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Betrieb und Markt












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       Werner Schmid


       Photovoltaik Anlagen Ü20 – Was kommt danach?



       Ende der Zwanziger-Jahre waren die Bedenken groß, wie es wohl weitergehen kann, wenn die ersten
       Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) aus der finanziellen EEGFörderung fallen. Inzwischen hat sich diese
       Fragestellung zum Guten geklärt. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man mit Ü20-Anlagen
       umgehen kann. Die Varianten werden im nachfolgenden Artikel aufgelistet, die wichtigsten beschrie-
       ben.

           ie Auswahl für den Betreiber geht von
       D(praktisch) „Nichts tun“ bis zu verschie-
       denen Varianten des „optimierten Weiterbe-
       triebs“. Insgesamt rund 340.000 PV-Anlagen
       mit einer Leistung von ca. 4,1 Gigawatt-Peak
       erreichen bis zum 31.12.2027 ein Alter von
       mehr als 20 Jahren und werden zur „Ü20“oder
       „ausgeförderten Anlage“. Blickt man auf die
       Größenstruktur der betroffenen Anlagen, so
       handelt es sich zu 99,5% um PV-Anlagen mit
       weniger als 100 KilowattPeak (kWp) Leis-
       tung, lediglich rund 0,5% der Anlagen sind
       größer (Abb. 1).                           Rahmen des EEG´s für 20 Jahre (plus In-  Abb. 1: Anzahl und Größe
                                                  betriebnahmejahr) eine garantierte Min-  von Photovoltaikanlagen mit
                                                  destvergütung für den eingespeisten    Inbetriebnahme im Zeitraum
         Ü20-Anlagen unterliegen weiter dem       Strom. Daran hat sich, lässt man die Aus-  von 2000 bis 2007; Quelle:
                                                                                         Bundesnetzagentur
         EEG                                      schreibungsanlagen mal außen vor, bis
                                                  heute nicht so sehr viel geändert.
       Die Förderung des EEG basiert auf drei Säu-
       len:                                     Wichtig  zu  wissen:  Für  Ü20-Anlagen  fällt
                                                nach Ablauf des 20+x -Jahres-Zeitraums zu-
       1. Netzanschluss-Garantie: Das EEG ga-   nächst lediglich die bisherige finanzielle För-
          rantiert den Netzanschluss von EEGAnla-  derung  weg,  die  Netzanschluss-  und  die
          gen.                                  Stromabnahmegarantie aber gelten weiter.
                                                Der Wegfall der Förderung könnte aber den
       2. Stromabnahme-Garantie: Netzbetreiber   Weiterbetrieb der meist kleinen Anlagen, zu-
          sind verpflichtet, den Strom aus EEG-  mindest aus ökonomischer Sicht, in Frage
          Anlagen abzunehmen.                   stellen. Ob das so ist, dem gehen wir nach.

       3. Finanzielle Förderung: Bekanntlich er-  Auf Druck von Branche und Betreiber for-
          hielten die betroffenen PV-Anlagen im   mulierte der Gesetzgeber im EEG 2021 erst-



       Landinfo 3 | 2023                                                                                     45
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