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Wissenstransfer in die Landwirtschaft





                                   Die einzelnen Beratungsmodule, sortiert   •   Imkerei
                                   nach den oben genannten Themenbereichen,
                                   und die jeweils wichtigsten Rahmenbedin-  •   Klimaschutz und Klimawandelanpassung
                                   gungen (Mindestberatungsumfang in Stun-
                                   den, Förderhöchstbetrag und Fördersatz)    •   Nachhaltigkeitsberatung
                                   sind in der Übersicht „Geförderte Beratungsmo-
                                   dule in Baden-Württemberg“ (siehe „Übersicht   •   Pflanzenschutzmittel-Reduktion
          QR-Code zur Übersicht der
          geförderten Beratungsmodule   Beratungsmodule“ roter Kasten nächste Sei-
          in Baden-Württemberg     te) aufgeführt.                          •   Tierwohl - Rind

                                   Die Erfahrungen der letzten Förderperiode   •   Tierwohl - Schwein
                                   zeigten, dass einzelne Beratungsmodule kaum
                                   nachgefragt wurden und dass die Gesamtzahl   Die bisherige Unterscheidung in Einstiegs-,
                                   der Module reduziert werden sollte, um mehr   Grund- und Spezialmodule wurde nicht wei-
                                   Übersichtlichkeit zu erreichen. Daher wurden   ter fortgeführt. Stattdessen wurde das Ange-
                                   für die neue Förderperiode einzelne Module   bot noch einheitlicher und übersichtlicher
                                   nicht mehr ins Angebot aufgenommen bzw.   gestaltet.
                                   Module inhaltlich zusammengefasst oder er-
                                   gänzt. Die ehemaligen Spezialmodule „Un-
                                   ternehmen betriebswirtschaftlich vorhaben-  Förderung - Beratungsumfang -
                                   bezogen begleiten“, „Betrieb - Betriebszwei-  De-minimis
                                   gauswertung“ und „Arbeitswirtschaft“ wur-
                                   den beispielsweise zu einem neuen Modul   Die angebotenen Beratungsmodule werden
                                   „Arbeitswirtschaft und Betriebsorganisation“   mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirt-
                                   zusammengefasst. Das Modul „Digitalisie-  schaftsfonds für die Entwicklung des Ländli-
                                   rung & Vernetzung“ wurde dagegen in zwei   chen Raumes (ELER) und mit Ko-Finanzie-
                                   neue Module aufgeteilt: „Digitalisierung –   rungsmitteln des Bundes und des Landes in
                                   Tierhaltung und Futterbau“ und „Digitalisie-  der Regel zu 80 %, bei bestimmten Modulen
                                   rung – Pflanzen und Sonderkulturanbau“.  zu 100 %, gefördert. Die Förderobergrenze
                                                                            pro Modul beträgt nun einheitlich 1.500 Eu-
                                   Aber auch komplett neue Beratungsmodule   ro. Eine Beratung umfasst in der Regel min-
                                   wurden entwickelt:                       destens fünf Stunden. Einzelne Module, wie
                                                                            zum Beispiel im Bereich Pflanzenschutz oder
                                   •   Agroforst                            Tierwohl, aber auch der sog. „Kleine Energie-
                                                                            effizienz-Check“, sind  auf  mindestens  drei
                                   •   Bioökonomie                          Stunden ausgelegt.

                                   •   Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit   Beratungen, bei denen es nicht um die Pro-
                                                                            duktion und/oder den Handel mit landwirt-
                                                                            schaftlichen Erzeugnissen gemäß Anhang I
                                                                            AEUV geht, sind nicht im Rahmen des GAP-
            De-minimis-Beihilfen                                            Strategieplans notifiziert, und stellen daher in
            Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäi-  der neuen Förderperiode eine De-minimis-
            schen Union untersagt staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewähr-  Beihilfe für das beratene landwirtschaftliche
            te  Beihilfen,  die  durch  die  Begünstigung  bestimmter  Unternehmen   Unternehmen  dar.  Das  gilt  für  das  Modul
            oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfäl-  „Biogas“.
            schen drohen, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten
            beeinträchtigen.                                                Bei anderen Modulen, wie beim Modul „Re-
                                                                            gionale Vermarktung“ oder „Agroforst“ (in
            Die De-minimis-Verordnung legt den Schwellenwert fest, bis zu dem   der Übersicht „Geförderte Beratungsmodule in
            Beihilfen als Maßnahmen angesehen werden, die nicht alle Merkmale   Baden-Württemberg“ mit einem Stern gekenn-
            des Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro-  zeichnet), hängt die Einstufung als De-mini-
            päischen Union erfüllen. Das bedeutet: Beihilfen bis zum genannten   mis-Förderung davon ab, was im konkreten
            Schwellenwert werden nicht als (drohende) Wettbewerbsverfälschung   Fall Gegenstand der Beratung ist. Ein Unter-
            angesehen und unterliegen daher nicht dem Anmeldeverfahren.     nehmen darf nicht mehr als 200.000 Euro
            Quelle: EUR-Lex                                                 De-minimis-Beihilfen in drei Kalenderjahren
                                                                            erhalten. Zu Kürzungen bei der Beratungs-



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