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Aus den Dienststellen
senschaft“ gibt es nicht bei allen Jagdgenos-
senschaften: 335 Jagdgenossenschaften ga-
ben an, „keine Regelungen“ bzw. „volle Über-
tragung auf die Jägerschaft“ zu haben (insg.
36 %). 630 Jagdgenossenschaften gaben an,
„Regelungen“ zu haben. 4 Jagdgenossen-
schaften machten „keine Angaben“ bzw. 33
haben die Ausfüllfelder nicht befüllt. Für den
Fall von Regelungen im Pachtvertrag waren
vier Optionen, „um welche Maßnahmen es
sich hierbei handelt“, vorgegeben. Die pro-
zentuale Verteilung der vorhandenen Rege-
lungen zu Wildschadensausgleichsmaßnah-
men auf Basis der erhaltenen 1.048 Rückmel-
dungen finden sich in Abb. 4.
Es lässt sich erkennen, dass Wildschadens- Abb. 4: Prozentuale Verteilung der vorhandenen Regelungen zu Wildschadensaus-
ausgleichsmaßnahmen im Schwerpunkt mit- gleichsmaßnahmen
tels einer Deckelung von Wildschäden gere-
gelt sind. Weitere Optionen sind zwar gege-
ben und bekannt, aber weniger häufig ver- Wildschaden: Möglichkeiten bei der
breitet. Gründe sind, dass die Deckelung von Verpachtung
Wildschäden einfach zu handhaben ist und Auf die Frage, worauf bei der Verpachtung
nicht viel Zeit in Anspruch nimmt. Zudem am meisten zu achten ist, gaben die Jagdge-
wird deutlich, dass auch auf die Wünsche der nossenschaften verschiedene Möglichkeiten
Jagdausübungsberechtigten häufig eingegan- an. Eine klare Formulierung der Ziele steht an
gen wird. Dabei handelt es sich um einen Ver- oberster Stelle, gefolgt von eindeutiger Rege-
trauensvorschuss mit dem verbundenen lung von Wildschadensverhütungsmaßnah-
Wunsch, dass es entsprechende Ansprech- men. Diese Faktoren haben mit „Führung
partner vor Ort gibt. Die enorme Verantwor- und Vorgaben“ zu tun. Definiert die Jagdge-
tung der Jagdgenossenschaften liegt dabei, nossenschaft ihre Vorhaben und Ziele un-
Jagdpächterinnen und -pächter auszuwählen, missverständlich, kann dies die genaue Um-
die Schalenwildbestände wirklich zu regulie- setzung und Befolgung der Vorhaben för-
ren bereit sind. Durch jagdliche Maßnahmen dern. Obwohl Jagdgenossenschaften in der
können, soweit möglich, Schäden von land- Vergangenheit bereits häufiger für die klare
und forstwirtschaftlichen Kulturen abgewen- Festlegung auf Zielsetzungen sensibilisiert
det werden. wurden, wird die schriftliche Fixierung häufig
als „sehr aufwendig“ und „arbeitsintensiv
(bürokratisch)“ angesehen.
Abb. 5: Möglichkeiten bei der Verpachtung und Vertragsgestaltung
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