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Betrieb und Markt


















          Jörg Messner

       Ziegen am Futtertrog; Martina Burkhardt, RPS  bestand in Baden-Württemberg
          EEG 2021 - Auswirkungen auf den Biogasanlagen-







          Die Biogaserzeugung ist mittlerweile in vielen Landesteilen ein fester Bestandteil der Landwirtschaft.
          Zum Jahresende 2020 waren in Baden-Württemberg 998 Biogasanlagen in Betrieb mit einer Bemes-
          sungsleistung von insgesamt 340 MW elektrischer Leistung. Erste Anlagen haben bereits das Ende
          der 20-jährigen garantierten Einspeisevergütung erreicht, die allermeisten Bestandsanlagen haben
          ebenfalls  bereits  deutlich  mehr  als  die  Hälfte  der  Laufzeit  überschritten.  Da  eine  kostendeckende
          Stromerzeugung mit Biogas auf Basis Nachwachsender Rohstoffe nach wie vor nicht zu Marktpreisen
          möglich ist, sind für den Fortbestand des Anlagenbestandes auch weiterhin die Regelungen des EEGs
          von entscheidender Bedeutung. Das EEG 2021 ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten und bringt eine
          Reihe von Neuregelungen mit sich. In dem Beitrag werden die wichtigsten Neuerungen kurz beschrie-
          ben und die Auswirkungen auf die Bestands- und Neuanlagen dargestellt. Wie bei jeder EEG-Novelle
          bleiben aber eine Reihe von ungeklärten Rechtsfragen, die für Unsicherheit bei den Akteuren der Bra-
          che sorgen.



          Bild 1: Für güllebasierte   Neuerungen für bestehende Biogas-     erstmalig die Flexprämie beantragen: Die Anla-
          Biogaanlagen gibt es Sonderrege-  anlagen                         ge muss an mind. 4.000 Viertelstunden pro Jahr
          lungen im EEG 2021.;
          Bild: LAZBW, Jörg Messner                                         mit mind. 85% der installierten Leistung betrie-
                                       rundsätzlich bleiben für Bestandsanla-  ben werden. Damit wird der Erhalt der Flexprä-
                                   Ggen die jeweilige Vergütungshöhe und    mie  auch  mit  einer  flexiblen Fahrweise  ver-
                                   Vergütungsanforderungen für die Restlauf-  knüpft.
                                   zeit der 20jährigen Vergütungsdauer beste-
                                   hen. Trotzdem sind auch diese Anlagen punk-  Weitere Neuerungen ergeben sich im Bereich
                                   tuell von den Neuerungen betroffen.      des Einspeisemanagements. So muss bereits bei
                                                                            Anlagen ab 25 KW durch den Netzbetreiber die
                                   Von Bedeutung ist der Wegfall des sogenannten   Leistung ferngesteuert abgerufen und geregelt
                                   Flexdeckels. Damit ist weiterhin für bestehende   werden können.
                                   Anlagen der Neueinstieg, bzw. die Erweiterung
                                   der Flexibilisierung und damit der Erhalt der
                                   Flexibilisierungsprämie möglich. Die Höhe und   Änderungen bei den Ausschreibungen
                                   Laufzeit der Flexprämie bleiben im Wesentli-  für Biomasseanlagen
                                   chen identisch, d.h. 130 Euro/ KW Zusatzleis-
                                   tung und eine maximale Laufzeit von 10 Jahren   Neben Neuanlagen können auch bestehende
                                   ab erstmaliger Inanspruchnahme, bzw. maximal   Biogasanlagen gegen Ende ihrer 20jährigen Ver-
                                   bis zum Ende des ersten Vergütungszeitraumes.   gütungslaufzeit an der Ausschreibung teilneh-
                                   Neu eingeführt wurde jedoch eine Qualitätsan-  men und für weitere 10 Jahre eine feste EEG-
                                   forderung für alle Anlagen, die ab dem 01.01.2021   Vergütung erhalten. Somit haben die Rahmen-



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