag - Biodiversität in der Landwirtschaft
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Landwirtschaftlicher Hochschultag 2018







        Maßnahme                        Mindestgröße           Vergütung                 Tabelle 1
                                                                                         Kompensationszahlungen
        Blühstreifen oder Buntbrache    0,1 ha                 1.544 €/ha                Maßnahmenkatalog
                                                                                         Feldvögel
        Erweiterter Saatreihenabstand   0,1 ha                 985 €/ha

        Getreidestreifen im Winter      0,1 ha                 1.544 €/ha
        Stoppelbrache im Winter         k.A.                   110 €/ha
        Lerchenfenster                                         gute fachliche Praxis






       Die Vergütung für die Umsetzung der Maßnah-  •  keine synthetische Stickstoffdüngung, nur Fest-
       men orientiert sich am bayerischen Kulturland-  mist oder stickstofffixierende Leguminosen
       schaftsprogramm und variiert je nach Standortgü-  (maximal 2 Jahre in Folge)
       te.  Für  einen  Acker  mit  guter  Bodenqualität
       ergeben sich die in Tabelle 1 aufgeführten    •  keine Behandlungsmittel, keine mechanische
       Kompensationszahlungen für die jeweiligen Ein-  Beikrautregulierung
       zelmaßnahmen.
                                                •  kein Anbau von Zwischenfrüchten

         Aufwertung von Ackerflächen -          Kompensationszahlungen entfallen im vorliegen-
         dauerhafte Maßnahmenflächen            den Fall, da Kompensation für einen Eingriff
                                                durch den ausgleichenden Betrieb. Vergütung
       Zum Ausgleich für einen betriebseigenen Eingriff   sonst orientiert am Ausgleich von Einnahmever-
       (Stallbau) Förderung einer artenreichen Acker-  lusten zuzüglich Aufwendungen für die Integrati-
       wildflora mit Fokus auf einer standorttypischer   on entsprechender Maßnahmen in den Betriebs-
       Haftdoldengesellschaft. Eingriff und Ausgleich   ablauf - Anhaltswert 600 €/ha*Jahr. Angestrebt
       liegen in einer Hand (Landwirt). Umsetzungsbe-  ist die Fortführung der Aufwertungen nach Ab-
       gleitung einschließlich Erfolgskontrolle durch die   schluss  der  Ausgleichsverpflichtung  über  Pro-
       Thüringer  Landgesellschaft.  Bestand  der  Aus-  gramme des Vertragsnaturschutzes.
       gleichsverpflichtung für 20 Jahre. Die produkti-
       onsintegrierte Kompensation ist Bestandteil der
       für den Stall erforderlichen immissionsschutz-  Aufwertung von Grünland -
       rechtlichen Genehmigungsunterlagen. Umset-  dauerhafte Maßnahmenfläche
       zung einschließlich Monitoring erfolgt entspre-
       chend  der  Festlegungen  im  Genehmigungsbe-  Von der DB beauftragte Kompensationsmaßnah-
       scheid. Die Bewirtschaftungsauflagen auf der   me im Zusammenhang mit dem Bau der Schnell-
       Ausgleichsfläche umfassen:               bahntrasse Stuttgart - Ulm. Freistellung von stark
                                                verbuschtem oder aufgeforsteten ehemaligem
       •  reduzierte Saatstärke (maximal 50-70% der nor-  Grünland und anschließende Offenhaltung bzw.
         malen Menge)                           Entwicklung von Magerasen durch Ziegenbewei-
                                                dung. Dingliche Sicherung (Grundbucheintrag)
       •  mögliche Fruchtarten sind Winterroggen/Kör-  durch Finanzzuweisung der DB an Besitzer (Ge-
         nerroggen 125 Körner/m², Hafer 225  Kör-  meinden). Pflegevertrag zwischen DB und Weide-
         ner m², Wintergerste 190 Körner/m², Winter-  gemeinschaft, Vertragsdauer jeweils 10 Jahre, oh-
         weizen  165   Körner/m²,   Winterraps    ne Kündigung automatische Verlängerung. Die
         45 Körner/m², Ackerbohnen 25 Körner/m²,   Dokumentation der Maßnahmen beschränkt sich
         Körnererbsen 45 Körner/m², einjährige Stop-  für den Auftragnehmer auf einen formlosen Be-
         pelbrache (selbstbegrünend).           richt mit Angaben zur Umsetzung von Beweidung
                                                und Nachpflege. Monitoring durch den Auftrag-
                                                geber im Rahmen der Bauüberwachung (beauf-
                                                tragtes Büro, visuelle Einschätzung im Rahmen





       Landinfo 3 | 2018                                                                                     21
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