Page 28 - Landinfo Heft 1/2018 Schwerpunkt Markt
P. 28

Betrieb und Markt






                                   •  aus anderen spezifischen Gründen benach-  Wie wurde abgegrenzt?
                                     teiligte Gebiete (bisher „Kleine Gebiete“)
                                                                            Die Abgrenzung musste in zwei Schritten er-
                                                                            folgen:
                                     Was wurde neu abgegrenzt?
                                                                            1. In einer ersten Stufe wurden nach 8 biophy-
                                   Neu abgegrenzt werden mussten die Gebiete   sikalischen Indikatoren die Flächen ermit-
                                   mit naturbedingten Nachteilen (seither „Be-  telt, die nach klimatischen, bodenkundli-
                                   nachteiligte Agrarzone“ oder „Benachteiligte   chen oder reliefbedingten Kriterien eine
                                   Gebiete“). Die bisherigen Berggebiete konn-  natürliche Benachteiligung anzeigen.
                                   ten nahezu unverändert erhalten werden. Nur
                                   in einigen geteilten Gemarkungen mit unter-  2. In einer zweiten Stufe wurden nach 9 mög-
                                   schiedlichen Kulissenzugehörigkeiten musste   lichen Kriterien  die Gebiete  ermittelt, in
                                   eine Bereinigung erfolgen, da in die neue Ge-  denen durch investive Maßnahmen oder
                                   bietskulisse nur noch ganze Gemarkungen    wirtschaftliche Tätigkeiten die natürliche
                                   aufgenommen werden können. Die bisheri-    Benachteiligung überwunden wurde, das
                                   gen „Kleinen Gebiete“ gehen in der neuen   sogenannte Fine-tuning.
                                   Kulisse für Gebiete mit naturbedingten
                                   Nachteilen auf und entfallen als eigenständi-  Für die Neuabgrenzung kamen in Baden-
          Tabelle 1                ge Gebietskulisse.                       Württemberg in der ersten Stufe die Indika-
          Kriterien der Neuabgrenzung,                                      toren niedrige Temperatur, begrenzte Was-
          deren Definitionen und
          Schwellenwerte                                                    serführung im Boden, verschiedene Boden-






          Kriterium/ Indikator   Definition                               Schwellenwert
          Niedrige Temperatur    Temperatursumme während der Vegetationszeit   ≤ 1.500 Summen-Tage
                                 definiert als aufsummierte durchschnittliche   >20% a 7 von 30 Jahren
                                 Temperatursumme > 5°C
          Begrenzte Wasserführung  Flächen, die für eine signifikante Dauer des    nasser Boden innerhalb von 80 cm > 6 Monate
                                 Jahres mit Wasser gesättigt oder überflutet sind  oder nass innerhalb von 40 cm > 11 Monate oder
                                                                          eingestuft als „poorly drained“ oder very poorly
                                                                          drained „ oder Gley-typische Färbung des Ober-
                                                                          bodens bis 40 cm
          Unvorteilhafte Boden-
          textur & Steinigkeit
          - Grobboden im         Relative Häufigkeit von Ton, Schluff, Sand, orga-  Grobbodenanteil ≥ 15 Vol.-% einschließlich
            Oberboden            nischem Material und Grobbodenanteil     Felsaufgrabungen
          - Sand und lehmiger                                             Bodeneinstufung der obersten 100 cm ist zu-
            Boden                                                         sammengefasst mehr als 50% Sand, lehmiger
                                                                          Sand, definiert als Schluff% + 2xTon% ≤ 30%)
          - Schwerer Ton                                                  Oberboden ist schwerer Ton (≥ 60 % Ton)
          - Organische Böden                                              Böden mit einem organischen Horizont (Gehalt
                                                                          an organischer Substanz >= 30 %) von mindes-
                                                                          tens 40 cm Mächtigkeit
          - Vertisole                                                     Oberboden mit  mindestens 30 % Ton und Verti-
                                                                          soleigenschaften innerhalb  der obersten 100 cm
          Durchwurzelungstiefe   Tiefe in cm von der  Bodenoberfläche bis zum   ≤ 30 cm
                                 Ausgangsgestein oder bis zu einer wasserun-
                                 durchlässigen Schicht
          Steile Hanglage        Höhenveränderung bei der planimetrischen    ≥ 15 %
                                 Entfernung (in %)




          28                                                                                      Landinfo 1 | 2018
   23   24   25   26   27   28   29   30   31   32   33