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Editorial

       Landinfo 4/2022














       Liebe Leserinnen und Leser,

       ein wichtiger Bestandteil des Biodiversitätsstärkungsgesetzes ist die Reduktion von Pflanzen-
       schutzmitteln im Land, da Pflanzenschutzmittel gemeinhin als eine Ursache für den Rückgang
       der Biodiversität angesehen werden. Als Ziel, das bis 2030 erreicht werden soll, wurde im Land
       eine Reduktion um insgesamt 40 – 50 % in der Menge formuliert und zwar soll dieses Ziel
       insgesamt für alle Bereiche der Gesellschaft gelten, in denen Pflanzenschutzmittel eingesetzt
       werden.

       Nach dem Leitbild des integrierten Pflanzenschutzes ist die Anwendung von Pflanzenschutz-
       mitteln stets auf das notwendige Maß zu reduzieren und immer als letzte Option in einer
       Reihe von anderen Maßnahmen zu sehen, um einen Pflanzenbestand unter wirtschaftlichen
       Bedingungen leistungsfähig und produktiv zu halten. Dieses Leitbild ist schon immer oberste
       Maxime in der Ausbildung und Tätigkeit der Kolleginnen und Kollegen des Pflanzenschutz-
       dienstes gewesen. Allerdings ist der integrierte Pflanzenschutz kein starres System, sondern
       muss an geänderte Rahmenbedingungen und neue Entwicklungen immer wieder angepasst
       werden. Das steht jetzt auch bei der Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im Bereich
       Pflanzenschutz an. Wie wir dabei vorgehen, ist in diesem Heft beschrieben.

       Hier ist zunächst der Aufbau des Betriebsmessnetzes zu nennen, mit dessen Daten wir dem
       Landtag jährlich den Stand der Reduktion berichten. Die umfassende Analyse der Daten lässt
       uns zudem erkennen, wo Reduktionspotentiale liegen, die mit gezielten Maßnahmen angegan-
       gen werden können, und wo das notwendige Maß an Pflanzenschutz bereits erreicht ist und
       nicht mehr weiter unterschritten werden kann. Die pflanzenbaulichen Forschungsanstalten
       erforschen und entwickeln neue Methoden des Pflanzenschutzes. Auf den Demobetrieben
       werden diese Neuentwicklungen unter Praxisbedingungen geprüft und, wenn sie sich bewährt
       haben, mittels Feldtagen in die weitere Praxis getragen. Mit Hilfe der zusätzlichen landesspe-
       zifischen Vorgaben werden die Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes konkretisiert.
       Sie sollen so mit größerer Verbindlichkeit in der Praxis eingehalten werden. Für das Jahr 2023
       steht bereits die erste umfassende Evaluierung des gesamten Prozesses an, auf dessen Ergeb-
       nisse wir gespannt sein dürfen.







       Dr. Esther Moltmann
       MLR - Ref. 23

                                                                                         Dr. Esther Moltmann
                                                                                         MLR - Ref. 23
                                                                                         Tel.: 0711 / 126 - 2169
                                                                                         esther.moltmann@mlr.
                                                                                         bwl.de










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