Page 102 - Rotes_Heft_72_Textteil_2022_23
P. 102
102 Systematik und Erläuterungen zum Tabellenteil
Tab. 48: Richtsätze für den Lohnansatz der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters in der
Landwirtschaft und im Weinbau 2022/23
Grundlohn Betriebsleiterin/Betriebsleiter 38.550€
Zuschlag Betriebsleiterin/Betriebsleiter
+ 3,17 € * ha LF
+ 0,93 € * Tsd. € Bilanzvermögen
+ 2,21 € * Tsd. € Umsatzerlöse
- 227 € * Arbeitskräfte
Der Zuschlag für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter wurde bis zum Wirtschaftsjahr 2012/13 vom Wirtschaftswert
abgeleitet. Vor allem für ostdeutsche Betriebe kam es dabei zu einer Überschätzung dieses Zuschlags, weshalb
diese Regressionsformel entwickelt wurde.
Quelle: BMEL (2023): Ausführungsanweisung zum BMEL-Jahresabschluss
Tab. 49: Richtsätze für den Lohnansatz der mithelfenden Familienangehörigen in der
Landwirtschaft und im Weinbau 2022/23
Vollarbeitskraft Familienangehörige in der Landwirtschaft und im Weinbau
AK €/Jahr
1,00 30.159
0,90 27.144
0,80 24.128
0,70 21.112
0,60 18.096
0,50 15.080
0,40 12.064
0,30 9.048
0,20 6.032
0,10 3.016
Richtsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitskräfte.
Quelle: BMEL (2023): Ausführungsanweisung zum BMEL-Jahresabschluss
Beispielsrechnung
Grundlohn Betriebsleiterin/Betriebsleiter (1 AK) 38.550€
Zuschlag Betriebsleiterin/Betriebsleiter
Fläche ha LF + 78 * 3,17 = 247 €
Bilanzvermögen Tsd. € + 779 * 0,93 = 724 €
Umsatzerlöse Tsd. € + 298 * 2,21 = 659 €
Vollarbeitskräfte Anzahl - 1,9 * 227 = -431 €
Summe Zuschlag Betriebsleiterin/Betriebsleiter = 1.199 €
Lohnansatz Betriebsleiterin/Betriebsleiter insgesamt = 39.749 €
Lohnansatz weitere AK 0,9 * 30.159 = 27.144 €
Lohnansatz Unternehmen 66.892 €