Page 51 - E-paper Landinfo 1_2024
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Betrieb und Markt





       Toralf Bauch


       Wildschäden im Feld

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       Die Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg (WFS) hat im Rahmen ihrer Tätigkeit bei
       der Aus- und Weiterbildung sowie in der Betreuung von anerkannten Wildschadensschätzerinnen und
       -schätzern feststellen müssen, dass neben vielen betroffenen Gemeinden auch die Basispartner (Land-
       wirtschaft & Jagd) häufige Informationsdefizite beim Verfahrensablauf der Wildschäden im Feld besit-
       zen. Im Folgenden soll daher der Verfahrensablauf für Wildschäden im Feld dargestellt werden.





        m Rahmen der Novellierung des Jagd- und   Die Kosten des Verfahrens der Wild- oder
       IWildtiermanagementgesetztes (JWMG) im   Jagdschadensschätzung trägt zunächst die
       Jahre 2020 sind wichtige Handlungsanpas-  Person, die das Tätigwerden der Gemeinde
       sungen im Wildschadensverfahren vorge-   oder die Schätzung des Wildschadens oder
       nommen worden. So wird nach einer fristge-  Jagdschadens veranlasst hat, also nicht die
       rechten Anmeldung eines Wildschadens (in-  Gemeinde. Die geschädigte und ersatzpflich-
       nerhalb von sieben Tagen nach Kenntnisnah-  tige Person einigen sich über die anteilige
       me) von der zuständigen Gemeinde eine    Übernahme der  Verfahrenskosten.  Kommt
       Anmeldebescheinigung ausgestellt. Wenn ein   es zu keiner Einigung der beiden Parteien,
       Einigungsversuch zwischen Geschädigten   werden die Verfahrenskosten jeweils zur
       und Ersatzpflichtigen erfolglos bleibt, bestellt   Hälfte  geteilt.  Sollten  die  Verfahrenskosten
       auf Antrag eines oder beider Beteiligter die   (Wildschadensschätzer & Gemeinde) die Hö-
       Gemeinde  eine anerkannte Wildschadens-  he des eigentlichen Wildschadens oder Jagd-
       schätzerin oder einen Wildschadensschätzer   schadens allerdings übersteigen, sind diese
       zur Schätzung des angemeldeten Schadens.   nicht ersatzpflichtig. Für diesen Fall ist die
       Darüber hinaus wird durch die Gemeinde der   ersatzpflichtige Person nur zur Übernahme
       Tag des Schätztermins festgelegt. Eine Liste   der Schadenskosten, jedoch nicht zur Über-
       der anerkannten Wildschadensschätzerinnen   nahme der Verfahrenskosten verpflichtet.
       und -schätzer kann durch die Gemeinden bei   Die Kosten bleiben in dem Fall bei der Per-
       den zuständigen Unteren Jagdbehörden ab-  son, die das Tätigwerden der Gemeinde oder
       gefragt werden.                          die Schätzung des Wildschadens oder Jagd-
                                                schadens veranlasst hat. 


         Tätigkeit der Gemeinde im Verfahrensablauf in Stichworten:

         •   Anmeldung des Wildschadens innerhalb einer Woche (§ 57 (1) JWMG)
              -  nachdem die geschädigte Person von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung
              gehöriger Sorgfalt erhalten hätte,
              -  Anmeldung und Beauftragung zur Schadensschätzung erfolgt in schriftlicher Form (Textform gem. §
              126b BGB) oder zur Niederschrift (auch E-Mail möglich) bei der zuständigen Gemeinde (§ 13 (1)
              DVO zum JWMG).
         •  Die Anmeldebescheinigung (§ 57 (2) JWMG) stellt die zuständige Gemeinde aus (§ 13 (2) DVO zum
           JWMG) und muss neben der sofortigen Information (unverzüglich) an die ersatzpflichtige Person
           folgende Punkte enthalten:
              -  Tag der Anmeldung
              -  Benennung der geschädigten Person
              -  Genaue Örtlichkeit des Schadens (Flurstück etc.).
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         •  Nach erfolglosem Versuch einer gütlichen Einigung beauftragt die Gemeinde (§ 57 (3) JWMG) auf
           Antrag und Kosten eines oder beider Beteiligter eine nach § 57 (4) JWMG anerkannte Wildschadens-  LAZBW Aulendorf
           schätzerin oder einen Wildschadensschätzer und setzt einen Ortstermin fest zu dem Zweck, den   Tel.: 07525 / 942 – 346
           Wildschaden oder Jagdschaden zu schätzen und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.  toralf.bauch@lazbw.bwl.
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