Page 24 - Landinfo 3_2023_Wissenstransfer
P. 24

Wissenstransfer in die Landwirtschaft





          Richard Riester


          Agrarmarktinformationen schaffen Transparenz und

          stärken Erzeugung



          Die Agrarmärkte sind durch große Markt- und Preisschwankungen gekennzeichnet. Mit dem Abbau der
          Marktstützungen, der Globalisierung, zunehmenden Wetterrisiken, Corona und dem Ukrainekrieg sind
          die Preisschwankungen noch stärker geworden. Zuverlässige Marktinformationen sind für Landwirte
          und Landwirtinnen deshalb wichtig. Da deren Beschaffung aufwendig ist und sie meist weder die Zeit
          noch die Möglichkeiten für aufwendige Recherchen haben, sind sie dadurch meist in der schwächeren
          Position gegenüber ihren Marktpartnern, die in der Regel besser informiert sind.

                                       ie Unterstützung der Marktransparenz   sowie laufend aktualisierten Preis- und Men-
                                   Dfür die Landwirtschaft ist deshalb seit   gengrafiken zu allen wichtigen Agrarproduk-
                                   mehr als 50 Jahren als öffentliche Aufgabe im   ten (Bild 2). Zum grundsätzlichen Verständ-
                                   Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz   nis der Agrarmärkte werden umfangreiche
                                   (LLG) vom 14. März 1972 verankert. Die Ab-  Schulungs- und Unterrichtsmaterialien (Jahr-
                                   teilung Agrarmärkte und Qualitätssicherung   buch Agrarmärkte) angeboten.
                                   der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernäh-
                                   rung und Ländlichen Raum (LEL) nimmt     Zum aktuellen Bereich gehören auch die wö-
                                   diesen Auftrag wahr und unterstützt die   chentlichen laufenden Dienstleistungen in
                                   Landwirtschaft im Marktbereich.          Form der Amtlichen Preisfeststellung für
                                                                            Schlachtvieh, der Aktuellen Ferkelnotierung
                                   Benötigt werden Informationen im kurzfris-  und der Kernobstnotierung Bodensee. Diese
                                   tigen Bereich, um optimale Ergebnisse beim   werden im Folgenden detailliert betrachtet:
                                   Verkauf von z.B. Schlachtvieh oder Getreide
                                   oder beim Einkauf von Betriebsmitteln zu
                                   erzielen. Ergänzend dazu ist eine langfristige   Amtliche Preisfeststellung für
                                   Betrachtung der Märkte entscheidend für die   Schlachtvieh
          Bild 1: Screenshot
          Agrarmärkte im Infodienst  strategische Betriebsausrichtung.
                                                                            Die Amtliche Preisfeststellung basiert auf der
                                                                            1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
                                                     Aktuelle Marktdaten    (FlGDV) zum Fleischgesetz. Danach sind al-
                                                     im Infodienst          le Schlachtbetriebe, die wöchentlich mehr als
                                                                            500 Schweine, 150 Rinder oder 75 Schafe
                                                     Im Infodienst der      schlachten, meldepflichtig. Es besteht zusam-
                                                     Landwirtschaftsverwal-  men mit Rheinland-Pfalz und Hessen ein län-
                                                     tung sind die Marktthe-  derübergreifendes Marktgebiet, in das bei
                                                     men der LEL unter der   Schafen auch Nordrhein-Westfalen integriert
                                                     Adresse  www.agrarmae-  ist. Die LEL ist für Baden-Württemberg und
                                                     rkte-bw.de gebündelt   die beteiligten Länder mit der Erhebung,
                                                     (Bild 1). Das Angebot   Auswertung und Veröffentlichung dieser
                                                     besteht im aktuellen   Meldungen beauftragt.
                                                     Bereich aus  wöchentli-
                                                     chen Veröffentlichun-  Die meldepflichtigen Betrieben müssen wö-
                                                     gen (Obst- und Ferkel-  chentlich die von ihnen geschlachteten Tiere
                                                     marktbericht, Markt-   differenziert nach Kategorien, Handelsklas-
                                                     blick) und periodischen   sen und Fettklassen melden. Derzeit sind 19
                                                     Übersichten über das   Rinder, 26 Schweine und 6 Schafe schlachten-
                                                     aktuelle Marktgesche-  de Betriebe meldepflichtig. Die Meldungen
                                                     hen (Agrarmärkte Ak-   werden regelmäßig von den Regierungspräsi-
                                                     tuell,  alle 2  Monate),   dien kontrolliert.



          24                                                                                      Landinfo 3 | 2023
   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28   29