Page 37 - Landinfo Heft 5/2019 Digitalisierung
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Heike Nitsch, Dr. Felix Fornoff, Dr. Alice Claßen

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       Ergebnisse einer faunistischen Studie zu                                                  Bild 1: Zählrahmen
                                                                                                 Foto: Lisa Schäfer

       einjährigen FAKT-Blühflächen



       Blühende Flächen bringen nicht nur Abwechslung in Agrarlandschaften, sondern stellen auch eine
       wichtige Nahrungsquelle und Lebensraum für Insekten dar. Aus diesem Grund fördert Baden-Würt-
       temberg die Einsaat von Blühmischungen über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz
       und Tierwohl (FAKT). Um zu untersuchen, inwieweit blütenbesuchende Insekten tatsächlich von die-
       ser Fördermaßnahme profitieren, wurde das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) innerhalb
       der laufenden Bewertung des baden-württembergischen ländlichen Entwicklungsprogramms (MEPL
       III) mit einer entsprechenden Studie beauftragt. Für eine Mitarbeit konnten die Universitäten Freiburg
       und Würzburg gewonnen werden.

         Untersuchungskonzept und Methodik       Die Förderung von „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ über FAKT

                                                 Im  Rahmen  der  Maßnahme  „Brachebegrünung  mit  Blühmischungen“  (FAKT-
       Im Juli und August 2018 wurden in zwei Regionen   Maßnahme E 2.1 und E 2.2) erfolgt eine flächige Aussaat von vorgegebenen ein
       Baden-Württembergs („Nordost“ mit den Landkrei-  oder überjährigen Blühmischungen auf Ackerflächen. Die Einsaat der einjährigen
       sen Hohenlohe und Main-Tauber-Kreis sowie „Süd-  Mischungen M1 oder M2 erfolgt bis spätestens 15. Mai. Die überjährige Mischung
       west“ mit den Landkreisen Emmendingen und Or-  M3 muss bis zum 15. September des Vorjahres eingesät werden. Vor Ende No-
                                                 vember  (bzw.  ab  September  bei Anbau  einer Winterkultur)  darf  der Aufwuchs
       tenaukreis) Flächen untersucht, auf denen die Blüh-  nicht  gemulcht  bzw.  eingearbeitet  werden.  Bei  hohem  Unkrautdruck  ist  ein
       mischungen ausgesät wurden oder die als Vergleichs-  Schröpfschnitt ab dem 15. Juli möglich.
       fläche dienten. In jeder der beiden Regionen wurden    Die vorgegebenen Saatmischungen mit 15 bis 24 blühenden Pflanzenarten sind
       nach Kontaktaufnahme mit an der Maßnahme teil-  durch ihre Zusammensetzung für alle Standorte Baden-Württembergs geeignet
       nehmenden Landwirten je fünf Flächen der einjähri-  und sollen möglichst eine durchgehende Tracht in den Sommermonaten sicher-
       gen Blühmischungen M1 und M2 sowie fünf Ver-  stellen. Je nach Mischung sind Phacelia, Gelbsenf und Buchweizen als Frühblüher
       gleichsflächen ausgewählt. Die überjährigen Mi-  enthalten. Im Jahresverlauf kommen Borretsch, Kornblume und diverse Kleear-
                                                 ten hinzu. Enthalten sind auch Sonnenblume, Klatschmohn und Ringelblume. Im
       schung M3 wurde nur von wenigen Betrieben umge-  Vergleich zur Mischung M1 kommt die ebenfalls einjährige Mischung M2 ohne
       setzt, diese Fördervariante konnte daher nicht in die   Kreuzblütler und Buchweizen aus. Sie kann daher z.B. auch von Betrieben mit ei-
       Studie einbezogen werden. Sonderstandorte wurden   nem hohen Anteil an Kreuzblütlern (Raps, Senf) in der Fruchtfolge angewendet
       vermieden und die Untersuchungsflächen grenzten   werden. Im Jahr 2017 wurde die Maßnahme auf insgesamt 12.841 ha gefördert
       in der Regel an landwirtschaftlich genutzte Flächen   (s. Abb. 1)



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