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Christina Haessler, Jutta Wieland, Dr. Iris Weiche Aktuelles
Erhalten, was uns erhält
Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Bildautor: Joachim Haessler
Unter dem Motto: „Erhalten, was uns erhält“ verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg zum
Erhalt der biologischen Vielfalt als Lebensgrundlage. Aus diesem Grund hat die Landesregierung im
November 2017 ein bundesweit einmaliges Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
mit einem Volumen von insgesamt 36 Mio. Euro für die Jahre 2018/19 beschlossen. Davon entfallen
30 Mio. Euro auf Maßnahmen und Projekte, 6 Mio. Euro werden für Monitoringaufgaben
herangezogen.
Im Fokus steht nicht nur die Weiterentwicklung zwei Maßnahmen im Förderprogramm für Agra-
bisheriger Maßnahmen insbesondere der Natur- rumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).
schutzstrategie, sondern auch die Erstellung von Weitere Projekte werden im Jahr 2019 begonnen.
Konzepten und die Erprobung neuer Vorhaben Die ergriffenen Maßnahmen und Projekte sind in
und Projekte zur Stärkung der biologischen Viel- vier Handlungsfelder eingeteilt:
falt. Umgesetzt wird das Sonderprogramm vom
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau-
cherschutz, dem Ministerium für Umwelt, Klima Förderprogramm für Agrarumwelt,
und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Klimaschutz und Tierwohl Tab. 1: Übersicht bereitgestellte
Verkehr. Das Sonderprogramm zur Stärkung der Im Handlungsfeld Förderprogramm für Agra- Mittel des Sonderprogramms zur
Stärkung der biologischen Vielfalt
biologischen Vielfalt wird von einem unabhängi- rumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wer-
gen wissenschaftlichen Fachgremium, bestehend den zwei FAKT-Maßnahmen mit den zusätzlichen
aus acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft- Mitteln aus dem Sonderprogramm gefördert - die
lern, begleitet und evaluiert. Im Zuständigkeitsbe- Erweiterung der „Brachebegrünung mit Blühmi-
reich des Ministeriums für Ländlichen Raum und schungen“ von 5 auf 7 ha pro Betrieb ab 2018 und
Verbraucherschutz (MLR) wird das Sonderpro- die neue FAKT-Maßnahme „Blüh-, Brut- und
gramm von den Abteilungen Landwirtschaft, Ver- Rückzugsflächen“ für Niederwild ab dem An-
braucherschutz und Waldwirtschaft umgesetzt. tragsjahr 2019. Diese Maßnahmen haben das Ziel,
wertvolle Lebensräume nicht nur für Insekten,
sondern auch für Feldhasen und Feldvögel zu
Projekte und Maßnahmen der schaffen.
Abteilung Landwirtschaft
Projekte aus dem Handlungsfeld FAKT untersu-
Die Abteilung Landwirtschaft fördert im Rahmen chen Maßnahmen, aus denen gegebenenfalls neue
des Sonderprogramms aktuell 22 Projekte und FAKT-Maßnahmen für die künftige Förderperio-
Landinfo 3 | 2019 7