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Umsetzungsintrumente, Fördermöglichkeiten
Die Förderung von Investitionen in Schafställe kann über auch die Kalkulation von abweichenden Flächen- und Stun-
Teil D „Investitionen“ ermöglicht werden. Nähere Erläute- densätzen nach Anhang 1 B der LPR.
rungen hierfür siehe Kapitel 6.4.2 Förderungsmöglichkei-
ten. Zauninvestitionen sind über LPR D3 förderfähig. Des Tabelle 10: Welche Behörde ist für welche LPR-Maßnahme
Weiteren sind im Teil E „Dienstleistungen“ u.a. Biotopver- zuständig
netzungskonzeptionen oder Studien und Konzepte zum
Zwecke des Naturschutzes förderfähig. Was Welche Behörde
Beantragung einer LRA (ULB)
Für Schäferreibetriebe, die mit ihren Schafherden auf Na- Registrier-Nummer
turschutzflächen unterwegs sind, ist die LPR das wichtigste LPR A LRA
Förderinstrument zur Vergütung der Beweidung.
LPR B LRA, RP
Im Vertragsnaturschutz wird i.d.R. nicht die gesamte Be- LPR C RP, LRA*
triebsfläche gefördert, sondern nur die naturschutzwichti- LPR D1 RP Abt. 3
gen Flächen. Darüber hinaus können auch Beweidungsver-
träge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft in Gebieten D3 LRA**, RP
zur Erhaltung der Mindestflur abgeschlossen werden. Der
Vertragsnaturschutz nach LPR ist im Vergleich zum FAKT
kein Antragsprogramm. Zur Förderung über die LPR müs- LPR E1, E3 LRA***, RP
sen eine Förderkulisse und ein öffentliches Interesse vorlie- LEADER LEADER-Geschäftsstelle / RP
gen. Daher geht i.d.R. die Untere Verwaltungsbehörde oder
der LEV auf Schäfereibetriebe zu und bietet ihnen für na-
turschutzfachlich wichtige Flächen einen LPR-Vertrag an. * C1, beschränkt auf Gebiete einer
Biotopvernetzungskonzeption oder
Konzeption zur Sicherung der
Eine Auswahl von Flächensätzen aus dem Anhang 1A der Mindestflur
LPR für schäfereitypische Pflege- und Bewirtschaftungs-
maßnahmen enthält Tabelle 9. ** bei Maßnahmen mit einem
Investitionsvolumen von bis zu
Bei diesen Flächensätzen handelt es sich um Standardsätze. 20.000 €, ausgenommen Maßnah-
Bei erschwerten Rahmenbedingungen ermöglicht die LPR men, die ein Stadt- oder Landkreis
oder eine Einrichtung, an der ein
Stadt- oder Landkreis beteiligt ist,
beantragt oder die kreisübergrei-
Tabelle 9: Auszug aus LPR Anhang 1 A: Flächensätze für fend erfolgen
Schäfereien
*** ausgenommen Maßnahmen, die
Nr. 4 Beweidung ohne Einsatz von Pflanzenschutz- und (nicht ein Stadt- oder Landkreis oder eine
auf der Weide angefallenen) Stickstoff-Düngemitteln
Einrichtung, an der ein Stadt- oder
Landkreis beteiligt ist, beantragt
4.1 Hütehaltung – ein bis zwei Weidegänge 360 €/ha
oder die kreisübergreifend erfolgen
4.2 Hütehaltung – mehr als zwei Weidegän- 550 €/ha
ge
4.3 Extensive Standweide 250 €/ha An dieser Stelle soll noch auf Folgendes hingewiesen wer-
den: Über die LPR sind nur Maßnahmen förderfähig, die
4.4 Koppelweide 310 €/ha nicht bereits über andere Förderprogramme (oder Ökokon-
to) vergütet werden.
Nr. 6 Zulagen Grünlandbewirtschaftung
6.1 Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz Nicht förderfähig sind Aufwandsentschädigungen für Be-
gefährdeter Arten wirtschaftungsmaßnahmen, zu denen sich ein Bewirtschaf-
6.1.1 bei hohem Arbeits- und Betreuungs- 75 €/ha ter oder eine Bewirtschafterin z.B. im Pachtvertrag ohnehin
aufwand bereits verpflichtet hat. Deshalb sollten Pachtverträge zu
6.1.2 bei geringem Arbeits- und Betreuungs- 40 €/ha naturschutzwichtigen Flächen von den Pachtauflagen so
aufwand formuliert sein, dass keine Komplikationen mit einer LPR-
6.4 Mechanische Nachpflege (bei Bewei- 85 €/ha Förderung bestehen.
dung)
6.5 Ziegen mitführen bei Hütehaltung 150 €/ha
6.6 Ziegen mitführen bei Koppelhaltung/ 150 €/ha
Standweide
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