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Betrieb und Markt





                                   mals eine Anschlussförderung für Ü20-Anla-  Aufwand  für  die Direktvermarktung nicht
                                   gen. Nach Auslaufen der Regelförderung   oder diese wird zu teuer.
                                   sollten Anlagen mit bis zu 100 kWp einen bis
                                   31.12.2027  befristeten  Anspruch auf  Min-
                                   destvergütung des eingespeisten Stroms er-  Variante 1: Volleinspeisung mit
                                   halten. Die „Anschluss-Mindestvergütung“   Inanspruchnahme der EEG-
                                   (Zahlungsanspruch) sollte sich dabei am so-  Anschlussförderung
                                   genannten „Jahresmarktwert SOLAR“ orien-  Wenn nichts getan wird, landet die Anlage
                                   tieren, von welchem noch ein Abzugsbetrag   automatisch in diesem Modell. Gegebenen-
                                   (Vermarktungskosten der Übertragungsnetz-  falls  kommt im Zuge des SMART-Meter-
                                   betreiber (ÜNB)) abzuziehen ist, um die Hö-  Rollouts der Einbau eines Intelligenten Mess-
                                   he des Zahlungsanspruchs im jeweiligen Jahr   systems auf den Betreiber zu und es fallen
                                   zu ermitteln. Im EEG 2023 wurde diese Re-  nachfolgend jährliche Gebühren für das
                                   gelung weitgehend übernommen.            Messsystem an, aber ansonsten sind kaum zu-
                                                                            sätzliche Kosten zur erwarten. Je nach Größe
                                                                            der Anlage sind in den Folgejahren Kosten
                                     Diese Optionen gibt es                 (Reparatur, Reinigung, Versicherung, Mess-
                                                                            einrichtung, …) im Bereich von 2 bis 4 Cent
                                   Eines vorneweg: Bevor eine Entscheidung   je Kilowattstunden zu berücksichtigen. Die
                                   getroffen wird, ob und mit welcher Variante   EEG-Anschlussvergütung bemisst sich am
                                   die Ü20-Anlage weiter betrieben werden soll,   sogenannten „Jahresmarktwert Solar“ (JWso-
          Tab. 1: Möglichkeiten des
          Weiterbetriebs von Ü20-  sollte ein detaillierter Anlagencheck durch ei-  lar) abzüglich einer kleinen Kostenpauschale
          Photovoltaikanlagen      nen Fachbetrieb durchgeführt werden.     durch die ÜNB. An dieser Stelle bringt der
                                                                            Einbau eines Intelligenten Messsystems den
                                                                            Vorteil, dass sich der Abzugsbetrag der Kos-
                                                                            tenpauschale der ÜNB bei der Berechnung
                                                                            des Zahlungsanspruchs halbiert (§53 Abs.2
                                                                            EEG2023).







                                   Im Regelfall sind PV-Anlagen nach 20 Jahren
                                   Laufzeit technisch noch lange nicht am Ende.
                                   Im Einzelfall kann eine Überprüfung der An-
                                   lage oder der Dachfläche aber nahelegen, die   Für das Jahr 2020 ergab sich wegen des relativ
                                   Anlage wegen z.B. technischer Mängel oder   niedrigen JWsolar in Höhe von 2,458 Ct/
                                   hoher zu erwartender Instandhaltungskosten   kWh nach Abzug der Kostenpauschale von
                                   stillzulegen (Var. 8). Gegebenenfalls besteht   0,4 Ct/kWh lediglich ein Zahlungsanspruch
                                   auch die Möglichkeit (oder Chance?), die alte   von 2,058 Ct/kWh (Abb. 2). Damals monier-
                                   Anlage abzubauen und durch einen komplet-  ten Betreiber und Branche, dass eine Berech-
                                   ten Neuaufbau (Repowering) mit neuem För-  nung des Zahlungsanspruchs auf Basis des
                                   derstart im EEG zu beginnen (Var. 7; mit   JWsolar dazu führen könnte, dass eine Viel-
                                   modernen Modulen kann auf gleicher Fläche   zahl von Ü20-PV-Anlagen unwirtschaftlich
                                   meist eine wesentlich höhere Anlagenleistung   werden und damit die Stilllegung droht. Die
                                   installiert werden).                     Jahre 2021 und 2022 zeigten dann aber, was
                                                                            so niemand vorhergesehen hatte, deutlich hö-
                                   Für die meisten Anlagen dürften aber die Va-  here JWsolar, und die Vergütung von einge-
                                   riante1 (Volleinspeisung mit EEG-Anschluss-  speistem Strom aus Ü20-Anlagen war plötz-
                                   förderung) und Variante 2 (Eigenverbrauch +   lich hoch attraktiv. Weil mit dieser Variante
                                   Überschusseinspeisung mit EEG-Anschluss-  (gilt auch für Var. 2) kaum Aufwand und Ri-
                                   förderung) die Option der Wahl bilden. Di-  siko verbunden ist hat der Gesetzgeber im
                                   rektvermarktung (Var. 3 + 4), Mieterstrom-  EEG2023, gültig ab dem Jahr 2023, eine
                                   modell (Var. 5) oder PPA (Var. 6) setzen i.d.R.   Obergrenze von max. 10 Ct/kWh für den
                                   voraus, dass große Strommengen erzeugt und   anzusetzenden JWsolar für eingespeisten
                                   geliefert werden können. Meist lohnt sich der   Strom festgelegt (§23b EEG2023). Die An-



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