Page 27 - Landinfo Heft 1/2018 Schwerpunkt Markt
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Betrieb und Markt
Margarete Klein und Dr. Richard Wildmann, Richard Müller
Benachteiligte Gebiete in Baden-Württemberg
Neuabgrenzung der Gebietskulisse 2019
Mit dem Sonderbericht des EU-Rechnungshofes im Jahr 2003 beginnt ein langjähriger Prozess zur
neuen Abgrenzung der Gebietskulissen der benachteiligten Gebiete in der Europäischen Union.
Baden-Württemberg hat im Dezember 2017 mit dem dritten Änderungsantrag zum Maßnahmen- und
Entwicklungsplan die neue Kulisse beantragt, die ab dem Antragsjahr 2019 zur Geltung kommen wird.
Im folgenden Beitrag werden die Probleme und Ergebnisse dieses Umsetzungsprozesses beschrieben.
n Baden-Württemberg stellt die Förderung
Ider benachteiligten Gebiete insbesondere
für die Mittelgebirgslagen ein wichtiges Inst-
rument der Agrarpolitik dar. Die seitherigen
Fördergebiete sind in mehrere sogenannte
Gebietskulissen unterteilt (Berggebiete rund
119.000 Hektar, Gebiete mit naturbedingten
Nachteilen rund 774.000 Hektar, Gebiete mit
spezifischen Benachteiligungen/ Kleine Ge-
biete 23.000 Hektar). In der Gemeinschaft
wurden in der Vergangenheit zur Gebietsab-
grenzung laut Informationen der EU rund
150 unterschiedliche Abgrenzungsparameter
verwendet. Auf Drängen des Europäischen
Rechnungshofes mussten die EU-Kommissi-
on und die Mitgliedstaaten die Gebietskulis-
sen überprüfen und nach EU-weit einheitli-
chen Abgrenzungskriterien neu festlegen.
Die Entwicklung objektiver und EU-weit
anwendbarer Abgrenzungskriterien sowie die
Gebietsabgrenzung selbst waren ein langjäh-
riger Prozess, der seit 2004 läuft und bereits
im Jahr 2010 hätte abgeschlossen sein sollen.
Was sind benachteiligte Gebiete?
Nach den Definitionen des Artikels 32 der
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 zur Förde-
rung der ländlichen Entwicklung werden drei
Kategorien unterschieden:
• Berggebiete
• aus erheblichen naturbedingten Gründen
benachteiligte Gebiete
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