Page 19 - Landinfo Heft 3/2018 - Hochschultag - Biodiversität in der Landwirtschaft
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Landwirtschaftlicher Hochschultag 2018
Prof. Dr. Martin Dieterich
Produktionsintegrierte kompensation
Nach §13 Bundesnaturschutzgesetz sind bei der Umsetzung von Projekten erhebliche Beeinträch-
tigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden und nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen
zu kompensieren. Es besteht somit die gesetzliche Verpflichtung für Eingriffe z. B. durch Baumaßnahmen
einen funktionalen Ausgleich in der Fläche zu schaffen (beachte in diesem Zusammenhang aber die
Erleichterungen im Zusammenhang mit §13 b Bundesbaugesetz). Der sogenannte „Doppelte
Flächenverbrauch“ durch den Eingriff selbst und für die dann erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
wird von Landwirtschaftsseite seit langem kritisiert. Verstärkt wird der Konflikt durch die akute
Knappheit an landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland, die nicht zuletzt in steigenden Pachtpreisen,
aber auch in einer stark negativen Flächenbilanz bei Erzeugung und Verbrauch von landwirtschaftlichen
Produkten (Primärprodukte) zum Ausdruck kommt (Negativbilanz bei der Selbstversorgung).
nter produktionsorientierter Kompensation Die PIK ist geeignet, Landwirten zusätzliche Ein-
U(PIK) ist eine Bewirtschaftung zu verstehen, kommensmöglichkeiten in einem landwirtschafts-
die eine naturschutzfachliche Aufwertung von nahen Dienstleistungssektor zu eröffnen. Ent-
Agrarflächen im Zuge landwirtschaftlicher Pro- sprechende Dienstleistungen sind von den Vorga-
duktion zum Ziel hat. Die für entsprechende Auf- ben des EU Förderrechts entkoppelt (keine Noti-
wertungen in der Regel erforderliche extensive fizierung, Vergütung frei verhandelbar), der
Bewirtschaftung wird aus Mitteln der Eingriffsre- Anspruch auf Flächenprämie bleibt erhalten,
gelung finanziert. Die Ausgleichsverpflichtungen Monitoring und Kontrolle sind bedarfsgerecht
für private Eingreifer und damit auch die erforder- und damit flexibel zu gestalten. Produktionsinte-
liche Dauer für die Bereitstellung von Ausgleich grierte Kompensation eignet sich prinzipiell auch
sind nach höchstrichterlichen Urteilen auf maxi- für die Schaffung von Ökopunkten, die dann von
mal 25 Jahre begrenzt. Das Land Bayern weist zwischengeschalteten Institutionen vermarktet
zumindest der öffentlichen Hand eine besondere (Flächenagentur, Stiftungen) oder auf Vorrat ge-
Verantwortung bei der Kompensation dauerhafter halten (angespart) und bei Bedarf abgerufen wer-
Eingriffe zu und fordert in §10(3) der Bayerischen den können (z.B. durch Gemeinden).
Kompensationsverordnung von öffentlichen Ein-
griffsträgern auch einen dauerhaften Ausgleich für Den unverkennbaren Vorteilen der produktions-
dauerhafte Eingriffe. integrierten Kompensation stehen Nachteile bei
der Betreuung und Finanzierung von Umset-
Aufgrund der verpflichtenden Kompensation zungsmaßnahmen gegenüber. Entweder verbleibt
entfallen an freiwillige Leistungen gebundene För- im Rahmen der PIK die Kompensationsverpflich-
dermöglichkeiten aus Agrarumweltprogrammen. tung langfristig beim Eingreifer oder die Kompen-
PIK-Mittel und andere Förderungen können aber sationsverpflichtung wird an geeignete und in der
additiv kombiniert werden, solange keine Doppel- Regel staatliche oder halbstaatliche Einrichtungen
förderung erfolgt (Förderung der gleichen Maß- abgetreten (Flächenagenturen, Landschaftserhal-
nahme aus verschiedenen Programmen). Der tungsverbände). Die Belassung langfristiger Kom-
Ausgleich belässt dabei die betroffenen Flächen in pensationsverpflichtungen beim Eingreifer be-
der landwirtschaftlichen Produktion, die Zah- dingt einen Kontrollaufwand durch Behörden, der
lungsansprüche aus der ersten Säule bleiben bisher in den wenigsten Fällen wirklich geleistet
erhalten. wird oder mit dem vorhandenen Personal geleistet
werden kann.
Die PIK ist ein Instrument, das im Zuge von Aus-
gleichsmaßnahmen schon seit vielen Jahren als Die Übergabe von Kompensationsverpflichtun-
möglicher Weg zur Vermeidung des doppelten gen bedingt finanzielle und administrative Risiken
Flächenentzuges diskutiert und umgesetzt wird. für den Übernehmer. Die Kosten für produkti-
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