Page 27 - Landinfo Heft 1/2018 Schwerpunkt Markt
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Betrieb und Markt





       Margarete Klein und Dr. Richard Wildmann, Richard Müller


       Benachteiligte Gebiete in Baden-Württemberg



       Neuabgrenzung der Gebietskulisse 2019



       Mit dem Sonderbericht des EU-Rechnungshofes im Jahr 2003 beginnt ein langjähriger Prozess zur
       neuen  Abgrenzung  der  Gebietskulissen  der  benachteiligten  Gebiete  in  der  Europäischen  Union.
       Baden-Württemberg hat im Dezember 2017 mit dem dritten Änderungsantrag zum Maßnahmen- und
       Entwicklungsplan die neue Kulisse beantragt, die ab dem Antragsjahr 2019 zur Geltung kommen wird.
       Im folgenden Beitrag werden die Probleme und Ergebnisse dieses Umsetzungsprozesses beschrieben.




        n Baden-Württemberg stellt die Förderung
       Ider benachteiligten Gebiete insbesondere
       für die Mittelgebirgslagen ein wichtiges Inst-
       rument der Agrarpolitik dar. Die seitherigen
       Fördergebiete  sind  in  mehrere  sogenannte
       Gebietskulissen unterteilt (Berggebiete rund
       119.000 Hektar, Gebiete mit naturbedingten
       Nachteilen rund 774.000 Hektar, Gebiete mit
       spezifischen Benachteiligungen/ Kleine Ge-
       biete 23.000 Hektar). In der Gemeinschaft
       wurden in der Vergangenheit zur Gebietsab-
       grenzung laut Informationen der EU rund
       150 unterschiedliche Abgrenzungsparameter
       verwendet. Auf Drängen des Europäischen
       Rechnungshofes mussten die EU-Kommissi-
       on und die Mitgliedstaaten die Gebietskulis-
       sen überprüfen und nach EU-weit einheitli-
       chen Abgrenzungskriterien neu festlegen.
       Die Entwicklung objektiver und EU-weit
       anwendbarer Abgrenzungskriterien sowie die
       Gebietsabgrenzung selbst waren ein langjäh-
       riger Prozess, der seit 2004 läuft und bereits
       im Jahr 2010 hätte abgeschlossen sein sollen.



         Was sind benachteiligte Gebiete?

       Nach den Definitionen des Artikels 32 der
       Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 zur Förde-
       rung der ländlichen Entwicklung werden drei
       Kategorien unterschieden:

       •  Berggebiete

       •  aus erheblichen naturbedingten Gründen
         benachteiligte Gebiete






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