Page 11 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
P. 11
Schwerpunktthema
bedarf für Grünland, Obst, Gemüse und Re- teilung flüssiger Wirtschaftsdünger während Bild 1
ben von jedem Nutzer berechnet werden der Vegetationszeit und zeigt den erforderli- Startseite Düngung BW
kann, besteht die Gelegenheit, beispielsweise chen Bedarf an Lagerkapazität in Abhängig-
auch für den eigenen Gemüsegarten den keit vom Anfall flüssiger Wirtschaftsdünger
Düngebedarf zu berechnen, sofern dies er- im Betrieb sowie vom Anbauumfang der
wünscht ist. landwirtschaftlichen Kulturen im Rahmen
der jeweiligen Fruchtfolge auf. Da ausrei-
Eine nicht unerhebliche Verschärfung im chender Lagerraum die Voraussetzung für
Düngerecht stellt die Ausdehnung der sog. eine pflanzenbaulich sinnvolle und umwelt-
Sperrzeiten dar. Diese gelten für die Aufbrin- gerechte Verwertung der flüssigen Wirt-
gung von Düngemitteln mit einem wesentli- schaftsdünger darstellt, müssen gegebenen-
chen Gehalt an Stickstoff (> 1,5 % in der falls betriebliche Anpassungen erfolgen. Dies
Trockenmasse). Die Sperrzeit auf Ackerland kann durch eine Änderung der Fruchtfolge
beginnt nun ab der Ernte der letzten Haupt- oder Ausdehnung des Zwischenfruchtanbaus
frucht und dauert bis zum Ablauf des geschehen, wodurch sich die möglichen Dün-
31. Januar. Als „Ausnahme“ zulässig ist die gungstermine, aber auch Düngermengen än-
Aufbringung von maximal 30 kg Ammoni- dern können. Alternativ muss zusätzlich La-
um-N oder 60 kg Gesamt-N je ha bei entspre- gerraum beispielsweise durch Neubau oder
chendem N-Düngebedarf bis 01. Oktober zu – falls möglich – durch Pacht oder Miete ge-
Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfut- schaffen werden. Für Festmist von Huf- oder
ter bei Aussaat bis 15.09. und zu Wintergerste Klauentieren und Kompost gilt eine kürzere
nach Getreidevorfrucht bei Aussaat bis zum Sperrzeit vom 15.12. bis 15.01.
01.10. des jeweiligen Jahres. Dies schränkt die
mögliche Aufbringmenge im Herbst – insbe- Als – finanziell betrachtet – große Änderung
sondere für Betriebe mit Wirtschaftsdünger ist zu nennen, dass ab dem 01.02.2020 bei
aus tierischer sowie Biogas-Produktion – sehr bestelltem Ackerland und ab dem 01.02.2025
ein. In der Folge müssen die Landwirte über bei Grünland, Dauergrünland oder mehr-
die Herbst- und Wintermonate mehr Wirt- schnittigem Feldfutterbau nur noch eine strei-
schaftsdünger lagern und im Frühjahr fach- fenförmige Aufbringung flüssiger Wirt-
und zeitgerecht aufbringen können. Daher schaftsdünger auf dem Boden mittels
hat das LTZ in Zusammenarbeit mit der LEL Schleppschlauch- bzw. Schleppschuhtechnik
das Excelprogramm „LaKa“ (= Programm oder die direkte Einbringung in den Boden
zur Ermittlung des Bedarfs an Lagerkapazität (= Injektionsverfahren) erlaubt ist. Durch
für flüssige Wirtschaftsdünger) erstellt. Diese diese Aufbringtechniken werden die gasför-
Anwendung unterstützt die Planung der Ver- migen N-Verluste in Form von Ammoniak
Landinfo 5 | 2018 11