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Tierzucht aktuell - Anpassung an die Herausforderungen





       •  Verbringen von Zuchttieren und deren   •  die von den Tieren gewonnen Erzeugnisse
         Zuchtmaterial                            den an sie gestellten qualitativen Anforde-
                                                  rungen entsprechen,
       Weiterhin regeln zwei Durchführungs-Ver-
       ordnungen Details zu Tierzuchtbescheini-  •  eine genetische Vielfalt und das Kulturerbe
       gungen und zur Bekanntmachung von aner-    der einheimischen Rassen erhalten werden.
       kannten Zuchtorganisationen.

                                                  Regelungen für Baden-Württemberg
         Das deutsche Tierzuchtgesetz
                                                Während noch bis in die 1990er Jahre den
       Nachdem die EU-Tierzuchtverordnung un-   Ländern durch das deutsche Tierzuchtgesetz
       mittelbar gilt, gab es bei der Neuordnung des   zahlreiche  landesspezifische  Einzelregelun-
       deutschen Tierzuchtrechts nur noch einen   gen ermöglicht wurden, sind diese in der ak-
       eingeschränkten Gestaltungsspielraum. Ei-  tuellen Rechtslage – im Sinne einer bundes-
       nerseits sollte dem Grundsatz – nicht oder   weiten Harmonisierung – auf ein Mindest-
       nur geringfügig über eine 1:1 - Umsetzung   maß begrenzt. Als eine der wenigen Gestal-
       des EU-Rechtes hinausgehen – Rechnung ge-  tungsmöglichkeiten  eröffnet  die  Länder-
       tragen werden. Andererseits sollten nationa-  ermächtigung in § 9 Abs. 2 des Tierzuchtge-
       len Besonderheiten sowie die einheitliche   setzes den Ländern, die Zuständigkeit für die
       Anwendung des Rechts in den Ländern si-  Durchführung von Leistungsprüfungen und
       chergestellt werden.                     Zuchtwertschätzung  als  Landesaufgabe
                                                wahrzunehmen. Baden-Württemberg hat – in
       Vor diesem Hintergrund wurden im neuen   Fortsetzung der Vorgängerregelungen – von
       Tierzuchtgesetz u.a. ergänzende Regelungen   dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht.
       zur Anerkennung von Zuchtverbänden und   Auf dieser Grundlage sind die Zuchtwert-
       Zuchtunternehmen, zur Genehmigung von    schätzung und bestimmte Bereiche der Leis-
       Zuchtprogrammen sowie zum Anbieten, Ab-  tungsprüfungen weiterhin staatliche Aufga-
       geben und zur Verwendung von Samen, Ei-  ben. In anderen Bereichen der Leistungsprü-
       zellen, Embryonen sowie zum Handel mit   fung beauftragt das Land Zuchtverbände
       Zuchttieren und Vorbuchtieren formuliert.   oder den Landesverband Baden-Württem-
       Von besonderer Bedeutung ist ein eigener   berg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen
       Abschnitt zur Erhaltung der genetischen   in der Tierzucht e.V. (LKV) mit der Durch-
       Vielfalt.                                führung  von  Leistungsprüfungen.  Geregelt
                                                ist dies in der Landwirtschafts-Zuständig-
       Wie bei den früheren deutschen Tierzuchtge-  keits-Verordnung (vergleiche Abschnitt 3 § 6
       setzen hält auch das jetzt geltende Tierzucht-  und § 6a), der Vor-Ort-Zuständigkeitsverord-
       gesetz an einer klaren Zielsetzung und einem   nung Landwirtschaft (vergleiche Abschnitt 4
       ausgeprägten Fördergedanken fest. In § 1   § 8 und § 9) sowie der Bekanntmachung des
       Abs.  3  wird deshalb  ausgeführt,  dass  die   MLR über die Beleihung von Tierzuchtver-
       Zucht (der dem Tierzuchtrecht unterliegen-  bänden und weiteren Organisationen mit der
       den Tierarten) auch durch Bereitstellung öf-  Durchführung von Leistungsprüfungen in
       fentlicher Mittel zu fördern ist. Dabei werden   der Tierzucht vom 28. September 2020.
       folgende Ziele benannt:

       Es sollen                                  Schlussbemerkung

       •  die Leistungsfähigkeit, die Tiergesundheit   Im Zusammenspiel zwischen EU- und natio-
         sowie die Robustheit der Tiere erhalten und   nalem Tierzuchtrecht sind somit aktuell die
         verbessert werden mit dem Ziel einer nach-  Grundlagen geschaffen, um eine einheitliche
         haltigen Tierzucht hinsichtlich einer ver-  Umsetzung der  Vorgaben  sicherzustellen.
         besserten Ressourceneffizienz und einer   Das geltende Tierzuchtrecht bietet aber auch
         besseren Widerstandsfähigkeit,         die Grundlage dafür, den aktuellen gesell-
                                                schaftlichen Anforderungen sowie den ver-  Dr. Hans Ableiter
       •  die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die   stärkt zu berücksichtigenden Tierschutz- und   MLR - Ref. 26
         Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeu-  Umweltaspekten in der Zuchtarbeit gerecht   Tel.: 0711 / 126 - 2271
         gung verbessert werden,                zu werden.                              hans.ableiter@mlr.bwl.de



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