Page 11 - Landinfo 5/2018 - Schwerpunkt Düngung
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Schwerpunktthema






































       bedarf für Grünland, Obst, Gemüse und Re-  teilung flüssiger Wirtschaftsdünger während   Bild 1
       ben  von  jedem  Nutzer  berechnet  werden   der Vegetationszeit  und zeigt den erforderli-  Startseite Düngung BW
       kann, besteht  die Gelegenheit, beispielsweise   chen Bedarf an Lagerkapazität in Abhängig-
       auch für den eigenen Gemüsegarten den    keit vom Anfall flüssiger Wirtschaftsdünger
       Düngebedarf zu berechnen, sofern dies er-  im Betrieb sowie vom Anbauumfang der
       wünscht ist.                             landwirtschaftlichen  Kulturen  im  Rahmen
                                                der jeweiligen Fruchtfolge  auf. Da ausrei-
       Eine nicht unerhebliche  Verschärfung im   chender Lagerraum die Voraussetzung für
       Düngerecht  stellt  die  Ausdehnung  der  sog.   eine pflanzenbaulich sinnvolle und umwelt-
       Sperrzeiten dar. Diese gelten für die Aufbrin-  gerechte Verwertung der flüssigen Wirt-
       gung von Düngemitteln mit einem wesentli-  schaftsdünger darstellt, müssen gegebenen-
       chen Gehalt an Stickstoff (> 1,5 % in der   falls betriebliche Anpassungen erfolgen. Dies
       Trockenmasse). Die Sperrzeit auf Ackerland   kann durch eine Änderung der Fruchtfolge
       beginnt nun ab der Ernte der letzten Haupt-  oder Ausdehnung des Zwischenfruchtanbaus
       frucht und dauert bis zum Ablauf des     geschehen, wodurch sich die möglichen Dün-
       31. Januar. Als „Ausnahme“ zulässig ist die   gungstermine, aber auch Düngermengen än-
       Aufbringung von maximal 30 kg Ammoni-    dern können. Alternativ muss zusätzlich La-
       um-N oder 60 kg Gesamt-N je ha bei entspre-  gerraum beispielsweise durch Neubau oder
       chendem N-Düngebedarf bis 01. Oktober zu   – falls möglich – durch Pacht oder Miete ge-
       Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfut-  schaffen werden. Für Festmist von Huf- oder
       ter bei Aussaat bis 15.09. und zu Wintergerste   Klauentieren und Kompost gilt eine kürzere
       nach Getreidevorfrucht bei Aussaat bis zum   Sperrzeit vom 15.12. bis 15.01.
       01.10. des jeweiligen Jahres. Dies schränkt die
       mögliche Aufbringmenge im Herbst – insbe-  Als – finanziell betrachtet – große Änderung
       sondere für Betriebe mit Wirtschaftsdünger   ist zu nennen, dass ab dem 01.02.2020 bei
       aus tierischer sowie Biogas-Produktion – sehr   bestelltem Ackerland und ab dem 01.02.2025
       ein. In der Folge müssen die Landwirte über   bei Grünland, Dauergrünland oder mehr-
       die Herbst- und Wintermonate mehr Wirt-  schnittigem Feldfutterbau nur noch eine strei-
       schaftsdünger lagern und  im Frühjahr fach-   fenförmige Aufbringung flüssiger Wirt-
       und zeitgerecht aufbringen können. Daher   schaftsdünger auf dem Boden mittels
       hat das LTZ in Zusammenarbeit mit der LEL   Schleppschlauch- bzw. Schleppschuhtechnik
       das Excelprogramm „LaKa“ (= Programm     oder die direkte Einbringung in den Boden
       zur Ermittlung des Bedarfs an Lagerkapazität   (=  Injektionsverfahren) erlaubt ist. Durch
       für flüssige Wirtschaftsdünger) erstellt. Diese   diese Aufbringtechniken werden die gasför-
       Anwendung unterstützt die Planung der Ver-  migen N-Verluste in Form von Ammoniak



       Landinfo 5 | 2018                                                                                      11
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