Page 31 - Landinfo 2-2021 Schwerpunktthema Lernfeld Landwirtschaft
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Betrieb und Markt





       bedingungen der Ausschreibungen für den Fort-
       bestand der Anlagen eine elementare Bedeu-
       tung. Hier gab es eine Reihe an bedeutsamen
       Änderungen:

       •  Das Ausschreibungsvolumen wird von 200
          auf 600 MW installierte elektrische Leistung
          pro Jahr angehoben.

       •  Die neuen Termine für die Ausschreibung
          sind 01.03. und 01.09.

       •  Es wird eine Südquote eingeführt (BW liegt
          komplett innerhalb der Südregion). 50 % der
          Leistung wird ab 2022 in der Südregion aus-
          geschrieben.

       •  Die Wechselfrist für den Wechsel in die An-
          schlussförderung nach erfolgreicher Teilnah-  Anlagen, die erfolgreich an der Ausschreibung   Bild 1: Gasspeicher einer
          me an der Ausschreibung wird von 12 auf 2   teilgenommen haben, gelten zum Zeitpunkt des   Biogasanlage;
                                                                                         Bild: LAZBW, Jörg Messner
          Monate verkürzt.                      Wechsels in die Anschlussförderung im Sinne
                                                des EEG als Neuanlage und müssen demzufolge
       •  Der Gebotshöchstpreis für Bestandsanlagen   alle relevanten Vergütungsanforderungen erfül-
          wird um 2 ct von 16,4 auf 18,4 ct/kWh ange-  len. Dazu zählt beispielsweise die Einhaltung
          hoben und bei Neuanlagen von 14,4 auf 16,4   der 150 Tage Verweilzeit im gasdichten System
          ct/kWh. Die Anhebung gilt jedoch nicht für   (ausgenommen Anlagen, die 100 % Gülle und
          Betriebe, die bereits vor 2021 erfolgreich an   Mist einsetzen).
          einer Ausschreibung teilgenommen haben.
          Ab 2022 wird der Wert jährlich um 1 % redu-
          ziert.                                  Sonderregelung für güllebasierte
                                                  Biogasanlagen bis 150 KW
       •  Wenn an einem Ausschreibungstermin die
          nachgefragte Menge geringer ist als die ange-  Seit 2012 wurden in Baden-Württemberg über
          botene Menge (wovon zumindest in den   160 Gülle-Biogasanlagen bis 75 KW Leistung
          nächsten Jahren ausgegangen werden kann),   errichtet. Zumeist waren es rinderhaltende Be-
          dann erhalten jeweils nur die 80% der güns-  triebe, die in eine derartige Anlage investiert
          tigsten Nachfrager für Neuanlagen und für   haben. Das Interesse an diesen Anlagen besteht
          Bestandsanlagen einen Zuschlag, d.h. die je-  nach wie vor in der Landwirtschaft. Die Vergü-
          weils teuersten 20% der Gebote erhalten kei-  tung liegt derzeit bei 22,03 ct/kWh. Die Neue-
          nen Zuschlag.                         rungen durch das EEG 2021 sind im Folgenden
                                                aufgeführt. Zu beachten ist, dass die Neuerun-
       •  Erfolgreiche Teilnehmer bekommen einen   gen nur für Anlagen gelten, die ab dem 01.01.2021
          Zuschlag von 0,5 ct/kWh, wenn die installier-  in Betrieb gehen, nicht für die Bestandsanlagen.
          te Leistung der Anlage maximal 500 KW be-
          trägt. Damit sollen die spezifisch höheren   •  Begrenzung auf 75 KW Bemessungsleistung
          Produktionskosten kleinerer Anlagen (an-  fällt weg
          satzweise) ausgeglichen werden. Da die er-  •  Grenze von 150 KW installierter Leistung
          zeugte Bemessungsleistung zukünftig nur   bleibt
          45 % der installierten Leistung betragen darf,   •  Problem: über 100 KW darf die Bemessungs-
          entsprechen die 500 KW installiert einer Be-  leistung nur 50% der installierten Leistung
          messungsleistung von 245 KW.            betragen.  Damit  de  facto  Begrenzung  auf
                                                  100 KW.
       •  Alle  Anlagen,  die  ab  2021  einen  Zuschlag   •  Anlagen ab 100 KW können auch den Flex-
          erhalten, dürfen maximal 40 % Mais (masse-  zuschlag erhalten
          bezogen) einsetzen. Darunter zählen alle   •  Degression wird auf 0,5 % je Kalenderjahr
          Maisprodukte zzgl. Getreidekorn.        gesenkt (jeweils zum Halbjahr, erstmalig ab
                                                  01.07.2022)



       Landinfo 2 / 2021                                                                                     31
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