Page 14 - Handlungsleitfaden_Schafbeweidung_18-10-02.indd
P. 14

Naturschutzfachliche Planungsgrundlagen





                                                                Diasporen halten und durch das Koten auf einer anderen
                                                                Weide eine Ausbreitung von Pflanzen ermöglichen. Die
                                                                Wanderschäferei besitzt somit eine bedeutende Rolle im
                                                                Biotopverbund für die aktive und passive Verbreitung von
                                                                Tier- und Pflanzenarten (vgl. Fischer et al. 1995).

                                                                Der Biotopverbund  ist im  BNatschG  und im  NatSchG
                                                                Baden-Württemberg gesetzlich verankert:



                                                                 § 22 Biotopverbund (NatSchG)(zu § 21 BNatSchG)

                                                                 (1) Grundlage für die Schaffung des Biotopverbunds ist
                                                                 der Fachplan Landesweiter Biotopverbund einschließlich
                                                                 des Generalwildwegeplans. Alle öffentlichen Planungs-
                                                                 träger haben bei ihren Planungen und Maßnahmen die
                                                                 Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen.


          Abbildung 11:  Biotop LRT Wacholderheide , Foto: LEV Heiden-  (2) Die im Fachplan Landesweiter Biotopverbund
                                                                 dargestellten Biotopverbundelemente sind durch
          heim
                                                                 Biotopgestaltungsmaßnahmen und durch Kompensati-
                                                                 onsmaßnahmen mit dem Ziel zu ergänzen, den Biotop-
           Des Weiteren ist eine Charakterisierung dieses LRT nach   verbund zu stärken.
           folgenden Pflanzenarten (nach LUBW 2016a) möglich:
                                                                 (3) Der Biotopverbund ist im Rahmen der Regionalpläne
          Fallbeispiel                                           und der Flächennutzungspläne soweit erforderlich und
                                                                 geeignet jeweils planungsrechtlich zu sichern. § 21
                                                                 Absatz 4 BNatSchG bleibt unberührt.
          Als Beispiel für spezielle Maßnahmen, welche für eine selte-
          ne, schützenswerte Pflanzenart erforderlich sein können,
          wird auf das Fallbeispiel Nr. 4 (Seite 45) verwiesen.

          Verbreitung                                            Auszug aus § 21 (BNatSchG) Biotopverbund, Biotopver-
                                                                 netzung
          In der folgenden Abbildung (Abb. 12) ist die Verbreitung
          der zwei beschriebenen Biotope / LRT in der Projektregion   (1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung
          zu sehen. Die Abbildung zeigt die Verbreitung auf Basis der   der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen
          Einstufung als „Geschütztes Biotop“ (nach BNatschG, Na-  einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebens-
                                                                 gemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstel-
          tschG oder LWaldG) sowie als LRT nach der europäischen   lung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer
          FFH-Richtlinie. Zudem wurden die Flächen, die als Wachol-  Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des
          derheide oder Magerrasen nach der Biotopkartierung der   Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.
          LUBW im Jahr 2014 im Ostalbkreis kartiert wurden, hinzu-
          gefügt.                                                (2) Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen.
                                                                 Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.

          2.3 Biotopverbund: Planungsgrundlage                   (3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbin-
             landesweiter Biotopverbund von                      dungsflächen und Verbindungselementen. […]
             Lebensraumtypen des Offenlandes

          Naturschutzfachlich hochwertige Schafweiden bedürfen ei-
          nes funktionierenden Biotopverbundes untereinander. Nur   Deutlich wird, dass verschiedene bundes- und landesweite
          durch ein Verbundsystem ist der genetische Austausch   Grundlagen für den Biotopverbund von Bedeutung und zu
          durch eine potenzielle Ausbreitung bzw. Wiederansiedlung   beachten sind. Die Planungen hierfür müssen von öffentli-
          von Pflanzen- und Tierarten gewährleistet.            chen Planungsträgern berücksichtigt werden und sind eben-
                                                                falls in Regionalplänen sowie Flächennutzungsplänen zu
          Diese Ausbreitung und Wiederansiedlung ist durch die   sichern. Hinweise zur Finanzierung finden sich in Kapitel 7.
          Wanderschäferei gegeben. Auf und in der Wolle von Scha-
          fen können Samen und Tiere sich „fest halten“ (Phoresie)   Die LUBW stellt den Fachplan landesweiter Biotopverbund
          und somit von einer Weide auf die nächste transportiert   differenziert nach trockenen, mittleren und feuchten Stand-
          werden. Auch im Verdauungstrakt von Schafen können sich



          14
   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19