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Wissenstransfer in die Landwirtschaft
Die einzelnen Beratungsmodule, sortiert • Imkerei
nach den oben genannten Themenbereichen,
und die jeweils wichtigsten Rahmenbedin- • Klimaschutz und Klimawandelanpassung
gungen (Mindestberatungsumfang in Stun-
den, Förderhöchstbetrag und Fördersatz) • Nachhaltigkeitsberatung
sind in der Übersicht „Geförderte Beratungsmo-
dule in Baden-Württemberg“ (siehe „Übersicht • Pflanzenschutzmittel-Reduktion
QR-Code zur Übersicht der
geförderten Beratungsmodule Beratungsmodule“ roter Kasten nächste Sei-
in Baden-Württemberg te) aufgeführt. • Tierwohl - Rind
Die Erfahrungen der letzten Förderperiode • Tierwohl - Schwein
zeigten, dass einzelne Beratungsmodule kaum
nachgefragt wurden und dass die Gesamtzahl Die bisherige Unterscheidung in Einstiegs-,
der Module reduziert werden sollte, um mehr Grund- und Spezialmodule wurde nicht wei-
Übersichtlichkeit zu erreichen. Daher wurden ter fortgeführt. Stattdessen wurde das Ange-
für die neue Förderperiode einzelne Module bot noch einheitlicher und übersichtlicher
nicht mehr ins Angebot aufgenommen bzw. gestaltet.
Module inhaltlich zusammengefasst oder er-
gänzt. Die ehemaligen Spezialmodule „Un-
ternehmen betriebswirtschaftlich vorhaben- Förderung - Beratungsumfang -
bezogen begleiten“, „Betrieb - Betriebszwei- De-minimis
gauswertung“ und „Arbeitswirtschaft“ wur-
den beispielsweise zu einem neuen Modul Die angebotenen Beratungsmodule werden
„Arbeitswirtschaft und Betriebsorganisation“ mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirt-
zusammengefasst. Das Modul „Digitalisie- schaftsfonds für die Entwicklung des Ländli-
rung & Vernetzung“ wurde dagegen in zwei chen Raumes (ELER) und mit Ko-Finanzie-
neue Module aufgeteilt: „Digitalisierung – rungsmitteln des Bundes und des Landes in
Tierhaltung und Futterbau“ und „Digitalisie- der Regel zu 80 %, bei bestimmten Modulen
rung – Pflanzen und Sonderkulturanbau“. zu 100 %, gefördert. Die Förderobergrenze
pro Modul beträgt nun einheitlich 1.500 Eu-
Aber auch komplett neue Beratungsmodule ro. Eine Beratung umfasst in der Regel min-
wurden entwickelt: destens fünf Stunden. Einzelne Module, wie
zum Beispiel im Bereich Pflanzenschutz oder
• Agroforst Tierwohl, aber auch der sog. „Kleine Energie-
effizienz-Check“, sind auf mindestens drei
• Bioökonomie Stunden ausgelegt.
• Bodenschutz und Bodenfruchtbarkeit Beratungen, bei denen es nicht um die Pro-
duktion und/oder den Handel mit landwirt-
schaftlichen Erzeugnissen gemäß Anhang I
AEUV geht, sind nicht im Rahmen des GAP-
De-minimis-Beihilfen Strategieplans notifiziert, und stellen daher in
Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäi- der neuen Förderperiode eine De-minimis-
schen Union untersagt staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewähr- Beihilfe für das beratene landwirtschaftliche
te Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen Unternehmen dar. Das gilt für das Modul
oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfäl- „Biogas“.
schen drohen, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten
beeinträchtigen. Bei anderen Modulen, wie beim Modul „Re-
gionale Vermarktung“ oder „Agroforst“ (in
Die De-minimis-Verordnung legt den Schwellenwert fest, bis zu dem der Übersicht „Geförderte Beratungsmodule in
Beihilfen als Maßnahmen angesehen werden, die nicht alle Merkmale Baden-Württemberg“ mit einem Stern gekenn-
des Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro- zeichnet), hängt die Einstufung als De-mini-
päischen Union erfüllen. Das bedeutet: Beihilfen bis zum genannten mis-Förderung davon ab, was im konkreten
Schwellenwert werden nicht als (drohende) Wettbewerbsverfälschung Fall Gegenstand der Beratung ist. Ein Unter-
angesehen und unterliegen daher nicht dem Anmeldeverfahren. nehmen darf nicht mehr als 200.000 Euro
Quelle: EUR-Lex De-minimis-Beihilfen in drei Kalenderjahren
erhalten. Zu Kürzungen bei der Beratungs-
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