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Betrieb und Markt
Foto: Henninger, LEL
Werner Schmid
Photovoltaik Anlagen Ü20 – Was kommt danach?
Ende der Zwanziger-Jahre waren die Bedenken groß, wie es wohl weitergehen kann, wenn die ersten
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) aus der finanziellen EEGFörderung fallen. Inzwischen hat sich diese
Fragestellung zum Guten geklärt. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man mit Ü20-Anlagen
umgehen kann. Die Varianten werden im nachfolgenden Artikel aufgelistet, die wichtigsten beschrie-
ben.
ie Auswahl für den Betreiber geht von
D(praktisch) „Nichts tun“ bis zu verschie-
denen Varianten des „optimierten Weiterbe-
triebs“. Insgesamt rund 340.000 PV-Anlagen
mit einer Leistung von ca. 4,1 Gigawatt-Peak
erreichen bis zum 31.12.2027 ein Alter von
mehr als 20 Jahren und werden zur „Ü20“oder
„ausgeförderten Anlage“. Blickt man auf die
Größenstruktur der betroffenen Anlagen, so
handelt es sich zu 99,5% um PV-Anlagen mit
weniger als 100 KilowattPeak (kWp) Leis-
tung, lediglich rund 0,5% der Anlagen sind
größer (Abb. 1). Rahmen des EEG´s für 20 Jahre (plus In- Abb. 1: Anzahl und Größe
betriebnahmejahr) eine garantierte Min- von Photovoltaikanlagen mit
destvergütung für den eingespeisten Inbetriebnahme im Zeitraum
Ü20-Anlagen unterliegen weiter dem Strom. Daran hat sich, lässt man die Aus- von 2000 bis 2007; Quelle:
Bundesnetzagentur
EEG schreibungsanlagen mal außen vor, bis
heute nicht so sehr viel geändert.
Die Förderung des EEG basiert auf drei Säu-
len: Wichtig zu wissen: Für Ü20-Anlagen fällt
nach Ablauf des 20+x -Jahres-Zeitraums zu-
1. Netzanschluss-Garantie: Das EEG ga- nächst lediglich die bisherige finanzielle För-
rantiert den Netzanschluss von EEGAnla- derung weg, die Netzanschluss- und die
gen. Stromabnahmegarantie aber gelten weiter.
Der Wegfall der Förderung könnte aber den
2. Stromabnahme-Garantie: Netzbetreiber Weiterbetrieb der meist kleinen Anlagen, zu-
sind verpflichtet, den Strom aus EEG- mindest aus ökonomischer Sicht, in Frage
Anlagen abzunehmen. stellen. Ob das so ist, dem gehen wir nach.
3. Finanzielle Förderung: Bekanntlich er- Auf Druck von Branche und Betreiber for-
hielten die betroffenen PV-Anlagen im mulierte der Gesetzgeber im EEG 2021 erst-
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