Page 37 - Landinfo Heft 5/2019 Digitalisierung
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Heike Nitsch, Dr. Felix Fornoff, Dr. Alice Claßen
Pflanzen- und Tierproduktion
Ergebnisse einer faunistischen Studie zu Bild 1: Zählrahmen
Foto: Lisa Schäfer
einjährigen FAKT-Blühflächen
Blühende Flächen bringen nicht nur Abwechslung in Agrarlandschaften, sondern stellen auch eine
wichtige Nahrungsquelle und Lebensraum für Insekten dar. Aus diesem Grund fördert Baden-Würt-
temberg die Einsaat von Blühmischungen über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz
und Tierwohl (FAKT). Um zu untersuchen, inwieweit blütenbesuchende Insekten tatsächlich von die-
ser Fördermaßnahme profitieren, wurde das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) innerhalb
der laufenden Bewertung des baden-württembergischen ländlichen Entwicklungsprogramms (MEPL
III) mit einer entsprechenden Studie beauftragt. Für eine Mitarbeit konnten die Universitäten Freiburg
und Würzburg gewonnen werden.
Untersuchungskonzept und Methodik Die Förderung von „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ über FAKT
Im Rahmen der Maßnahme „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ (FAKT-
Im Juli und August 2018 wurden in zwei Regionen Maßnahme E 2.1 und E 2.2) erfolgt eine flächige Aussaat von vorgegebenen ein
Baden-Württembergs („Nordost“ mit den Landkrei- oder überjährigen Blühmischungen auf Ackerflächen. Die Einsaat der einjährigen
sen Hohenlohe und Main-Tauber-Kreis sowie „Süd- Mischungen M1 oder M2 erfolgt bis spätestens 15. Mai. Die überjährige Mischung
west“ mit den Landkreisen Emmendingen und Or- M3 muss bis zum 15. September des Vorjahres eingesät werden. Vor Ende No-
vember (bzw. ab September bei Anbau einer Winterkultur) darf der Aufwuchs
tenaukreis) Flächen untersucht, auf denen die Blüh- nicht gemulcht bzw. eingearbeitet werden. Bei hohem Unkrautdruck ist ein
mischungen ausgesät wurden oder die als Vergleichs- Schröpfschnitt ab dem 15. Juli möglich.
fläche dienten. In jeder der beiden Regionen wurden Die vorgegebenen Saatmischungen mit 15 bis 24 blühenden Pflanzenarten sind
nach Kontaktaufnahme mit an der Maßnahme teil- durch ihre Zusammensetzung für alle Standorte Baden-Württembergs geeignet
nehmenden Landwirten je fünf Flächen der einjähri- und sollen möglichst eine durchgehende Tracht in den Sommermonaten sicher-
gen Blühmischungen M1 und M2 sowie fünf Ver- stellen. Je nach Mischung sind Phacelia, Gelbsenf und Buchweizen als Frühblüher
gleichsflächen ausgewählt. Die überjährigen Mi- enthalten. Im Jahresverlauf kommen Borretsch, Kornblume und diverse Kleear-
ten hinzu. Enthalten sind auch Sonnenblume, Klatschmohn und Ringelblume. Im
schung M3 wurde nur von wenigen Betrieben umge- Vergleich zur Mischung M1 kommt die ebenfalls einjährige Mischung M2 ohne
setzt, diese Fördervariante konnte daher nicht in die Kreuzblütler und Buchweizen aus. Sie kann daher z.B. auch von Betrieben mit ei-
Studie einbezogen werden. Sonderstandorte wurden nem hohen Anteil an Kreuzblütlern (Raps, Senf) in der Fruchtfolge angewendet
vermieden und die Untersuchungsflächen grenzten werden. Im Jahr 2017 wurde die Maßnahme auf insgesamt 12.841 ha gefördert
in der Regel an landwirtschaftlich genutzte Flächen (s. Abb. 1)
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