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Naturschutzfachliche Planungsgrundlagen
zungsbeschränkungen erheblich weniger restriktiv als NSG. in der Biotopgruppe 36.00 der gesetzlich geschützten Bio-
Ihre Begründung liegt mitunter im Schutz eines abwechs- tope nach dem NatSchG.
lungsreichen, erholungsrelevanten Landschaftsbildes und
einer kleinteilig genutzten Kulturlandschaft oder mitunter Die Lebensräume Kalk-Magerrasen und Wacholderheide
auch in einer Pufferfunktion für ein angrenzendes NSG haben aufgrund ihrer Entstehung durch Beweidung, insbe-
oder Natura-2000-Gebiet. Landschaftsschutzgebiete neh- sondere Schafbeweidung, eine hohe kulturhistorische Be-
men 22,65 % der Landesfläche Baden-Württembergs ein, deutung. Neben dem Erhalt für Fauna und Flora gilt es,
bei NSG sind es ein Zehntel davon (2,42 %). diese Lebensräume auch als Kulturlandschaft für nachfol-
gende Generationen zu bewahren. (LUBW, 2016a). Nach-
Gesetzlich geschützte Biotope folgend werden die zwei LRT der Projektregion kurz be-
schrieben, charakteristische Arten gelistet und eine Beispiel-
Besonders wertvolle und gefährdete Biotope werden maß- maßnahme erläutert. Ausführliche Beschreibungen von al-
geblich nach BNatSchG § 30 und ergänzend nach NatSchG len FFH-LRT stehen bei der LUBW zum Download zur
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Baden-Württemberg § 33 oder nach Landeswaldgesetz Ba- Verfügung.
den-Württemberg (LWaldG) § 30a geschützt.
FFH-Lebensraumtyp 6210: Kalk-Magerrasen (nach
Eine ausführliche Beschreibung und Übersicht über die ge- LUBW 2016a)
schützten Biotope Baden-Württembergs bietet die LUBW
auf ihrer Homepage an . (Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungs-
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stadien (Festuco-Brometalia, * besondere Bestände mit be-
Die Konsequenzen bei Zerstörung gesetzlich geschützer merkenswerten Orchideen)
Biotope sind nach § 30 (2) BNatschG geregelt, welches be-
sagt, dass „[…] Handlungen, die zu einer Zerstörung oder Dieser durch Trockenheit, Nährstoffarmut sowie basenrei-
einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung […] [von] che Standorteigenschaften definierte Biotoptyp ist aufgrund
Biotopen führen können, […] verboten [sind] […]“. Recht-
liche Konsequenzen bei einer Zerstörung regelt auch hier § 9 https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/
329 (3) StGB sowie der darauf folgende § 330 (1). Nähere ffh-lebensraumtypen, zuletzt abgerufen am 20.06.2018
Beschreibung siehe Absatz „Natura 2000: FFH-Richtlinie,
Vogelschutzgebiete und Managementpläne“.
2.2 Biotope / FFH-Lebensraumtypen (LRT) aus
der Projektregion
Aufgrund der Projektregion lag der Fokus im Projekt auf
folgenden Biotoptypen: Kalk-Magerrasen (LRT 6210) und
Wacholderheiden (LRT 5130). Beide Biotoptypen sind
durch die in Kapitel 2.1 genannten Schutzgebietstypen und
gesetzlichen Rahmenbedingungen unter Schutz gestellt.
Gemäß FFH-Richtlinie (Anhang I) handelt es sich beim
LRT 6210 um einen prioritären Lebensraumtyp (mit * ge-
kennzeichnet), sofern die Bestände bedeutende Orchideen-
vorkommen aufweisen (LUBW 2017).
Nach der FFH-Richtlinie wird das Biotop „Kalk-Magerra-
sen“ als FFH-LRT 6210 Kalk-Magerrasen bezeichnet. Nach
dem NatSchG BW wird dieser LRT in zwei geschützte Bio-
toptypen unterteilt: Biotoptyp 36.50: Magerrasen basenrei-
cher Standorte und Biotoptyp 36.70: Trockenrasen. Das
Biotop „Wacholderheide“ wird in der europaweiten Syste-
matik als FFH-LRT 5130 Wacholderheide bezeichnet und
entspricht nach dem NatSchG dem Biotoptyp 36.30 Wa-
cholderheide. Zusammengefasst sind die zwei Biotoptypen
8 https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/ Abbildung 10: LRT Magerrasen mit Kartäuser-Nelke Foto: Mezger,
uebersicht-biotoptypen, zuletzt abgerufen am 20.06.2018 LEL
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