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Betrieb und Markt





































          Werner Schmid


          Photovoltaik – Das bringt das „Osterpaket“!




          Lange haben Branche und Investoren darauf gewartet. Inzwischen wurden die neuen Spielregeln des
          EEG für die Photovoltaik, insbesondere die Änderungen im Bereich der Vergütungen, im „Gesetz zu
          Sofortmaßnahmen  für  einen  beschleunigten  Ausbau  der  erneuerbaren  Energien“  am  28.07.2022;
          BGBl 2022; Teil I Nr. 28; S. 1237 ff veröffentlicht.

                                       as „Osterpaket“ geht  in zwei  Schritten   len. Diesen Punkt regelte die Regierung be-
                                   Dvor. Im ersten Schritt traten zum 30.Juli   reits im Mai 2022 im “Gesetz zur Absenkung
                                   2022 Verbesserungen bei den „anzulegenden   der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage
                                   Werten“ und  den „Einspeisevergütungen“   und zur Weitergabe dieser Absenkung an die
                                   für Dachanlagen (Solaranlagen auf, an oder in   Letztverbraucher“  vom  23.05.2022;  BGBl
                                   einem Gebäude oder Lärmschutzwand ange-  2022; Teil I Nr. 17; S. 747 f).
                                   bracht) in Kraft. Auch die bisherige Begren-
                                   zung der Vergütung für Dachanlagen zwi-
                                   schen 300 bis 750 Kilowatt-Peak auf 50 Pro-  Höhere Vergütungssätze für Dachan-
                                   zent der erzeugten Strommenge wurde gelo-  lagen
                                   ckert. Im einem zweiten Schritt soll dann das
                                   EEG 2023 folgen und am 01. Februar 2023   Die wichtigsten Neuerungen im Bereich der
                                   in Kraft treten. Aber Achtung: Die neuen Re-  „anzulegenden Werte“ (Direkt-vermark-
                                   geln stehen noch unter Vorbehalt der beihil-  tungsanlagen nach EEG §20) und „Einspei-
                                   ferechtlichen Genehmigung durch die Euro-  severgütungen“ (Anlagen bis 100 Kilowatt-
                                   päischen Kommission.                     Peak mit festem Vergütungsanspruch nach
                                                                            EEG §21) sind in Tabelle 1 zusammengestellt
                                   Begleitet werden die neuen Regeln von der   (die vollständigen Regelungen entnehmen Sie
                                   Abschaffung der EEG-Umlage für eigen ver-  bitte dem Gesetzestext):
                                   brauchten Strom. Die Umlage wird vom
                                   01.07.22 bis 31.12.22 auf 0 Cent je Kilowatt-  •  Künftig gibt es unterschiedliche Vergütun-
                                   stunde abgesenkt und soll nach dem heutigen   gen für „Eigenverbrauchsanlagen“ und für
                                   Plan mit dem EEG 2023 vollständig entfal-  „Volleinspeiseanlagen“.



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