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Gartenbau und Sonderkulturen
frisst an über 300 unterschiedlichen Pflanzen,
darunter auch wichtige landwirtschaftliche
Kulturen, Obstgehölze, Zier- und Wildpflan-
zen. Besonders bevorzugte Pflanzen waren in
den Befallsgebieten in Italien und der Schweiz
Weinreben (Vitis spp.), Rosen (Rosa spp.) Lin-
den (Tilia spp.) und wilder Wein (Parthenocis-
sus), aber auch Mais (Zea mays) und Sojabohne
(Glycine max). Die Japankäfer fressen gemein-
sam in großen Gruppen an den Blättern, Blü-
ten und Früchten, häufig bleiben nur die
Blattgerippe übrig und die Pflanzen werden
geschwächt.
Fortpflanzung und Lebenszyklus
Die Weibchen legen ihre Eier von Mitte Juni
bis Ende September bevorzugt in feuchtem
Abb. 1: Fallenstandorte Popillia Bild 2: Japankäferfalle mit Lockstoff; Grünland oder bewässerten Grasflächen ab.
japonica in Baden-Württemberg 2023 Quelle: Frauke Rinke / LTZ
Die Engerlinge schädigen insbesondere Wie-
sen- und Rasenflächen durch Wurzelfraß.
rungsverordnung (EU) 2023/1584 ein abge-
grenztes Gebiet von mindestens 1 km Radius Abb. 2 zeigt den Lebenszyklus des Japankä-
Befallszone um den Fund und eine 5 km be- fers. Die größte Populationsdichte wird zwi-
fallsfreie Pufferzone um die Befallszone aus- schen Mitte Juni und Mitte Juli erreicht. In
gewiesen. In diesem Gebiet werden Maßnah- den wärmeren Regionen Baden-Württem-
men zur Verhinderung der Ansiedlung und bergs wie z. B. dem Rheingraben, ist mit einer
Ausbreitung von Popillia japonica festgelegt. Generation pro Jahr zu rechnen, in kühleren
Diese umfassen u. a. das Verbot, unbehandel- Regionen benötigt der Käfer zwei Jahre für
ten Oberboden, Kompost, Pflanzen und einen kompletten Lebenszyklus.
Pflanzenreste oder Pflanzen in Töpfen mit
Substrat aus dem Gebiet zu entfernen.
Melde- und Bekämpfungspflicht
Schadwirkung des Japankäfers Aufgrund seines großen Schadpotentials ist
Popillia japonica als Unionsquarantäneschäd-
Der kleine, aus Japan stammende Blatthorn- ling in der Durchführungsverordnung (EU)
käfer Popillia japonica hat großen Hunger und 2019/2072 in Anhang II B gelistet und wurde
in der Delegierten Verordnung (EU)
Abb. 2: Lebenszyklus des Japankäfers; Quelle: eigene Darstellung 2019/1702 gemäß Verordnung (EU)
2016/2031 als prioritärer Schädling gemäß
Verordnung (EU) 2016/2031 eingestuft. So-
mit unterliegt der Käfer einer Melde- und Be-
kämpfungspflicht. Im Verdachtsfall müssen
die Funde - auch von Privatpersonen - an das
LTZ Augustenberg (Pflanzengesundheit-ka-
efer@ltz.bwl.de) oder die Pflanzenschutz-
dienste der Regierungspräsidien gemeldet
werden.
Nach den Käferfunden in Baden-Württem-
berg wurde die Öffentlichkeit mit einer Pres-
semeldung informiert. Diese Meldung stieß
in den Medien auf großes Interesse und wur-
de online oder als Printmedium über 40-mal
veröffentlicht. Dem Aufruf verdächtige Kä-
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