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Naturschutzfachliche Planungsgrundlagen





          zungsbeschränkungen erheblich weniger restriktiv als NSG.   in der Biotopgruppe 36.00 der gesetzlich geschützten Bio-
          Ihre Begründung liegt mitunter im Schutz eines abwechs-  tope nach dem NatSchG.
          lungsreichen, erholungsrelevanten Landschaftsbildes und
          einer kleinteilig genutzten Kulturlandschaft oder mitunter   Die Lebensräume Kalk-Magerrasen und Wacholderheide
          auch in einer Pufferfunktion für ein angrenzendes NSG   haben aufgrund ihrer Entstehung durch Beweidung, insbe-
          oder Natura-2000-Gebiet. Landschaftsschutzgebiete neh-  sondere Schafbeweidung, eine hohe kulturhistorische Be-
          men 22,65 % der Landesfläche Baden-Württembergs ein,   deutung. Neben dem Erhalt für Fauna und Flora gilt es,
          bei NSG sind es ein Zehntel davon (2,42 %).           diese Lebensräume auch als Kulturlandschaft für nachfol-
                                                                gende Generationen zu bewahren. (LUBW, 2016a). Nach-
          Gesetzlich geschützte Biotope                         folgend werden die zwei LRT der Projektregion kurz be-
                                                                schrieben, charakteristische Arten gelistet und eine Beispiel-
          Besonders wertvolle und gefährdete Biotope werden maß-  maßnahme erläutert. Ausführliche Beschreibungen von al-
          geblich nach BNatSchG § 30 und ergänzend nach NatSchG   len FFH-LRT stehen bei der LUBW zum Download  zur
                                                                                                              9
          Baden-Württemberg § 33 oder nach Landeswaldgesetz Ba-  Verfügung.
          den-Württemberg (LWaldG) § 30a geschützt.
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          Eine ausführliche Beschreibung und Übersicht über die ge-  LUBW 2016a)
          schützten Biotope Baden-Württembergs bietet die LUBW
          auf ihrer Homepage an .                               (Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungs-
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                                                                stadien (Festuco-Brometalia, * besondere Bestände mit be-
          Die Konsequenzen bei Zerstörung gesetzlich geschützer   merkenswerten Orchideen)
          Biotope sind nach § 30 (2) BNatschG geregelt, welches be-
          sagt, dass „[…] Handlungen, die zu einer Zerstörung oder   Dieser durch Trockenheit, Nährstoffarmut sowie basenrei-
          einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung […] [von]   che Standorteigenschaften definierte Biotoptyp ist aufgrund
          Biotopen führen können, […] verboten [sind] […]“. Recht-
          liche Konsequenzen bei einer Zerstörung regelt auch hier §   9  https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/
          329 (3) StGB sowie der darauf folgende § 330 (1). Nähere   ffh-lebensraumtypen, zuletzt abgerufen am 20.06.2018
          Beschreibung siehe Absatz „Natura 2000: FFH-Richtlinie,
          Vogelschutzgebiete und Managementpläne“.


          2.2 Biotope / FFH-Lebensraumtypen (LRT) aus
              der Projektregion

          Aufgrund der Projektregion lag der Fokus im Projekt auf
          folgenden Biotoptypen: Kalk-Magerrasen (LRT 6210) und
          Wacholderheiden (LRT 5130). Beide Biotoptypen sind
          durch die in Kapitel 2.1 genannten Schutzgebietstypen und
          gesetzlichen Rahmenbedingungen unter Schutz gestellt.
          Gemäß FFH-Richtlinie (Anhang I) handelt es sich beim
          LRT 6210 um einen prioritären Lebensraumtyp (mit * ge-
          kennzeichnet), sofern die Bestände bedeutende Orchideen-
          vorkommen aufweisen (LUBW 2017).

          Nach der FFH-Richtlinie wird das Biotop „Kalk-Magerra-
          sen“ als FFH-LRT 6210 Kalk-Magerrasen bezeichnet. Nach
          dem NatSchG BW wird dieser LRT in zwei geschützte Bio-
          toptypen unterteilt: Biotoptyp 36.50: Magerrasen basenrei-
          cher Standorte und Biotoptyp 36.70: Trockenrasen. Das
          Biotop „Wacholderheide“  wird in der europaweiten Syste-
          matik als FFH-LRT 5130 Wacholderheide bezeichnet und
          entspricht nach dem NatSchG dem Biotoptyp 36.30 Wa-
          cholderheide. Zusammengefasst sind die zwei Biotoptypen



          8  https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/  Abbildung 10:  LRT Magerrasen mit Kartäuser-Nelke Foto: Mezger,
          uebersicht-biotoptypen, zuletzt abgerufen am 20.06.2018  LEL



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