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Problemstellungen und Lösungsansätze
Ein zusätzliches Weidefutterpotential auch für Schäfereibe-
triebe kann sich über die Vorbeweidung im zeitigen Früh-
jahr oder Herbstnachweide von artenreichen Wiesen erge-
ben. Wenn auch bei den als Heuwiesen bekannten artenrei-
chen Grünland und FFH-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510
Magere Flachland-Mähwiesen) eine Beweidung in den letz-
ten Jahren mitunter kritisch gesehen wurde, gehen Auswer-
tungen der historischen Nutzung von einer verbreiteten
Weidevor- oder -nachnutzung aus (Kapfer 2010). Bei Flä-
chenknappheit und vorhandener Gebietskulisse kann ein
Gespräch zwischen Schäfereibetrieb, Flächeneigentümer
bzw. -eigentümerin, Naturschutzbehörde und Landschafts-
erhaltungsverband über die Wiederaufnahme dieser Bewirt-
schaftungspraxis sinnvoll sein. Für weitere Informationen
wird auf die Seiten der LUBW verwiesen .
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Miteinander im Gespräch sein
Generell ist die Bereitstellung von ausreichendem Weide-
land für einen Schäfereibetrieb mit einem hohen und regel-
mäßigen Kommunikationsaufwand mit vielen Landwirt-
Abbildung 51: Im Spätherbst ausgebrachte Gärreste und Gülle schaftsbetrieben, Flächeneigentümern und -eigentümerin-
lassen diese Flächen lange als Winterweide für die Schäferei
ausfallen; Foto: LEV Heidenheim nen und Kommunen verbunden. Gesprächsbereitschaft
und Verlässlichkeit sind sehr wichtig. Ortstermine, Mitarbeit
in Gremien des landwirtschaftlichen Berufsstands auf Orts-
und Kreisebene, Termine mit Kommunen aber auch kleine
6.6.2 Futterflächen jährliche Feste / Essenseinladungen eines Schäfereibetriebs
an seine Verpächter und Verpächterinnen haben sich zur
Die Nutzbarkeit des Aufwuchses von Zwischenfruchtflä- Kontaktpflege bewährt.
chen mit Förderung über das Agrarumweltprogramm
FAKT oder von Ökologischen Vorrangflächen im Zuge des
Greenings der EU-Direktzahlungen hängt auch von förder- 6.6.3 Wiederherstellung ehemaliger Weideflächen
rechtlichen Auflagen ab. Ökologische Vorrangflächen dür-
fen mit Ziegen und Schafen beweidet werden. Bei den Der ab 1850 beginnende und nach dem 2. Weltkrieg ver-
FAKT-geförderten Zwischenfruchtflächen (FAKT-Maß- stärkt einsetzende Strukturwandel führte dazu, dass immer
nahmen E1.1 Herbstbegrünung und E1.2 Begrünungsmi- mehr Heiden – besonders in steilen Hanglagen und in ab-
schungen) ist die Beweidung durch Wanderschäfereibetrie- gelegenen Bereichen – nur noch unregelmäßig oder gar
be zulässig. Von einer Brachebegrünung mit Blühmischun- nicht mehr beweidet wurden. Um jedoch wenigstens Reste
gen nach FAKT E2.1 darf der Aufwuchs nicht als Futter der einst weitläufig vorhandenen Heiden erhalten zu kön-
genutzt werden, auch nicht bei Anrechnung als ÖVF (E2.2). nen, müssen möglichst große Teile dieser Sukzessionsflä-
Auch eine Beweidung durch Schafe oder Ziegen ist nicht chen durch frühzeitige Pflege offen gehalten werden. Die
zulässig. Eine Beweidung des Aufwuchses dieser Begrünun- Öffnung von ehemaligen Weideflächen stellt nicht nur eine
gen würde den Zielen – Bereitstellung von Blühflächen und gute Möglichkeit für Schäfereibetriebe dar, zusätzliche Wei-
somit Nahrung für Insekten u.a. – entgegenstehen. In den deflächen zu generieren, sondern mehrt den potenziellen
Blühmischungen sind zudem auch toxisch wirkende Pflan- Lebensraum für Fauna und Flora der Trocken-Habitate.
zenarten vorhanden. Aktuell rechtsverbindliche Auskunft
erteilt die ULB. Planung
Mitunter bemängeln Schäfereibetriebe die für eine Schafbe- Ist eine Öffnung und Wiederherstellung einer ehemaligen
weidung nur eingeschränkt geeignete Sortenzusammenset- Schafweide (= Erstpflege) möglich, so ist zu berücksichti-
zung mancher Begrünung. Die Begrünungen werden i. d. R. gen, dass die (langjährige) Folgenutzung bzw. -pflege gere-
von den landwirtschaftlichen Betrieben nicht mit dem Ziel gelt und gesichert ist. Bevor eine ehemalige Schafweide re-
der Futternutzung für Schafe und Ziegen angelegt. Die z. B. stauriert wird, sollte die anschließende Beweidung durch
bei FAKT-Förderung zulässige Schafbeweidung bestimm- Schaf- oder Ziegenhaltung für zumindest fünf Jahre (abge-
ter Begrünungen ist deshalb nur als ein akzeptierter positi-
ver Nebeneffekt für die Schafhaltung anzusehen. 22 http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/
is/106302/Infoblatt_FFH-Wiese_2015.pdf?command=downloadContent&file
name=Infoblatt_FFH-Wiese_2015.pdf
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