Page 30 - Landinfo 2-2021 Schwerpunktthema Lernfeld Landwirtschaft
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Betrieb und Markt
Jörg Messner
Ziegen am Futtertrog; Martina Burkhardt, RPS bestand in Baden-Württemberg
EEG 2021 - Auswirkungen auf den Biogasanlagen-
Die Biogaserzeugung ist mittlerweile in vielen Landesteilen ein fester Bestandteil der Landwirtschaft.
Zum Jahresende 2020 waren in Baden-Württemberg 998 Biogasanlagen in Betrieb mit einer Bemes-
sungsleistung von insgesamt 340 MW elektrischer Leistung. Erste Anlagen haben bereits das Ende
der 20-jährigen garantierten Einspeisevergütung erreicht, die allermeisten Bestandsanlagen haben
ebenfalls bereits deutlich mehr als die Hälfte der Laufzeit überschritten. Da eine kostendeckende
Stromerzeugung mit Biogas auf Basis Nachwachsender Rohstoffe nach wie vor nicht zu Marktpreisen
möglich ist, sind für den Fortbestand des Anlagenbestandes auch weiterhin die Regelungen des EEGs
von entscheidender Bedeutung. Das EEG 2021 ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten und bringt eine
Reihe von Neuregelungen mit sich. In dem Beitrag werden die wichtigsten Neuerungen kurz beschrie-
ben und die Auswirkungen auf die Bestands- und Neuanlagen dargestellt. Wie bei jeder EEG-Novelle
bleiben aber eine Reihe von ungeklärten Rechtsfragen, die für Unsicherheit bei den Akteuren der Bra-
che sorgen.
Bild 1: Für güllebasierte Neuerungen für bestehende Biogas- erstmalig die Flexprämie beantragen: Die Anla-
Biogaanlagen gibt es Sonderrege- anlagen ge muss an mind. 4.000 Viertelstunden pro Jahr
lungen im EEG 2021.;
Bild: LAZBW, Jörg Messner mit mind. 85% der installierten Leistung betrie-
rundsätzlich bleiben für Bestandsanla- ben werden. Damit wird der Erhalt der Flexprä-
Ggen die jeweilige Vergütungshöhe und mie auch mit einer flexiblen Fahrweise ver-
Vergütungsanforderungen für die Restlauf- knüpft.
zeit der 20jährigen Vergütungsdauer beste-
hen. Trotzdem sind auch diese Anlagen punk- Weitere Neuerungen ergeben sich im Bereich
tuell von den Neuerungen betroffen. des Einspeisemanagements. So muss bereits bei
Anlagen ab 25 KW durch den Netzbetreiber die
Von Bedeutung ist der Wegfall des sogenannten Leistung ferngesteuert abgerufen und geregelt
Flexdeckels. Damit ist weiterhin für bestehende werden können.
Anlagen der Neueinstieg, bzw. die Erweiterung
der Flexibilisierung und damit der Erhalt der
Flexibilisierungsprämie möglich. Die Höhe und Änderungen bei den Ausschreibungen
Laufzeit der Flexprämie bleiben im Wesentli- für Biomasseanlagen
chen identisch, d.h. 130 Euro/ KW Zusatzleis-
tung und eine maximale Laufzeit von 10 Jahren Neben Neuanlagen können auch bestehende
ab erstmaliger Inanspruchnahme, bzw. maximal Biogasanlagen gegen Ende ihrer 20jährigen Ver-
bis zum Ende des ersten Vergütungszeitraumes. gütungslaufzeit an der Ausschreibung teilneh-
Neu eingeführt wurde jedoch eine Qualitätsan- men und für weitere 10 Jahre eine feste EEG-
forderung für alle Anlagen, die ab dem 01.01.2021 Vergütung erhalten. Somit haben die Rahmen-
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