Page 30 - Landinfo Heft 1/2018 Schwerpunkt Markt
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Betrieb und Markt
Welche Ergebnisse wurden erzielt? Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass
die Förderung künftig nicht nur für Grünland
Während für die Mittelgebirgslagen im oder einzelne Kulturen erfolgen darf, son-
Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb dern alle Kulturen mit einschließt. Dies ist
sowie im Allgäu und Teile des Odenwaldes den Vorgaben der WTO geschuldet. Die ge-
die Einstufung als benachteiligte Agrarzone naue Ausgestaltung der Fördersätze ist der-
auch mit den neuen Kriterien erhalten werden zeit noch in Abstimmung mit der EU.
kann, können zukünftig Flächen in eher
ackerbaugeprägten Gebieten nicht mehr als
benachteiligt eingestuft werden. Gleichzeitig Wie geht es weiter?
kommen aber auch aufgrund der geänderten
Abgrenzungsparameter neue Gemarkungen Neben Berggebieten und den Gebieten mit
im Umfang von rund 70.000 Hektar in die naturbedingten Nachteilen ist nach EU-Recht
Gebietskulisse hinein. noch die Ausweisung einer dritten Gebietska-
tegorie, den „Gebieten mit spezifischen Be-
Insgesamt werden landesweit rund 354.000 nachteiligungen“ möglich (diese werden
Hektar nicht mehr als benachteiligt eingestuft fälschlicherweise in der Literatur oft als 3.
(dies entspricht einer Reduzierung von 38,65 Stufe bezeichnet). Hierfür muss ebenfalls ein
Prozent von bisher rund 916.000 Hektar). Bei auf Indikatoren beruhendes System mit ana-
den Gebieten mit naturbedingten Nachteilen logen Verfahren (Abgrenzung über zwei Stu-
reduziert sich die landesweite Kulissenfläche fen und Genehmigungsverfahren bei der EU-
von rund 774.000 Hektar auf rund 450.000 Kommission) durchlaufen werden. Allerdings
Hektar. Beim Berggebiet ergibt sich durch die gibt es für die Indikatoren keine festen Vor-
Anpassung der geteilten Gemarkungen eine gaben. Für Baden-Württemberg sollen auch
Reduzierung um etwa 7.000 Hektar von rund Gebiete mit spezifischen Benachteiligungen
119.000 auf 112.000 Hektar. Die neue Ge- ermittelt und nach Möglichkeit ausgewiesen
samtkulisse umfasst eine Fläche von rund werden.
562.000 Hektar. Die Fläche der Gebietskulis-
se stellt die potentiell förderfähige Fläche dar.
Allerdings wurde bereits in der Vergangenheit Weitere Informationen
die Kulissenfläche nie im vollen Umfang be-
antragt. Die beigefügte Karte (siehe S. 25) sowie eine
Dr. Richard Wildmann und Liste mit der Einstufung sämtlicher Gemar-
Margarete Klein Die abschließende Genehmigung der Neuab- kungen einschließlich der relevanten Indika-
Ministerium für grenzung und der angepassten Förderung toren und die ausgewiesenen Flächen sind
Ländlichen Raum und erfolgt schließlich mit dem im Dezember ein- über das Internet öffentlich einsehbar:
Verbraucherschutz gereichten Änderungsantrag zum Maßnah- https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/
Baden-Württemberg men- und Entwicklungsplan Ländlicher MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerder-
Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (ME- wegweiser/Neue+Gebietskulisse
PL III) durch die EU-Kommission.
Wie sieht die künftige Förderung aus?
Bisher stehen für die Ausgleichzulage rund
30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Dieser
Betrag soll auch weiterhin eingesetzt werden.
Dabei soll die Förderung in den Berggebieten
unverändert erfolgen. In den Gebieten mit
naturbedingten Nachteilen wird die Staffe-
lung der Benachteiligung - wie bereits im
Berggebiet - mit Einführung der neuen Ku-
Richard Müller lisse nach der Ertragsmesszahl und nicht
LEL Schwäbisch Gmünd mehr nach der Landwirtschaftlichen Ver-
Tel. 07171/ 917-410 gleichszahl erfolgen.
richard.mueller@lel.bwl.de
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