Page 7 - Final_E-Paper_komplett_Landinfo 2_2023
P. 7
Tierzucht aktuell - Anpassung an die Herausforderungen
• Verbringen von Zuchttieren und deren • die von den Tieren gewonnen Erzeugnisse
Zuchtmaterial den an sie gestellten qualitativen Anforde-
rungen entsprechen,
Weiterhin regeln zwei Durchführungs-Ver-
ordnungen Details zu Tierzuchtbescheini- • eine genetische Vielfalt und das Kulturerbe
gungen und zur Bekanntmachung von aner- der einheimischen Rassen erhalten werden.
kannten Zuchtorganisationen.
Regelungen für Baden-Württemberg
Das deutsche Tierzuchtgesetz
Während noch bis in die 1990er Jahre den
Nachdem die EU-Tierzuchtverordnung un- Ländern durch das deutsche Tierzuchtgesetz
mittelbar gilt, gab es bei der Neuordnung des zahlreiche landesspezifische Einzelregelun-
deutschen Tierzuchtrechts nur noch einen gen ermöglicht wurden, sind diese in der ak-
eingeschränkten Gestaltungsspielraum. Ei- tuellen Rechtslage – im Sinne einer bundes-
nerseits sollte dem Grundsatz – nicht oder weiten Harmonisierung – auf ein Mindest-
nur geringfügig über eine 1:1 - Umsetzung maß begrenzt. Als eine der wenigen Gestal-
des EU-Rechtes hinausgehen – Rechnung ge- tungsmöglichkeiten eröffnet die Länder-
tragen werden. Andererseits sollten nationa- ermächtigung in § 9 Abs. 2 des Tierzuchtge-
len Besonderheiten sowie die einheitliche setzes den Ländern, die Zuständigkeit für die
Anwendung des Rechts in den Ländern si- Durchführung von Leistungsprüfungen und
chergestellt werden. Zuchtwertschätzung als Landesaufgabe
wahrzunehmen. Baden-Württemberg hat – in
Vor diesem Hintergrund wurden im neuen Fortsetzung der Vorgängerregelungen – von
Tierzuchtgesetz u.a. ergänzende Regelungen dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht.
zur Anerkennung von Zuchtverbänden und Auf dieser Grundlage sind die Zuchtwert-
Zuchtunternehmen, zur Genehmigung von schätzung und bestimmte Bereiche der Leis-
Zuchtprogrammen sowie zum Anbieten, Ab- tungsprüfungen weiterhin staatliche Aufga-
geben und zur Verwendung von Samen, Ei- ben. In anderen Bereichen der Leistungsprü-
zellen, Embryonen sowie zum Handel mit fung beauftragt das Land Zuchtverbände
Zuchttieren und Vorbuchtieren formuliert. oder den Landesverband Baden-Württem-
Von besonderer Bedeutung ist ein eigener berg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen
Abschnitt zur Erhaltung der genetischen in der Tierzucht e.V. (LKV) mit der Durch-
Vielfalt. führung von Leistungsprüfungen. Geregelt
ist dies in der Landwirtschafts-Zuständig-
Wie bei den früheren deutschen Tierzuchtge- keits-Verordnung (vergleiche Abschnitt 3 § 6
setzen hält auch das jetzt geltende Tierzucht- und § 6a), der Vor-Ort-Zuständigkeitsverord-
gesetz an einer klaren Zielsetzung und einem nung Landwirtschaft (vergleiche Abschnitt 4
ausgeprägten Fördergedanken fest. In § 1 § 8 und § 9) sowie der Bekanntmachung des
Abs. 3 wird deshalb ausgeführt, dass die MLR über die Beleihung von Tierzuchtver-
Zucht (der dem Tierzuchtrecht unterliegen- bänden und weiteren Organisationen mit der
den Tierarten) auch durch Bereitstellung öf- Durchführung von Leistungsprüfungen in
fentlicher Mittel zu fördern ist. Dabei werden der Tierzucht vom 28. September 2020.
folgende Ziele benannt:
Es sollen Schlussbemerkung
• die Leistungsfähigkeit, die Tiergesundheit Im Zusammenspiel zwischen EU- und natio-
sowie die Robustheit der Tiere erhalten und nalem Tierzuchtrecht sind somit aktuell die
verbessert werden mit dem Ziel einer nach- Grundlagen geschaffen, um eine einheitliche
haltigen Tierzucht hinsichtlich einer ver- Umsetzung der Vorgaben sicherzustellen.
besserten Ressourceneffizienz und einer Das geltende Tierzuchtrecht bietet aber auch
besseren Widerstandsfähigkeit, die Grundlage dafür, den aktuellen gesell-
schaftlichen Anforderungen sowie den ver- Dr. Hans Ableiter
• die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die stärkt zu berücksichtigenden Tierschutz- und MLR - Ref. 26
Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeu- Umweltaspekten in der Zuchtarbeit gerecht Tel.: 0711 / 126 - 2271
gung verbessert werden, zu werden. hans.ableiter@mlr.bwl.de
Landinfo 2 7
Landinfo 2 | 2023 | 2023