Page 38 - Landinfo Biodiversität
P. 38

Schwerpunktthema



















            Bild 1: Die Dicke  Trespe (Bromus grossus)  Bild: Jochen Dümas/LUBW)  MARTINA STOCK









                                   DIE DICKE TRESPE – EINE

                                   SCHÜTZENSWERTE WILDPFLANZE




                                   Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist ein Förderprogramm, das im Rahmen
                                   des  Maßnahmen-  und  Entwicklungsplans  Ländlicher  Raum  Baden-
                                   Württemberg (MEPL III) angeboten wird. Mit der LPR kann eine Vielzahl von
                                   Vorhaben  des  Naturschutzes,  der  Landschaftspflege  und  der  Landeskultur
                                   gefördert  werden.  Beim  Vertragsnaturschutz  werden  Landwirtinnen  und
                                   Landwirte  unterstützt,  die  bereit  sind  auf  ihren  Flächen  Maßnahmen  zur
                                   Schutz der Biodiversität umzusetzen. Dies kann – wie das folgende Beispiel
                                   aufzeigt – der Schutz von Ackerwildpflanzen wie die Dicke Trespe sein.


                                       ie Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist ein   Roten Liste ist die Dicke Trespe (Bromus gros-
                                   DFörderprogramm, das im Rahmen des Maß-  sus), die gleichzeitig auch eine wichtige FFH-Art
                                   nahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher   ist. Die Dicke Trespe ist eine typische Ackerwild-
                                   Raum Baden-Württemberg (MEPL III) angebo-  pflanze und demzufolge auf die Ackerbewirt-
                                   ten wird. Mit der LPR kann eine Vielzahl von   schaftung angewiesen. Ihre Heimat ist Mitteleuro-
                                   Vorhaben  des Naturschutzes, der  Landschafts-  pa und sie kommt u.a. auch in Baden-Württem-
                                   pflege und der Landeskultur gefördert werden.   berg auf der Schwäbischen Alb vor.
                                   Beim Vertragsnaturschutz werden Landwirtinnen
                                   und Landwirte unterstützt, die bereit sind auf ih-
                                   ren Flächen Maßnahmen zur Schutz der Biodiver-  LANDWIRT UND
                                   sität umzusetzen. Dies kann – wie das folgende   LANDSCHAFTSPFLEGER
                                   Beispiel aufzeigt – der Schutz von Ackerwild-
                                   pflanzen wie die Dicke Trespe sein.      In Trochtelfingen auf der Schwäbischen Alb be-
                                                                            teiligt sich Lothar Burkhart daran die Dicke Tres-
                                   Ackerwildkräuter und -pflanzen treten üblicher-  pe zu schützen und wird dabei über den Vertrags-
                                   weise im Zusammenhang mit der Ackerbewirt-  naturschutz unterstützt. Er bewirtschaftet ge-
                                   schaftung auf. Mit der Intensivierung der Landbe-  meinsam mit seiner Familie einen landwirtschaft-
                                   wirtschaftung  und  der  Nutzung  von  Pflanzen-  lichen Bio-Betrieb nach Richtlinien des
                                   schutzmitteln sind sie aus vielen Feldern ver-  Demeter-Verbandes. Auf rund 50 ha Ackerland
                                   schwunden, treten nur noch vereinzelt an   baut er Getreide an: Dinkel, Emmer, Buchweizen
                                   Ackerrändern auf und sind z.T. vom Aussterben   und Erbsengemenge. Zudem hat er Kleegras in
                                   bedroht. Eine dieser Ackerwildpflanzen auf der   der Fruchtfolge. Des Weiteren bewirtschaftet er



          38                                                                                      Landinfo 3 | 2019
   33   34   35   36   37   38   39   40   41   42   43