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Umsetzungsintrumente, Fördermöglichkeiten
sind für die Tauschpartnerinnen und Tauschpartner gebüh- • danach wird die Ausführung angeordnet; die UFB veran-
renfrei. lasst beim Grundbuchamt und bei der Unteren Vermes-
sungsbehörde die Berichtigung der Grundbücher und des
Weitere Voraussetzungen: Liegenschaftskatasters
• wenige Grundstücke und Eigentümerinnen und Eigentü- Adressen / Link
mer
Weiterführende Informationen über die Flurneuordnung
• freiwillige Einigung aller beteiligten Grundstückseigentü- im Allgemeinen, über die aktuell laufenden Verfahren sowie
merinnen und Grundstückseigentümer die Kontaktdaten der Unteren Flurbereinigungsbehörden
erhält man auf der Homepage des Landesamtes für Geoin-
• Einverständnis eventueller Rechtsinhaberinnen und formation und Landentwicklung Baden-Württemberg
Rechtsinhaber an den Tauschgrundstücken (LGL): http://www.lgl-bw.de. Des Weiteren können auf
der Seite des LGL weitere Informationen zu FNO-Ver-
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• schriftlicher Antrag der Tauschpartnerinnen und Tausch- fahren eingesehen werden. Ebenfalls ist es möglich, sich
partner an die UFB über aktuelle oder sich in der Planung befindende FNO-
Verfahren in jedem Landkreis zu informieren Für weitere
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• in der Regel nur Tausch ganzer Grundstücke, keine Bau- Informationen bezüglich Flurneuordnung und Land-
maßnahmen schaftspflege gibt eine Broschüre des MLR Aufschluss .
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Grober Ablauf (hier beispielhaft für die Bereitstellung einer
Pferchfläche): 7.3 Eingriffsregelung, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen / Kompensation,
• erforderliche Vorarbeiten durch LEV / Schäfereibetrieb: Ökokonto, Ersatzzahlung
– Festlegung geeigneter Standorte für einen Pferch im Die Eingriffsregelung ist ein Instrument des Naturschutzes,
Schafbeweidungskonzept das mit seinem allgemeinen Verschlechterungsverbot auch
– Erhebung der Eigentümerinnen und Eigentümer / Be- außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz von
wirtschaftenden der betroffenen Fläche Natur und Landschaft gewährleistet. Unvermeidbare Beein-
– Abklärung, ob diese zu einem Tausch bereit wäre trächtigungen in Natur und Landschaft wie bspw. durch
Straßenbau, Baugebiete o.ä. sind nach § 15 Abs. 2 BNatschG
– geeignete Tauschfläche / Tauschpartnerin bzw. Tausch- auszugleichen (= Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen
partner suchen (z.B. Eigentumsflächen Schäferei, Ge- (= Ersatzmaßnahmen). Diese Maßnahmen werden von der
meinde etc.); die zu tauschenden Grundstücke sollten in jeweiligen UNB überprüft und in einem Kompensations-
etwa die gleichen Werte haben, geringfügige Differen- verzeichnis (nach Kompensationsverzeichnis-Verordnung,
zen können in Geld ausgewiesen werden, müssen aber KompVzVO) erfasst (UM 2016).
vereinbart werden
– parallel Kontakt mit der UFB aufnehmen und Vorha- Gesetzlich erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaß-
ben abstimmen; weiter Schritte erst vornehmen, wenn nahmen
die Durchführbarkeit feststeht
Die Verpflichtung, unvermeidbare Beeinträchtigung in Na-
• Tauschpartnerin oder -partner stellen Antrag bei der UFB; tur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen, kann
diese klärt mit der Oberen Flurbereinigungsbehörde ab, gezielt für die Wiederherstellung / Renaturierung von de-
ob das Verfahren durchgeführt werden kann gradierten Biotopen genutzt werden.
• anschließend erfolgen erste Vorarbeiten durch UFB: Er- Durch Kommunikation mit der Unteren und der Höheren
hebung Grundbücher und evtl. Belastungen, Erhebung Naturschutzbehörde , bzw. der betroffenen Kommune,
Liegenschaftskataster; falls Belastungen vorhanden sind, können frühzeitig Möglichkeiten / Maßnahmen für Schäfe-
müssen sich die Tauschpartnerin oder -partner um die reibetriebe wie Weideflächengewinnung durch Zurückdrän-
Regelung (z.B. Löschung einer Grundschuld) kümmern gen unerwünschter Sukzession benannt und erarbeitet wer-
den. Aufgrund der Finanzierung der LEV-Geschäftsstellen
• ausnahmsweise erforderliche Vermessungsarbeiten wer- aus öffentlichen Geldern darf ein LEV hierbei nur beratend
den durchgeführt
25 http://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_Flurneuordnung/
• die UFB stellt den Tauschplan (Texte und Karten) auf, die 26 http://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_Flurneuordnung/
Tauschpartnerin oder -partner und die UFB unterschrei- Aktuelle_Verfahren/list_landkr.html
27 http://www.lgl-bw.de/lgl-internet/web/sites/default/de/06_
ben diesen Flurneuordnung/Galerien/Dokumente/landespflege-in-flurneuordnung1.pdf
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