Page 27 - Landinfo Heft 5/2019 Digitalisierung
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Mitten im Leben
Worauf der Anwender achten kann
Vor dem Download ist es hilfreich, wenn der Nutzer sich vor Augen führt, was er von der App erwartet. Dabei sollte ihm klar sein, dass die eine
oder andere Anwendung zwar Ernährungsinformationen bietet, aber eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Ernährungsexperten
nicht ersetzen kann. Der Gebrauch von Gesundheits-Apps speziell bei Erkrankungen sollte keinesfalls anstelle eines Arztbesuchs stehen. Das
Eintragen sämtlicher Daten über Körpermaße, Essen und Trinken sowie Bewegung kann zudem zeitlich aufwendig sein. Demgegenüber ist der
Output mancher App eher gering. Daher ist es hilfreich, den Nutzen der App im Vorfeld zu hinterfragen. Im Hinblick auf den Datenschutz ist
es wichtig, kritisch zu prüfen, welchem Datenzugriff man bei welchem Anbieter zustimmt. Hierbei hilft der Blick auf das Impressum, das ebenso
wie die Datenschutzerklärung vorhanden sein muss.
Anerkannte Institutionen bieten am ehesten zuverlässige und wissenschaftlich abgesicherte Informationen. So manche kostenlose App wird von
Unternehmen angeboten und enthält Werbung oder entsprechende Inhalte. Die Beurteilung von anderen Nutzern können zwar Hilfestellungen
bei der Auswahl der jeweiligen App liefern. Allerdings können die Berichte auch gefälscht sein. Allein darauf verlassen sollte sich der Anwender
nicht. Keine Frage, Ernährungs-Apps machen Sinn, da sich der Nutzer mit der Thematik befasst und sich mit seinem Essverhalten auseinander-
setzt. Der Anwender sollte sich vor dem Herunterladen überlegen, wofür er die Applikation benötigt, ob sie tatsächlich seine Erwartungen erfüllt
und wer der Anbieter ist.
Autorin: Dr. Claudia Müller
Personalnachrichten Oktober 2019 bis einschl. November 2019
Laufbahnausbildung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst und für
Landwirtschaftstechnische Lehrerinnen und Beraterinnen:
Zum 01.10.2019 haben vier Technische Lehrerinnen-Anwärterinnen und zum 01.11.2019 dreizehn Anwärter*innen die Ausbildung im gehobenen
Dienst begonnen.
Petra Lischke (LTLB, LRA Ludwigsburg), Vanessa Zenker (GB, LRA Ludwigsburg), Martina Weiß (LRA Emmendingen), Sandra Haag (LRA
Ravensburg), Felicia Stark (LRA Rhein-Neckar-Kreis), Theresa Bezler (LRA Alb-Donau-Kreis), Sabine Mutschler (LTLB, LRA Schwäbisch Hall),
Hannes Gawron (LRA Heilbronn), Ann-Kathrin Hahn (LRA Calw), Anika Riehle (LRA Sigmaringen), Andreas Ritter (LRA Hohenlohekreis),
Luisa Vogt (LTLB, LRA Ravensburg), Bianca Riester (LRA Konstanz), Annika Ketterl (LRA Ostalbkreis), Denise Kappler
(Laufbahnqualifizierung, MLR), Maria Drexler (LRA Freudenstadt), Alisa Wiche (LRA Göppingen), Svenja Butscher (LTLB, LRA
Hohenlohekreis) Foto: Enderle
Neueinstellungen Eintritt in den Ruhestand
Teresa König Landratsamt Waldshut Albert von Berg Landratsamt Ludwigsburg
Felix Hezel Landratsamt Freudenstadt
Benjamin Dorn Landratsamt Ludwigsburg
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit!
Landinfo 5 | 2019 27