Page 14 - Info 4_2022 E-Paper final
P. 14

Reduktionsstrategie von Pflanzenschutzmitteln





                                                                            erwiesen  haben,  künftig  als  Wahl-  oder
           Landesspezifische Vorgabe zum integrierten Pflanzenschutz
           gem. § 17c Absatz 1 Satz 2 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz  Pflichtmaßnahmen beschrieben werden.
           Pflichtmaßnahme im Ackerbau bei Anbau von Winterweizen oder Winter-
           gerste
                                                                              Sektorspezifische Anpassungen
           Grundsatz 3. Entscheidung nach Bekämpfungsrichtwerten, Nutzung von Prog-
                     nosemodelle, amtlicher Warndienst                      Die Pflicht- und  Wahlmaßnahmen  werden
            A 3.1  Bekämpfungsrichtwert bei der Regulierung des Getreidehähnchens und   von den sektorspezifischen Arbeitsgruppen
                Blattläusen mit Insektiziden im Frühsommer beachten
            Insektizide im Frühsommer werden nur ausgebracht, wenn der Be-  Eigen-  regelmäßig an geänderte Rahmenbedingun-
            kämpfungsrichtwert überschritten ist.           kontrolle       gen angepasst und fortgeschrieben. Maßnah-
            Bekämpfungsrichtwerte:                                          men, die gefördert werden oder gesetzlich
            Getreidehähnchen:                               amtliche-       vorgeschrieben sind, können keine Pflicht-
            Die Bekämpfung des Getreidehähnchens im Winterweizen und Winter-  Empfehlung?  oder Wahlmaßnahmen sein. In Kulturen, für
            gerste ist nur selten notwendig. Der amtliche Warndienst gibt bei Über-  abhaken √  die keine Maßnahmen beschrieben sind, müs-
            schreiten des Bekämpfungsrichtwertes eine Behandlungsempfehlung
            heraus. Liegt keine amtliche Empfehlung vor und ist auf einzelnen   sen keine Maßnahmen eingehalten werden.
            Schlägen der Bekämpfungsrichtwert dennoch überschritten, ist Rück-  Wenn die Betriebe Pflichtmaßnahmen nicht
            sprache mit der amtlichen Beratung zu nehmen. Dabei können z. B.   einhalten oder keine Wahlmaßnahme wählen
            Fotos an die zuständige Beratung geschickt werden.              können, sollten sie Kontakt mit der amtlichen
                                                            BRW über-
            Kontrolle vom Ende des Schossens bis Blühbeginn, an fünf Stellen im   schritten?  Beratung aufnehmen. Die Maßnahmenblätter
            Feld, jeweils 5 Halme je Bewirtschaftungseinheit.  abhaken √    sollen über das Portal „DüngungBW“ für die
            Bekämpfungsrichtwert: Ein Ei bzw. eine Larve je Halm oder 20 %  Landwirte künftig auch digital auswählbar
            geschädigte Blattfläche auf den drei obersten Blättern.         sein.
            Blattläuse:                                     BRW über-
            Kontrolle Ende der Blüte, mehrmals am Feldrand beginnend in Rich-  schritten? ab-  Optimal wäre es, wenn die IPSplus-Maßnah-
            tung Feldmitte 5 x 10 Halme auf Läusebesatz je Bewirtschaftungsein-  haken √
            heit kontrollieren. Bei stärkerer Blattlausentwicklung Zählungen in Ab-  men nicht nur in den Schutzgebieten, son-
            stand von 3 Tagen wiederholen.                                  dern landesweit eingehalten würden. So
            Bekämpfungsrichtwert: 65 % besiedelte Ähren bzw. Fahnenblätter (33  könnte der integrierte Pflanzenschutz landes-
            von 50 Halmen/Ähren sind besiedelt).                            weit vorangebracht und richtungsweisend
            Dokumentation
            Dieses Formular den Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen beilegen.  umgesetzt  werden. In  der gesamten Land-
                                                                            wirtschaft soll das Bewusstsein für den integ-
            Weitere Informationen: (siehe auch Broschüre des LTZ Integrierter Pflanzenschutz im   rierten Pflanzenschutz neu geweckt und in
            Ackerbau)                                                       konkrete Handlungen umgesetzt werden.
            Nur bei Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes ist mit wirtschaftlichen Schäden
            zu rechnen und eine Insektizidanwendung überhaupt sinnvoll.
                                                                              Vorreiter für verantwortungsvollen
                                                                              Einsatz von PSM
         Abb. 1: Einsicht in die Maßnahmenblätter am Beispiel „Wintergetreide“; Quelle: LTZ
                                                                            Mit den konkreten Vorgaben zum IPSplus ist
           Stand: 22.02.2022       Vielfach reicht das Auswählen des Maßnah-  Baden-Württemberg Vorreiter und erfüllt
                                   menblattes und einfaches Ankreuzen zur Do-  lange bestehende Forderungen der Umwelt-
                                   kumentation aus. Die Unterlagen sind wie die   seite. Durch die Dokumentation in den Maß-
                                   Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitte-  nahmenblättern hat die Landwirtschaft die
                                   leinsatz 3 Jahre aufzubewahren.          Chance zu zeigen, was sie für den integrierten
                                                                            Pflanzenschutz bereits leistet  und  dass  die
                                   Für jeden Sektor wurden Pflichtmaßnahmen   Anwendung chemisch-synthetischer Mittel
                                   beschrieben, die verbindlich von den Betrie-  als „ultima ratio“ vielfach notwendig und zu
                                   ben auf allen Flächen in den oben genannten   verantworten ist. Die nachvollziehbare Do-
                                   Schutzgebieten einzuhalten sind. Weiterhin   kumentation der Maßnahmen zum IPSplus
                                   wurden Wahlmaßnahmen beschrieben, die    kann als Argument dienen, Forderungen der
                                   nicht jeder Betrieb aufgrund seiner Betriebs-  Umweltseite und Öffentlichkeit nach weite-
                                   struktur erfüllen kann. Mindestens eine Wahl-  ren  Einschränkungen  von  Pflanzenschutz-
                                   maßnahme ist je Sektor und Betrieb auszu-  mitteln fachlich belegt und begründet begeg-
         Dr. Esther Moltmann       wählen und einzuhalten. Die Wahlmaßnamen   nen zu können.  
         MLR - Ref. 23             sind für die Entwicklung des integrierten
         Tel.: 0711 / 126 - 2169   Pflanzenschutzes richtungsweisend. So kön-  Maßnahmenblätter des LTZ
         esther.moltmann@mlr.      nen neu entwickelte Maßnahmen, die sich in
         bwl.de                    den Demobetrieben als sinnvoll und machbar   Maßnahmenblätter des WBI



          14                                                                                          Landinfo 3/2022
                                                                                                      Landinfo 4/2022
                                                                                                      Landinfo 3/2022
   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19