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Christina Haessler, Jutta Wieland, Dr. Iris Weiche                                             Aktuelles


       Erhalten, was uns erhält

       Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt






























        Bildautor: Joachim Haessler

       Unter dem Motto: „Erhalten, was uns erhält“ verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg zum
       Erhalt der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage. Aus diesem Grund hat die Landesregierung im
       November 2017 ein bundesweit einmaliges Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
       mit einem Volumen von insgesamt 36 Mio. Euro für die Jahre 2018/19 beschlossen. Davon entfallen
       30 Mio. Euro auf Maßnahmen und Projekte, 6 Mio. Euro werden für Monitoringaufgaben
       herangezogen.

       Im Fokus steht nicht nur die Weiterentwicklung   zwei Maßnahmen im Förderprogramm für Agra-
       bisheriger Maßnahmen insbesondere der Natur-  rumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).
       schutzstrategie, sondern auch die Erstellung von   Weitere Projekte werden im Jahr 2019 begonnen.
       Konzepten und die Erprobung neuer Vorhaben   Die ergriffenen Maßnahmen und Projekte sind in
       und Projekte zur Stärkung der biologischen Viel-  vier Handlungsfelder eingeteilt:
       falt. Umgesetzt wird das Sonderprogramm vom
       Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau-
       cherschutz, dem Ministerium für Umwelt, Klima   Förderprogramm für Agrarumwelt,
       und Energiewirtschaft und dem Ministerium für   Klimaschutz und Tierwohl          Tab. 1: Übersicht bereitgestellte
       Verkehr. Das Sonderprogramm zur Stärkung der   Im Handlungsfeld Förderprogramm für Agra-  Mittel des Sonderprogramms zur
                                                                                         Stärkung der biologischen Vielfalt
       biologischen Vielfalt wird von einem unabhängi-  rumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wer-
       gen wissenschaftlichen Fachgremium, bestehend   den zwei FAKT-Maßnahmen mit den zusätzlichen
       aus acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-  Mitteln aus dem Sonderprogramm gefördert - die
       lern, begleitet und evaluiert. Im Zuständigkeitsbe-  Erweiterung der „Brachebegrünung mit Blühmi-
       reich des Ministeriums für Ländlichen Raum und   schungen“ von 5 auf 7 ha pro Betrieb ab 2018 und
       Verbraucherschutz  (MLR)  wird das Sonderpro-  die  neue FAKT-Maßnahme  „Blüh-,  Brut-  und
       gramm von den Abteilungen Landwirtschaft, Ver-  Rückzugsflächen“ für Niederwild ab dem An-
       braucherschutz und Waldwirtschaft umgesetzt.   tragsjahr 2019. Diese Maßnahmen haben das Ziel,
                                                wertvolle Lebensräume nicht nur für  Insekten,
                                                sondern auch für Feldhasen und Feldvögel zu
         Projekte und Maßnahmen der             schaffen.
         Abteilung Landwirtschaft
                                                Projekte aus dem Handlungsfeld FAKT untersu-
       Die Abteilung Landwirtschaft fördert im Rahmen   chen Maßnahmen, aus denen gegebenenfalls neue
       des Sonderprogramms aktuell 22 Projekte und   FAKT-Maßnahmen für die künftige Förderperio-



       Landinfo 3 | 2019                                                                                      7
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