Page 31 - Landinfo 2-2021 Schwerpunktthema Lernfeld Landwirtschaft
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Betrieb und Markt
bedingungen der Ausschreibungen für den Fort-
bestand der Anlagen eine elementare Bedeu-
tung. Hier gab es eine Reihe an bedeutsamen
Änderungen:
• Das Ausschreibungsvolumen wird von 200
auf 600 MW installierte elektrische Leistung
pro Jahr angehoben.
• Die neuen Termine für die Ausschreibung
sind 01.03. und 01.09.
• Es wird eine Südquote eingeführt (BW liegt
komplett innerhalb der Südregion). 50 % der
Leistung wird ab 2022 in der Südregion aus-
geschrieben.
• Die Wechselfrist für den Wechsel in die An-
schlussförderung nach erfolgreicher Teilnah- Anlagen, die erfolgreich an der Ausschreibung Bild 1: Gasspeicher einer
me an der Ausschreibung wird von 12 auf 2 teilgenommen haben, gelten zum Zeitpunkt des Biogasanlage;
Bild: LAZBW, Jörg Messner
Monate verkürzt. Wechsels in die Anschlussförderung im Sinne
des EEG als Neuanlage und müssen demzufolge
• Der Gebotshöchstpreis für Bestandsanlagen alle relevanten Vergütungsanforderungen erfül-
wird um 2 ct von 16,4 auf 18,4 ct/kWh ange- len. Dazu zählt beispielsweise die Einhaltung
hoben und bei Neuanlagen von 14,4 auf 16,4 der 150 Tage Verweilzeit im gasdichten System
ct/kWh. Die Anhebung gilt jedoch nicht für (ausgenommen Anlagen, die 100 % Gülle und
Betriebe, die bereits vor 2021 erfolgreich an Mist einsetzen).
einer Ausschreibung teilgenommen haben.
Ab 2022 wird der Wert jährlich um 1 % redu-
ziert. Sonderregelung für güllebasierte
Biogasanlagen bis 150 KW
• Wenn an einem Ausschreibungstermin die
nachgefragte Menge geringer ist als die ange- Seit 2012 wurden in Baden-Württemberg über
botene Menge (wovon zumindest in den 160 Gülle-Biogasanlagen bis 75 KW Leistung
nächsten Jahren ausgegangen werden kann), errichtet. Zumeist waren es rinderhaltende Be-
dann erhalten jeweils nur die 80% der güns- triebe, die in eine derartige Anlage investiert
tigsten Nachfrager für Neuanlagen und für haben. Das Interesse an diesen Anlagen besteht
Bestandsanlagen einen Zuschlag, d.h. die je- nach wie vor in der Landwirtschaft. Die Vergü-
weils teuersten 20% der Gebote erhalten kei- tung liegt derzeit bei 22,03 ct/kWh. Die Neue-
nen Zuschlag. rungen durch das EEG 2021 sind im Folgenden
aufgeführt. Zu beachten ist, dass die Neuerun-
• Erfolgreiche Teilnehmer bekommen einen gen nur für Anlagen gelten, die ab dem 01.01.2021
Zuschlag von 0,5 ct/kWh, wenn die installier- in Betrieb gehen, nicht für die Bestandsanlagen.
te Leistung der Anlage maximal 500 KW be-
trägt. Damit sollen die spezifisch höheren • Begrenzung auf 75 KW Bemessungsleistung
Produktionskosten kleinerer Anlagen (an- fällt weg
satzweise) ausgeglichen werden. Da die er- • Grenze von 150 KW installierter Leistung
zeugte Bemessungsleistung zukünftig nur bleibt
45 % der installierten Leistung betragen darf, • Problem: über 100 KW darf die Bemessungs-
entsprechen die 500 KW installiert einer Be- leistung nur 50% der installierten Leistung
messungsleistung von 245 KW. betragen. Damit de facto Begrenzung auf
100 KW.
• Alle Anlagen, die ab 2021 einen Zuschlag • Anlagen ab 100 KW können auch den Flex-
erhalten, dürfen maximal 40 % Mais (masse- zuschlag erhalten
bezogen) einsetzen. Darunter zählen alle • Degression wird auf 0,5 % je Kalenderjahr
Maisprodukte zzgl. Getreidekorn. gesenkt (jeweils zum Halbjahr, erstmalig ab
01.07.2022)
Landinfo 2 / 2021 31