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Gartenbau und Sonderkulturen





                                                                            frisst an über 300 unterschiedlichen Pflanzen,
                                                                            darunter auch wichtige landwirtschaftliche
                                                                            Kulturen, Obstgehölze, Zier- und Wildpflan-
                                                                            zen. Besonders bevorzugte Pflanzen waren in
                                                                            den Befallsgebieten in Italien und der Schweiz
                                                                            Weinreben (Vitis spp.), Rosen (Rosa spp.) Lin-
                                                                            den (Tilia spp.) und wilder Wein (Parthenocis-
                                                                            sus), aber auch Mais (Zea mays) und Sojabohne
                                                                            (Glycine max). Die Japankäfer fressen gemein-
                                                                            sam in großen Gruppen an den Blättern, Blü-
                                                                            ten und Früchten, häufig bleiben nur die
                                                                            Blattgerippe übrig und die Pflanzen werden
                                                                            geschwächt.


                                                                              Fortpflanzung und Lebenszyklus

                                                                            Die Weibchen legen ihre Eier von Mitte Juni
                                                                            bis Ende September bevorzugt in feuchtem
         Abb. 1: Fallenstandorte Popillia   Bild 2: Japankäferfalle mit Lockstoff;   Grünland oder bewässerten Grasflächen ab.
         japonica in Baden-Württemberg 2023  Quelle: Frauke Rinke / LTZ
                                                                            Die Engerlinge schädigen insbesondere Wie-
                                                                            sen- und Rasenflächen durch Wurzelfraß.
                                   rungsverordnung (EU) 2023/1584 ein abge-
                                   grenztes Gebiet von mindestens 1 km Radius   Abb. 2 zeigt den Lebenszyklus des Japankä-
                                   Befallszone um den Fund und eine 5 km be-  fers. Die größte Populationsdichte wird zwi-
                                   fallsfreie Pufferzone um die Befallszone aus-  schen Mitte Juni und Mitte Juli erreicht. In
                                   gewiesen. In diesem Gebiet werden Maßnah-  den wärmeren Regionen Baden-Württem-
                                   men zur Verhinderung der Ansiedlung und   bergs wie z. B. dem Rheingraben, ist mit einer
                                   Ausbreitung von  Popillia japonica  festgelegt.   Generation pro Jahr zu rechnen, in kühleren
                                   Diese umfassen u. a. das Verbot, unbehandel-  Regionen benötigt der Käfer zwei Jahre für
                                   ten Oberboden, Kompost, Pflanzen und     einen kompletten Lebenszyklus.
                                   Pflanzenreste oder Pflanzen in Töpfen mit
                                   Substrat aus dem Gebiet zu entfernen.
                                                                              Melde- und Bekämpfungspflicht
                                     Schadwirkung des Japankäfers           Aufgrund seines großen Schadpotentials ist
                                                                            Popillia japonica als Unionsquarantäneschäd-
                                   Der kleine, aus Japan stammende Blatthorn-  ling in der Durchführungsverordnung (EU)
                                   käfer Popillia japonica hat großen Hunger und   2019/2072 in Anhang II B gelistet und wurde
                                                                            in der Delegierten Verordnung (EU)
          Abb. 2: Lebenszyklus des Japankäfers; Quelle: eigene Darstellung  2019/1702 gemäß Verordnung (EU)
                                                                            2016/2031 als prioritärer Schädling gemäß
                                                                            Verordnung (EU) 2016/2031 eingestuft. So-
                                                                            mit unterliegt der Käfer einer Melde- und Be-
                                                                            kämpfungspflicht. Im Verdachtsfall müssen
                                                                            die Funde - auch von Privatpersonen - an das
                                                                            LTZ Augustenberg (Pflanzengesundheit-ka-
                                                                            efer@ltz.bwl.de) oder die Pflanzenschutz-
                                                                            dienste der Regierungspräsidien gemeldet
                                                                            werden.

                                                                            Nach den Käferfunden in Baden-Württem-
                                                                            berg wurde die Öffentlichkeit mit einer Pres-
                                                                            semeldung informiert. Diese Meldung stieß
                                                                            in den Medien auf großes Interesse und wur-
                                                                            de online oder als Printmedium über 40-mal
                                                                            veröffentlicht. Dem Aufruf verdächtige Kä-


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