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Wissenstransfer in die Landwirtschaft
Richard Riester
Agrarmarktinformationen schaffen Transparenz und
stärken Erzeugung
Die Agrarmärkte sind durch große Markt- und Preisschwankungen gekennzeichnet. Mit dem Abbau der
Marktstützungen, der Globalisierung, zunehmenden Wetterrisiken, Corona und dem Ukrainekrieg sind
die Preisschwankungen noch stärker geworden. Zuverlässige Marktinformationen sind für Landwirte
und Landwirtinnen deshalb wichtig. Da deren Beschaffung aufwendig ist und sie meist weder die Zeit
noch die Möglichkeiten für aufwendige Recherchen haben, sind sie dadurch meist in der schwächeren
Position gegenüber ihren Marktpartnern, die in der Regel besser informiert sind.
ie Unterstützung der Marktransparenz sowie laufend aktualisierten Preis- und Men-
Dfür die Landwirtschaft ist deshalb seit gengrafiken zu allen wichtigen Agrarproduk-
mehr als 50 Jahren als öffentliche Aufgabe im ten (Bild 2). Zum grundsätzlichen Verständ-
Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz nis der Agrarmärkte werden umfangreiche
(LLG) vom 14. März 1972 verankert. Die Ab- Schulungs- und Unterrichtsmaterialien (Jahr-
teilung Agrarmärkte und Qualitätssicherung buch Agrarmärkte) angeboten.
der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernäh-
rung und Ländlichen Raum (LEL) nimmt Zum aktuellen Bereich gehören auch die wö-
diesen Auftrag wahr und unterstützt die chentlichen laufenden Dienstleistungen in
Landwirtschaft im Marktbereich. Form der Amtlichen Preisfeststellung für
Schlachtvieh, der Aktuellen Ferkelnotierung
Benötigt werden Informationen im kurzfris- und der Kernobstnotierung Bodensee. Diese
tigen Bereich, um optimale Ergebnisse beim werden im Folgenden detailliert betrachtet:
Verkauf von z.B. Schlachtvieh oder Getreide
oder beim Einkauf von Betriebsmitteln zu
erzielen. Ergänzend dazu ist eine langfristige Amtliche Preisfeststellung für
Betrachtung der Märkte entscheidend für die Schlachtvieh
Bild 1: Screenshot
Agrarmärkte im Infodienst strategische Betriebsausrichtung.
Die Amtliche Preisfeststellung basiert auf der
1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
Aktuelle Marktdaten (FlGDV) zum Fleischgesetz. Danach sind al-
im Infodienst le Schlachtbetriebe, die wöchentlich mehr als
500 Schweine, 150 Rinder oder 75 Schafe
Im Infodienst der schlachten, meldepflichtig. Es besteht zusam-
Landwirtschaftsverwal- men mit Rheinland-Pfalz und Hessen ein län-
tung sind die Marktthe- derübergreifendes Marktgebiet, in das bei
men der LEL unter der Schafen auch Nordrhein-Westfalen integriert
Adresse www.agrarmae- ist. Die LEL ist für Baden-Württemberg und
rkte-bw.de gebündelt die beteiligten Länder mit der Erhebung,
(Bild 1). Das Angebot Auswertung und Veröffentlichung dieser
besteht im aktuellen Meldungen beauftragt.
Bereich aus wöchentli-
chen Veröffentlichun- Die meldepflichtigen Betrieben müssen wö-
gen (Obst- und Ferkel- chentlich die von ihnen geschlachteten Tiere
marktbericht, Markt- differenziert nach Kategorien, Handelsklas-
blick) und periodischen sen und Fettklassen melden. Derzeit sind 19
Übersichten über das Rinder, 26 Schweine und 6 Schafe schlachten-
aktuelle Marktgesche- de Betriebe meldepflichtig. Die Meldungen
hen (Agrarmärkte Ak- werden regelmäßig von den Regierungspräsi-
tuell, alle 2 Monate), dien kontrolliert.
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