Page 30 - Landinfo Heft 1/2018 Schwerpunkt Markt
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Betrieb und Markt







                                     Welche Ergebnisse wurden erzielt?      Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass
                                                                            die Förderung künftig nicht nur für Grünland
                                   Während für die Mittelgebirgslagen im    oder einzelne Kulturen erfolgen darf, son-
                                   Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb   dern alle Kulturen mit einschließt. Dies ist
                                   sowie im Allgäu und Teile des Odenwaldes   den Vorgaben der WTO geschuldet. Die ge-
                                   die Einstufung als benachteiligte Agrarzone   naue Ausgestaltung der Fördersätze ist der-
                                   auch mit den neuen Kriterien erhalten werden   zeit noch in Abstimmung mit der EU.
                                   kann, können zukünftig Flächen in eher
                                   ackerbaugeprägten Gebieten nicht mehr als
                                   benachteiligt eingestuft werden. Gleichzeitig   Wie geht es weiter?
                                   kommen aber auch aufgrund der geänderten
                                   Abgrenzungsparameter neue Gemarkungen    Neben Berggebieten und den Gebieten mit
                                   im Umfang von rund 70.000 Hektar in die   naturbedingten Nachteilen ist nach EU-Recht
                                   Gebietskulisse hinein.                   noch die Ausweisung einer dritten Gebietska-
                                                                            tegorie, den „Gebieten mit spezifischen Be-
                                   Insgesamt werden landesweit rund 354.000   nachteiligungen“ möglich (diese werden
                                   Hektar nicht mehr als benachteiligt eingestuft   fälschlicherweise in der Literatur oft als 3.
                                   (dies entspricht einer Reduzierung von 38,65   Stufe bezeichnet). Hierfür muss ebenfalls ein
                                   Prozent von bisher rund 916.000 Hektar). Bei   auf Indikatoren beruhendes System mit ana-
                                   den Gebieten mit naturbedingten Nachteilen   logen Verfahren (Abgrenzung über zwei Stu-
                                   reduziert sich die landesweite Kulissenfläche   fen und Genehmigungsverfahren bei der EU-
                                   von rund 774.000 Hektar auf rund 450.000   Kommission) durchlaufen werden. Allerdings
                                   Hektar. Beim Berggebiet ergibt sich durch die   gibt es für die Indikatoren keine festen Vor-
                                   Anpassung der geteilten Gemarkungen eine   gaben. Für Baden-Württemberg sollen auch
                                   Reduzierung um etwa 7.000 Hektar von rund   Gebiete mit spezifischen Benachteiligungen
                                   119.000 auf 112.000 Hektar. Die neue Ge-  ermittelt und nach Möglichkeit ausgewiesen
                                   samtkulisse umfasst eine Fläche von rund   werden.
                                   562.000 Hektar. Die Fläche der Gebietskulis-
                                   se stellt die potentiell förderfähige Fläche dar.
                                   Allerdings wurde bereits in der Vergangenheit   Weitere Informationen
                                   die Kulissenfläche nie im vollen Umfang be-
                                   antragt.                                 Die beigefügte Karte  (siehe S. 25) sowie eine
          Dr. Richard Wildmann und                                          Liste mit der Einstufung sämtlicher Gemar-
          Margarete Klein          Die abschließende Genehmigung der Neuab-  kungen einschließlich der relevanten Indika-
          Ministerium für          grenzung und der angepassten Förderung   toren und die ausgewiesenen Flächen sind
          Ländlichen Raum und      erfolgt schließlich mit dem im Dezember ein-  über das Internet öffentlich einsehbar:
          Verbraucherschutz        gereichten Änderungsantrag zum Maßnah-   https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/
          Baden-Württemberg        men-  und  Entwicklungsplan  Ländlicher   MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerder-
                                   Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (ME-    wegweiser/Neue+Gebietskulisse 
                                   PL III) durch die EU-Kommission.


                                     Wie sieht die künftige Förderung aus?

                                   Bisher stehen für die Ausgleichzulage rund
                                   30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Dieser
                                   Betrag soll auch weiterhin eingesetzt werden.
                                   Dabei soll die Förderung in den Berggebieten
                                   unverändert erfolgen. In den Gebieten mit
                                   naturbedingten Nachteilen wird die Staffe-
                                   lung der Benachteiligung - wie bereits im
                                   Berggebiet - mit Einführung der neuen Ku-
          Richard Müller           lisse nach der Ertragsmesszahl und  nicht
          LEL Schwäbisch Gmünd     mehr nach der Landwirtschaftlichen Ver-
          Tel. 07171/ 917-410      gleichszahl erfolgen.
          richard.mueller@lel.bwl.de



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